AUSSCHÜSSE

Auswärtige Angelegenheiten

Auswärtige Angelegenheiten

Der Ausschuss ist zuständig für die Beziehungen zur UNO und anderen internationalen Organisationen. Es werden außerdem die Beziehungen zu Drittländern geregelt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf den an die EU angrenzenden Staaten, mit denen bestimmte Kooperationen beschlossen werden. Häufig werden auch internationale Übereinkünfte, wie Assoziierungs- bzw. Partnerschaftsabkommen verhandelt. Die Beitrittsverhandlungen mit europäischen Bewerbern werden ebenfalls geregelt. Der Ausschuss befasst sich desweiteren mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), sowie der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP).

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Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Der Ausschuss ist zuständig für Beschäftigungspolitik in den europäischen Mitgliedstaaten. Es werden Maßnahmen geschaffen zur Garantie der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Rentner, Harmonisierung auf dem Gebiet der Berufsausbildung und Bekämpfung von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem setzt sich der Ausschuss für gute Arbeitsbedingungen, sozialen Schutz und soziale Sicherung ein. Neben der Überwachung des Europäischen Sozialfonds unterhält der Ausschuss weiterhin Beziehungen zu verschiedenen Institutionen wie der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

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Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Der Ausschuss koordiniert die einzelstaatlichen Vorschriften des EG-Vertrages im Bereich des Binnenmarktes und der Zollunion: den freien Warenverkehr, einschließlich der technischen Harmonisierung, Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit (unter Ausschluss der Dienstleistungen im Finanz- und Postsektor). Außerdem stellt der Ausschuss Hindernisse für das Funktionieren des Binnenmarktes fest und wirkt diesen entgegen. Des Weiteren ist er zuständig für die Sicherung und den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher, mit Ausnahme von Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

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Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

Der Ausschuss ist zuständig für den Schutz der Bürgerrechte, Menschenrechte und Grundrechte, sowie der Minderheiten, und die Bekämpfung jeglicher Form der Diskriminierung mit Ausnahme der am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem gilt es die bürgerlichen Freiheiten in Bezug auf Datenkontrolle zu wahren. Die Weiterentwicklung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts steht ebenso im Zentrum ihrer Arbeit: dabei spielen die Regelung des Personenverkehrs, Asyl und Zuwanderung, die Verwaltung der Außengrenzen, sowie Zusammenarbeit in zivilrechtlichen Fragen und Strafsachen eine Rolle. Des Weiteren ist der Ausschuss für die Kooperation mit einigen Organisationen zuständig, wie der Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht. Im Falle

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Entwicklung

Entwicklung

Der Ausschuss ist für die Koordination der Politik der Entwicklung und Zusammenarbeit zuständig. Die Beziehungen zu Entwicklungsländern werden unter Mitwirkung anderer internationaler Organisationen, wie z.B. der Weltbank gestaltet. Neben Entwicklungshilfe in Form von finanzieller Zuwendung, steht die die Förderung demokratischer Grundwerte und des Bewusstseins für verantwortungsvolle Regierungsführung im Vordergrund. Ein Schwerpunkt liegt auf der Regelung der Beziehung zu den AKP-Staaten (einem Zusammenschluss aus Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifikraumes), zu denen Partnerschaftsabkommen bestehen. Außerdem entscheidet der Ausschuss über die Beteiligung des Parlaments an der Überwachung von Wahlen in Entwicklungsländern.

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Fischerei

Fischerei

Der Ausschuss befasst sich mit der Entwicklung und dem Funktionieren einer gemeinsamen Fischereipolitik, wobei der Nachhaltigkeitsfaktor zu berücksichtigen gilt. Der Markt für gemeinsame Fischereierzeugnisse wird koordiniert und die allgemeinen Rahmenbedingungen im Bereich Aquakultur festgelegt. Der Ausschuss regelt hierfür außerdem die Finanzierung. Desweiteren befasst er sich mit internationalen Fischereiabkommen.

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Haushalt

Haushalt

Zentrale Aufgabe des Europäischen Parlaments ist die jährliche Verabschiedung eines Haushaltsentwurfs. Der zuständige Ausschuss notiert dafür ständig Einnahmen und Ausgaben der Union, verwaltet diese innerhalb des Haushaltsplans und prüft anhand dieser Daten finanzielle Auswirkungen gemeinschaftlicher Rechtsakte und errechnet finanzielle Spielräume. Es werden ständig Stellungsnahmen abgegeben. Außerdem wird der Ausschuss von der eigenständigen Europäischen Investitionsbank konsultiert.

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Haushaltskontrolle

Haushaltskontrolle

Der Ausschuss ist ein Instrument zur Kontrolle der Umsetzung des Haushaltsplans der EU, sowie des Europäischen Entwicklungsfonds. Es wird geprüft, inwieweit die Ausgaben zur Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken kosteneffizient sind und ob sich dabei Unregelmäßigkeiten wie Betrug ergeben, wofür Maßnahmen zur Verfolgung dieser Fälle durchgeführt werden. Der Ausschuss hat das Recht die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs zu benennen und dessen Berichte zu prüfen.

