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| THEMA: Arbeit | |
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19.07.2010 Frage von |
Kann ein" nicht pragmatisierter" Lehrer- Direktor werden ? Danke |
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29.07.2010 Antwort von Claudia Schmied
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Sehr geehrter Herr Vielen Dank für Ihre Frage betreffend DirektorInnen, die ich als zuständiger Sektionschef für Schul- und Personalmanagement, Recht und Legistik zur Beantwortung erhalten habe. Selbstverständlich können auch nicht pragmatisierte LehrerInnen DirektorInnen an einer Schule werden. Gemäß dem Vertragsbedienstetengesetz (§37a VBG) sind auf dieses Verfahren die Bestimmungen, die auch für das Schulleiterbesetzungsprocedere für Beamte gelten, anzuwenden (§ 207 ff Beamten-Dienstrechtsgesetz). Eingangs hat eine öffentliche Ausschreibung der freien Planstelle als Schuldirektor/in zu erfolgen, in der die Erfordernisse und eine Beschreibung der Stelle angeführt werden. Innerhalb eines Monates nach dem Tag der Ausschreibung sind die Bewerbungen einzureichen. Für die Auswahl kommen nur BewerberInnen in Betracht, die die Voraussetzungen erfüllen und eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen haben. Es kann sich somit sowohl eine an der gegenständlichen Schule unterrichtende als auch eine externe Lehrkraft bewerben. Anschließend haben der Schulgemeinschaftsausschuss oder das Schulforum sowie der Dienststellenausschuss das Recht eine schriftliche Stellungnahme zu den Bewerbungen abzugeben. Das Bundes-Verfassungsgesetz legt fest, dass die Landesschulräte in weiterer Folge Dreiervorschläge zu erstatten haben. Die Auswahl obliegt sodann der/dem zuständigen Bundesminister/in, der/die mittels detailliert begründetem Bescheid eine/n Schulleiter/in bestimmt und dabei die Vorteile der einzelnen BewerberInnen gegeneinander abwägt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen SC Mag. Wolfgang Stelzmüller Leiter der Sektion III im BMUKK Personal- und Schulmanagement, Recht und Legistik |
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