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| THEMA: Landesverteidigung | |
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24.08.2010 Frage von |
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Mag. Dr. Fekter, ich habe im Jahr 2009 meinen Zivildienst abgeleistet und diesen mit Ende Sept. 09 beendet. Ich habe nun einen Artikel der Kronen Zeitung gelesen, welcher über den letzten Ministerrat (24.08.2010) berichtet. Nachzulesen hier:http://www.krone.at/Oesterr...ch_quer-Story-216835 Aus diesem Artikel möchte ich folgenden Satz zitieren: "Für Jäger, Sport- und Traditionsschützen bietet das neue Zivildienstgesetz eine Ausnahmeregelung vom 15-jährigen Waffenverbot." Da ich mich sehr für das Waidwerk interessiere, dieses aber aufgrund des 15-jährigen Waffenverbots nicht ausüben kann/darf hat dieser Satz natürlich mein Interesse geweckt. Ich habe im Internet recherchiert und versucht einen Vorschlag zu dieser Novelle zu finden, was mir jedoch nicht gelang. Bei den Vorschlägen ist nichts über eine Änderung des Waffenverbots zu finden. Ich bitte um kurze Stellungnahme zu folgenden Punkten: -Was genau wird abgeändert in Bezug auf Waffenverbot bzw. gibt es in Zukunft Ausnahmen z.B. die Jagd? -Ist es in Zukunft möglich ist trotz Zivildienst eine Jagdkarte ausgestellt zu bekommen? -Wird eine etwaige Änderung auch für mich gelten, der seinen Zivildienst schon abgeleistet hat. In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen |
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25.08.2010 Antwort von Maria Fekter
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Sehr geehrter Herr Bezugnehmend auf Ihr an die Frau Bundesminister für Inneres gerichteten Schreibens vom 24. August 2010 darf ich Ihnen mitteilen, dass der Text der im Ministerrat beschlossenen bezughabenden Regelung, die auch für Zivildienstpflichtige gelten soll, die ihren ordentlichen Zivildienst bereits abgeleistet haben, wie folgt lautet: "Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Sicherheitsdirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden." Mit freundlichen Grüßen Bürgerdienst und Auskunftsstelle des Bundesministeriums für Inneres Tel. 01/53126/3100 |
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