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| THEMA: Konsumentenschutz | |
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29.07.2010 Frage von |
Ihre MOBILFUNK-INDUSTRIE-gefälligen Aussagen Sg. Fr. NAbg! Als "Telekom-Sprecherin" der ÖVP [1] stehen Sie - Fr. NATIONALRATSABGEORDNETE HAKL - dem MOBILFUNK natürlich ausschließlich positiv gegenüber und artikulieren das ja auch seit Jahren gerne. Dem Internet-Portal des PROPAGANDA- UND LOBBYING-VEREINS DER ÖSTERREICHISCHEN MOBILFUNK-INDUSTRIE ("Forum Mobilkommunikation - FMK") können dazu ja die folgende (Werbe-) Aussagen entnommen bzw. sogar ANGEHÖRT (!) werden: "FÜRCHTEN SIE SICH NICHT VOR STRAHLUNG [...] WIR [Bem. TS: die Partei (!) ÖVP] HABEN SÄMTLICHE GRENZWERTE IMMER WIEDER ÜBERPRÜFT... [2] oder "AUF BUNDESEBENE SEHE ICH DAHER DERZEIT KEINEN HANDLUNGSBEDARF!" [3] Ist Ihnen - als an sich ja "gelernte" JURISTIN (!) - folgendes RECHTSKRÄFTGE (!) GERICHTSURTEIL "nur" (noch) nicht bekannt oder ignorieren Sie es einfach: Teilweiser – KAUSALER – Zusammenhang zwischen mehrjähriger, intensiver Nutzung von Schnurlos- und Mobiltelefonen und einem Nerventumor ("Qualifizierte Wahrscheinlichkeit")! [4] Gruß TS Quellangeben: [1]http://www.FMK.at/content.php?id=258 [2]http://www.FMK.at/media/mp3/mp3207.mp3 [3]http://www.FMK.at/media/mp3/mp3292.mp3 [4]http://diagnose-funk.org/re...r-rechtskraeftig.php |
| Antwort ist noch ausständig | |
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