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| THEMA: Familie | |
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19.07.2011 Frage von |
Erhalten Rechtsanwältinnen auch Kinderbetreuungsgeld, wenn sie das Opting-Out Modell gewählt haben? |
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27.07.2011 Antwort von Reinhold Mitterlehner
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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die das Opting-Out-Modell gewählt haben, sind grundsätzlich nicht vom Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ausgeschlossen. Auch die einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeldvariante ist grundsätzlich möglich. Natürlich hat in jedem Fall eine Einzelprüfung hinsichtlich der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen stattzufinden. Diese erfolgt durch die zuständige Krankenkasse. Sollten noch Fragen zum Thema Kinderbetreuungsgeld offen sein, können Sie sich gerne an die zuständige Krankenkasse oder auch an das Familienservice meines Hauses (Tel.: 0800 240 262 - kostenlos aus ganz Österreich) wenden. Freundliche Grüße Dr. Reinhold Mitterlehner |
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