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Industrie, Forschung und Energie

Industrie, Forschung und Energie

9. Industrie, Forschung und Energie Der Ausschuss ist innerhalb der Industriepolitik zuständig für technologische Innovationen und die Förderung von speziell kleinen und mittleren Unternehmen. Im Bereich Forschung liegt die Zielsetzung auf der Verbreitung und Auswirkung von wissenschaftlichen Erkenntnissen. Außerdem befasst sich der Ausschuss mit Raumfahrtpolitik und den Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle und des Zentralbüros für Kernmessungen. Energiepolitisch liegt der Schwerpunkt auf der Gewährleistung der Versorgungssicherheit, unter Ausbau der energietechnischen Infrastruktur. Der Ausschuss ist ebenso zuständig für den Euratom-Vertrag, der seit 1957 den Umgang mit Nukleartechnik regelt. Die Zielsetzung im Bereich Informationstechnologie liegt in der Ausweitung der Telekommunikationsinfrastruktur.

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Internationaler Handel

Internationaler Handel

Neben der Durchführung der gemeinsamen Handelspolitik der europäischen Mitgliedsstaaten, wie sie im EG-Vertrag geregelt ist, ist der Ausschuss zuständig für außenwirtschaftliche Beziehungen. Dazu zählen alle finanziellen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zu Drittländern oder regionalen Organisationen, wie der NAFTA-Wirtschaftsverbund, technische Harmonisierungen, die Beziehungen zu Organisationen, die regionale wirtschaftliche und handelspolitische Integration außerhalb der EU fördern, sowie die Beziehungen zur Welthandelsorganisation (WTO).

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Konstitutionelle Fragen

Konstitutionelle Fragen

Der Ausschuss befasst sich mit allen institutionellen Aspekten des Integrationsprozesses, berechnet die institutionellen Auswirkungen des Beitritts eines europäischen Landes und bereitet die Rahmenbedingungen für Regierungskonferenzen und Konvente vor. Er kümmert sich um die Durchführung des EG-Vertrags und nimmt Bewertungen dazu vor. Ebenso werden interinstitutionelle Beziehungen auf Europaebene geprüft. Außerdem ist der Ausschuss für die Anwendung des Wahlrechts und die politischen Parteien im Europäischen Parlament verantwortlich. Desweiteren werden schwerwiegende Verletzungen der gemeinsamen Grundwerte der Gemeinschaft durch einen Mitgliedstaat, durch diesen Ausschuss festgestellt. Nicht zuletzt ist der Ausschuss für die Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung zuständig.

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Kultur und Bildung

Kultur und Bildung

Der Ausschuss ist zuständig für die Verbreitung der Kultur, den Erhalt und die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, den Schutz des kulturellen Erbes und den Austausch der Kulturen. Im Bereich der Bildungspolitik befasst sich der Ausschuss insbesondere mit der europäischen Hochschulpolitik und der Förderung von Fortbildung. Für die Jugend liegt der Fokus auf der Schaffung einer ansprechenden Sport- und Freizeitpolitik. Außerdem setzt sich der Ausschuss mit Medien- und Informationspolitik auseinander. Desweiteren findet für den Bereich Bildung und Kultur ein Austausch mit Drittländern und internationalen Organisationen statt.

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Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Der Ausschuss befasst sich mit der Durchführung einer gemeinsamen landwirtschaftlichen Politik. Der Ausschuss koordiniert außerdem Fonds zur Entwicklung im ländlichen Raum. Die Zielsetzung liegt in der Sicherstellung einer Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Er befasst sich des Weiteren mit geltenden Rechtsvorschriften zu Veterinär- und Pflanzenschutzrecht, sowie Tierfutter und Aufzucht und Wohlergehen der Tiere. Der Ausschuss ist ebenso zuständig für das Gemeinsame Sortenamt, welches Schutzrechte für Pflanzensorten erteilt, und die Forstwirtschaft.

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Menschenrechte

Menschenrechte

Der Ausschuss für Menschenrechte erstellt Resolutionen zur Entwickung der Menschenrechte in Ländern außerhalb der Europäischen Union, wobei Menschenrechtsverletzungen, die Verbreitung von demokratischen Prinzipien, der Grad an guter Regierungsführung (good governance) und der Minderheitenschutz berücksichtigt werden. Einmal jährlich wird ein Bericht zur Aktivität der EU im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und seiner Kooperation mit einschlägigen internationalen Organisationen eingebracht. Es besteht ein reger Informationsaustausch mit internationalen und regionalen Körperschaften wie den Vereinten Nationen oder dem Europarat. Der Ausschuss ist außerdem für die Vergabe des Sakharovs Preises zuständig, der seit 1988 an herausragende Leistungen im Kampf für Meinungsfreiheit gegen Hass und Intoleranz vergeben wird.

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Petitionen

Petitionen

Seit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht ist natürlichen und juristischen Personen die Möglichkeit gegeben beim Europäischen Parlament eine Petition einzureichen, sofern ihr Gegenstand in den Zuständigkeitsbereich der Union fällt. Der Ausschuss befasst sich jährlich mit über 1000 Petitionen.

