19.07.2011
Frage an Reinhold Mitterlehner

Geben Sie hier einfach Ihren Namen und E-Mail Adresse an, um benachrichtigt zu werden, sobald eine Antwort zur Frage vorliegt:


Mit folgendem Link können Sie die Frage/Antwort direkt aufrufen:
THEMA: Familie
19.07.2011
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Erhalten Rechtsanwältinnen auch Kinderbetreuungsgeld, wenn sie das Opting-Out Modell gewählt haben?
27.07.2011
Antwort von Reinhold Mitterlehner

Reinhold Mitterlehner
Sehr geehrte Frau Vorname des Fragestellers,

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die das Opting-Out-Modell gewählt haben, sind grundsätzlich nicht vom Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ausgeschlossen. Auch die einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeldvariante ist grundsätzlich möglich. Natürlich hat in jedem Fall eine Einzelprüfung hinsichtlich der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen stattzufinden. Diese erfolgt durch die zuständige Krankenkasse.

Sollten noch Fragen zum Thema Kinderbetreuungsgeld offen sein, können Sie sich gerne an die zuständige Krankenkasse oder auch an das Familienservice meines Hauses (Tel.: 0800 240 262 - kostenlos aus ganz Österreich) wenden.

Freundliche Grüße
Dr. Reinhold Mitterlehner
Drucken   E-Mail   Link
Facebook   Twitter
lesenswert (10) Empfehlungen