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| THEMA: Arbeit | |
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11.07.2010 Frage von |
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Bures, ein scheint mir sehr schwieriges Problem lässt mich heute an Sie mit einer Bitte schreiben und ich hoffe sehr auf Ihre Antwort bzw. Lösung: Sie haben sicher schon von dem „jungen“ Verein LEBENSRAUM SALZKAMMERGUT gelesen bzw. gehört, welcher sich mit großem Elan für eine Tonnagebeschränkung für den LKW-Durchzugsverkehr in unserem schönen Salzkammergut einsetzt. (Ausnahme natürlich für Ziel- und Quellverkehr). Jene Politiker, Bürgermeister u.a. höher gestellte Bürger welche wir in dieser Sache kontaktierten sind sofort davon begeistert zu helfen, zumal es sich jeder vorstellen kann was es bedeuten könnte, sollten noch mehr LKW von den Autobahnen abfahren und quer durch unser schönes Salzkammergut brausen, nur um die Mautkosten zu sparen. Wohlgemerkt unser Verein ist nicht gegen den Bau von Autobahnen bzw. Autostraßen sondern es geht nur darum einige Verkehrsschilder an den Abfahrten der Autobahnen einzurichten (wie z.B.: Wachau, St. Pölten usw.) damit jene gebannt werden die unser schönes Salzkammergut nur durchqueren um die Maut zu sparen. Man muss berechnen, wie viel Schaden auch der ASFINAG durch diese Fehlbeträge entsteht. Auf die zusätzliche Luftverschmutzung und Lärmbelästigung, kaputt gefahrene Bundesstraßen die auf 40-Tonnen Dauerbelastung gar nicht ausgerichtet sind, braucht man erst gar nicht hinzuweisen. Zusätzlich aufgestellte Lärmschutzwände sind eine weitere Verschandelung unserer schönen Heimat. Abschließend möchte ich Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, im Namen aller, denen das schöne Salzkammergut sehr am Herzen liegt bitten uns zu unterstützen, damit diese Tonnagebeschränkung für den LKW-Durchzugsverkehr an betreffender Stelle bearbeitet und auch vollzogen wird. Es ist uns ein sehr großes Anliegen! In der Hoffnung dass Sie helfen können danke ich Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und freue mich auf Ihre Benachrichtigung. Mit freundlichen Grüßen Helga und Arnold |
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22.07.2010 Antwort von Doris Bures
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Sehr geehrte Frau Sehr geehrter Herr Bezug nehmend auf Ihre an die Frau Bundesministerin gerichtete Anfrage vom 11. Juli 2010 betreffend LKW-Fahrverbote für den Durchzugsverkehr darf ich Ihnen mitteilen, dass die Vollziehung der Straßenverkehrsordnung - auch die Erlassung des gegenständlichen Fahrverbotes zählt dazu - in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt. Dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kommt daher schon aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Kompetenz in dieser Angelegenheit zu. Ich möchte Sie daher ersuchen, sich mit dem gegenständlichen Anilegen an die zuständige Behörde, dem Amt der Salzburger Landesregierung, zu wenden. Mit freundlichen Grüßen, Mag. Sabine Kühschelm Referentin der Bundesministerin |
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