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Recht

Recht

Innerhalb der Auslegung und Anwendung des Rechts der Union prüft der Ausschuss, ob die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gegeben sind und ob Rechtsakte der Union mit dem Primärrecht zu vereinbaren sind. Sofern die Union davon betroffen ist, wird auch das Völkerrecht ausgelegt und angewendet. Der Ausschuss befasst sich mit allen gemeinschaftlichen Rechtsakten, grundsätzlich wird eine Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts angestrebt. Außerdem ist der Ausschuss zuständig für den Schutz der Rechte des Parlaments und seiner Mitglieder, die Haftung bei Umweltvergehen, ethische Fragen, betreffend der Einführung neuer Technologien, den Aufbau und die Satzung des Gerichtshofs und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt.

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Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter

Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter

Aufgabe dieses Ausschusses ist die Förderung und der Schutz der Rechte der Frau in der Union und in Drittländern sowie die Befassung mit den Gemeinschaftsmaßnahmen in diesem Bereich. Zielsetzung ist die Herstellung von Chancengleichheit zwischen Mann und Frau, insbesondere in der Arbeitswelt und die Einbeziehung dieses Ziels in alle Politikbereiche ("gender mainstreaming"), sowie die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes. Außerdem ist der Ausschuss zuständig für Schaffung internationaler Übereinkommen und Konventionen, der Rechte der Frauen betreffend und die Verbreitung von Informationen in Bezug auf Frauen.

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Regionale Entwicklung

Regionale Entwicklung

Der Ausschuss ist zuständig für die regionalpolitischen Instrumente der Union, wie den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder den Kohäsionsfonds. Außerdem werden die Auswirkungen anderer Politiken auf den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt bewertet sowie Strukturinstrumente der Union koordiniert. Der Ausschuss unterhält Beziehungen zum Ausschuss der Regionen und regionalen wie lokalen Gebietskörperschaften. Auch die äußersten Randgebiete und Inselregionen werden berücksichtigt.

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Sicherheit und Verteidigung

Sicherheit und Verteidigung

Der Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung ist dem Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten untergeordnet. Er befasst sich im besonderem mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union (ESVP). Es werden außerdem enge Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO unterhalten. Seit seiner Einrichtung 2004 hat sich der Ausschuss unter anderem mit folgenden Themen auseinandergesetzt: militärische und zivile Einsätzen von Streitkräften, Gesetze zum Waffenexport, Nichtweiterverbreitung von nuklearen Waffen und Anti-Terror-Politik.

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Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Im Bereich Umwelt befasst sich der Ausschuss mit Maßnahmen zur Bekämpfung von Umweltverschmutzung, zur Sanierung von Umweltschäden und zum Zivilschutz. Großgeschrieben wird dabei die nachhaltige Entwicklung der Umwelt. Dies geschieht in Kooperation zur Europäischen Umweltagentur. Im Bereich Gesundheit befasst sich der Ausschuss mit pharmazeutischen und kosmetischen Erzeugnissen und den möglichen Folgen des Bioterrorismus. Der Ausschuss arbeitet zusammen mit der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln und dem Europäische Zentrum für die Prävention und die Bekämpfung von Seuchen. In Fragen der Lebensmittelsicherheit ist der Ausschuss zuständig für deren Kennzeichnung, die Kontrolle von Lebensmitteln und Produktionsstätten unter Zusammenarbeit mit dem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und dem Europäische Lebensmittel- und Veterinäramt.

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Verkehr und Fremdenverkehr

Verkehr und Fremdenverkehr

Der Ausschuss ist zuständig für die Entwicklung einer gemeinsamen Politik im Bereich des Eisenbahn- und Straßenverkehrs, sowie der Binnen- und Seeschifffahrt. Dabei spielen gemeinsame Vorschriften der Union für den Verkehr, den Aus- und Aufbau einer transeuropäischen Verkehrsinfrastruktur, Bereitstellung von Verkehrsdienstleistungen und die Beziehungen zu Drittländern im Verkehrssektor, die Verkehrssicherheit sowie die Beziehungen zu internationalen Verkehrsorganisationen eine Rolle. Außerdem befasst sich Ausschuss mit Postdiensten und Fremdenverkehr.

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Wirtschaft und Währung

Wirtschaft und Währung

Der Ausschuss ist zuständig für das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion. Es werden Beziehungen zu den einschlägigen internationalen Institutionen und Organisationen unterhalten, die das internationale Finanzsystem formen. Innerhalb der Union soll der freie Kapital- und Zahlungsverkehr garantiert werden. Zum Beispiel sollen Zahlungen grenzüberschreitend getätigt werden können. Der Ausschuss hat Anteil an der Erstellung von Wettbewerbsregeln und Steuervorschriften. Außerdem werden Dienstleistungen im Finanzsektor überwacht, konkret werden beispielsweise Finanzberichte eingesehen oder Rechnungen geprüft.

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