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| THEMA: Wirtschaft | |
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23.07.2010 Frage von |
Sehr geehrter Herr Minister, es gibt im KFZ-Handel einen seltsamen Brauch der TAGESZULASSUNG. Hier wird mit großem administrativem Aufwand ein unnötiges Bonussystem der Hersteller gepflogen. Was passiert mit den tausenden Kennzeichentafeln, die ja unbenützt zur Abmeldung gebracht werden? Wurde dafür gesorgt, dass diese wieder verwendet werden können? Wieso regeln Sie oder die Regierung nicht, dass die Minimalzulassung eines Fahrzeuges zwei Monate - für so viele sind dann auch Steuern zu zahlen - beträgt? |
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29.07.2010 Antwort von Reinhold Mitterlehner
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Sehr geehrter Herr da die Kennzeichenproblematik ins Ressort des Verkehrsministeriums fällt, erlauben wir uns Ihre Anfrage an das Kabinett von Frau Ministerin Bures weiterzuleiten. Von dort werden Sie direkt eine Stellungnahme erhalten. Mit freundlichen Grüßen Claudia WALLASCH Kabinett des Bundesministers Dr. Mitterlehner Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ----- Zusätzliche Antwort ----- Sehr geehrter Herr Wir haben Ihre Anfrage vom Büro des Wirtschaftminister weitergeleitet erhalten und darf ich Ihnen dazu gerne folgendes mitteilen: Den Begriff „Tageszulassungen“ gibt es in den kraftfahrrechtlichen Vorschriften gar nicht. Es kommt aber immer wieder vor, dass Hersteller oder Generalimporteure über ihr Händlernetz Fahrzeuge zulassen und danach gleich wieder abmelden, um in den Zulassungsstatistiken besser repräsentiert zu sein. Aufgrund der kraftfahrrechtlichen Vorschriften ist das nicht verboten. Eine gesetzliche Regelung, dass ein Fahrzeug für eine bestimmte Dauer zugelassen sein muss, würde das Problem wohl auch nicht lösen und könnte zu Härtefällen führen, wenn ein Zulassungsbesitzer aus bestimmten Gründen sein Fahrzeug schon früher abmelden möchte bzw. muss. Hinsichtlich der Kennzeichentafeln ist in den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen vorgesehen, dass diese im Zuge einer Abmeldung abzuliefern sind. Abgelieferte Kennzeichentafeln werden in der Regel verschrottet, wenn nicht bei der Abmeldung die Freihaltung des Kennzeichens (für längstens sechs Monate) beantragt wird. Genau das passiert aber bei diesen sog. Tageszulassungen. Indem die Freihaltung des Kennzeichens von den jeweiligen Händlern beantragt wird, wird auch die Kennzeichentafel nicht verschrottet, sondern für diese Antragsteller für längstens 6 Monate aufbewahrt. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen Franz Hammerschmid Mag. Franz Hammerschmid _______________________________________________ Kabinett Bundesministerin Doris Bures Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie |
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