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| THEMA: Innere Sicherheit und Justiz | |
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24.07.2010 Frage von |
Sehr geehrte Frau Minister, es ist eine Ungeheuerlichkeit zu sehen, mit welcher Selbstverständlichkeit heute, am Samstag, dem 24. Juli um 9 Uhr im Großmarkt für Gewerbebetriebe Pfeiffer in Brunn am Gebirge ein Polizist in Uniform offensichtlich für (s)eine Wochenendparty oder sein Nebengeschäft 300 Getränke und dergleichen eingekauft hat und diese dann in ein Polizeiauto mit dem Kennzeichen BP 90057 geladen hat. Entweder war die „Versteckte Kamera" irgendwo platziert, oder es borgt sich jeder in der Dienstzeit mal schnell einen Einsatzwagen mit schönem Laderaum. Frau Minister, wodurch sind solche Handlungsweisen gedeckt und was sind Ihre Konsequenzen - hoffentlich gleich für alle Dienststellen? Ob der Polizist mit Blaulicht davongerast ist, habe ich nicht mehr gesehen, aber in Österreich ist wahrscheinlich auch das möglich. Welche Verordnung gibt es für die Verwendung von Dienstautos? |
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23.08.2010 Antwort von Maria Fekter
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Sehr geehrter Herr Das Bundesministerium für Inneres bestätigt den Erhalt Ihrer Eingabe vom 24. Juli 2010 und teilt Ihnen mit, dass das Landespolizeikommando Niederösterreich mit dieser Angelegenheit befasst wurde. Nach Abschluss der notwendigen Sachverhaltsfeststellungen werden Sie von dort eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen Für die Bundesministerin: i.V. Rudolf Merl --- neue Antwort: 05.08.2010 --- Sehr geehrter Herr Die Bundespolizeidirektion Wien bestätigt den Empfang Ihres Schreibens vom 25.07.2010 an das Ministerbüro, welches zur Bearbeitung anher weitergeleitet wurde. Sie werden um ein wenig Geduld gebeten. Nach Untersuchung des Sachverhaltes, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird, werden Sie vom Ergebnis der Erhebungen in Kenntnis gesetzt werden. Hochachtungsvoll Dr. Jedelsky, Hofrat Leiter der Bürgerinformation --- neue Antwort: 23.08.2010 --- Sehr geehrter Herr Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 25.07.2010 an das Ministerbüro, welches zur Bearbeitung anher weitergeleitet wurde, teilen wird Ihnen folgendes mit: Der Sachverhalt wurde überprüft. Den Berichten ist zu entnehmen, dass der Verdacht besteht, dass gegen Dienstanweisungen verstoßen wurde. Es wurden daher disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet. Die Bundespolizeidirektion Wien bedauert die nicht adäquate Vorgangsweise. Hochachtungsvoll Dr. Jedelsky, Hofrat Leiter der Bürgerinformation |
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