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| THEMA: Senioren | |
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18.10.2011 Frage von |
Sehr geehrter Herr Minister Hundstorfer Neupensionisten müssen derzeit länger auf eine Pensionserhöhung warten. Die Erhöhung wird im ersten Jahr ausgesetzt. Das verursacht in Zeiten höherer Inflationsraten besondere Härten für die Neupensionisten. Wäre es nicht gerechter die Pensionserhöhung für Neupensionisten wie bei den Sonderzahlungen im ersten Jahr zu aliquotieren? Bitte um Ihre Stellungnahme dazu. Mit besten Grüßen |
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25.01.2012 Antwort von Rudolf Hundstorfer
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Sehr geehrter Herr Die mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 getroffenen Regelungen dienen einer verantwortungsvollen Budgetkonsolidierung, die notwendig ist, um die Verschuldung auf ein nachhaltiges und tragbares Niveau zurückzuführen und gleichzeitig wichtige Zukunftsausgaben sicherzustellen. In diesem Sinne mussten auch im Bereich der Pensionsversicherung diverse Maßnahmen vorgenommen werden, um ihre Funktionsfähigkeit weiterhin zu gewährleisten. Ich darf aber versichern, dass es für die Bundesregierung sehr wichtig ist, dass niemand über Gebühr von den notwendigen Einsparungen betroffen wird. Zu den erforderlichen Maßnahmen im Pensionsbereich zählt auch die von Ihnen angesprochene mit dem Jahr 2011 (wieder)eingeführte Aussetzung der Pensionsanpassung im ersten Jahr bei Neupensionen. Diese Regelung trägt als Teil des Gesamtpaketes der Maßnahmen wesentlich dazu bei, das erforderliche budgetäre Konsolidierungsziel im Bereich der Pensionsversicherung zu erreichen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass aus finanziellen Gründen weder eine Rücknahme dieser Maßnahme, noch eine Abänderung in Richtung der von Ihnen vorgeschlagenen „Aliquotierungsregelung“ in Aussicht genommen werden kann. Mit besten Grüßen Rudolf Hundstorfer |
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