23.07.2010
Frage an Reinhold Mitterlehner

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THEMA: Wirtschaft
23.07.2010
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrter Herr Minister,

es gibt im KFZ-Handel einen seltsamen Brauch der TAGESZULASSUNG. Hier wird mit großem administrativem Aufwand ein unnötiges Bonussystem der Hersteller gepflogen.
Was passiert mit den tausenden Kennzeichentafeln, die ja unbenützt zur Abmeldung gebracht werden?
Wurde dafür gesorgt, dass diese wieder verwendet werden können?
Wieso regeln Sie oder die Regierung nicht, dass die Minimalzulassung eines Fahrzeuges zwei Monate - für so viele sind dann auch Steuern zu zahlen - beträgt?
29.07.2010
Antwort von Reinhold Mitterlehner

Reinhold Mitterlehner
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers,

da die Kennzeichenproblematik ins Ressort des Verkehrsministeriums fällt, erlauben wir uns Ihre Anfrage an das Kabinett von Frau Ministerin Bures weiterzuleiten. Von dort werden Sie direkt eine Stellungnahme erhalten.


Mit freundlichen Grüßen
Claudia WALLASCH
Kabinett des Bundesministers Dr. Mitterlehner Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

----- Zusätzliche Antwort -----

Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers,

Wir haben Ihre Anfrage vom Büro des Wirtschaftminister weitergeleitet erhalten und darf ich Ihnen dazu gerne folgendes mitteilen:

Den Begriff „Tageszulassungen“ gibt es in den kraftfahrrechtlichen Vorschriften gar nicht.
Es kommt aber immer wieder vor, dass Hersteller oder Generalimporteure über ihr Händlernetz Fahrzeuge zulassen und danach gleich wieder abmelden, um in den Zulassungsstatistiken besser repräsentiert zu sein.
Aufgrund der kraftfahrrechtlichen Vorschriften ist das nicht verboten.
Eine gesetzliche Regelung, dass ein Fahrzeug für eine bestimmte Dauer zugelassen sein muss, würde das Problem wohl auch nicht lösen und könnte zu Härtefällen führen, wenn ein Zulassungsbesitzer aus bestimmten Gründen sein Fahrzeug schon früher abmelden möchte bzw. muss.

Hinsichtlich der Kennzeichentafeln ist in den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen vorgesehen, dass diese im Zuge einer Abmeldung abzuliefern sind. Abgelieferte Kennzeichentafeln werden in der Regel verschrottet, wenn nicht bei der Abmeldung die Freihaltung des Kennzeichens (für längstens sechs Monate) beantragt wird.
Genau das passiert aber bei diesen sog. Tageszulassungen. Indem die Freihaltung des Kennzeichens von den jeweiligen Händlern beantragt wird, wird auch die Kennzeichentafel nicht verschrottet, sondern für diese Antragsteller für längstens 6 Monate aufbewahrt.

Ich verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Franz Hammerschmid


Mag. Franz Hammerschmid
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Kabinett Bundesministerin Doris Bures
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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