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| THEMA: Arbeit | |
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30.12.2011 Frage von |
S.g. Hr. Minister! Ich bin am 19.2.1954 geboren und mein Pensionsstichtag für die Korridorpension ab Vollendung 62. Lebensjahr ist der 1.3.2016. Entsprechend der Gesetzeslage Mitte 2011 habe ich für mich folgende Planung vorgesehen. Ich habe mit 1.12.2011 mit meinem Arbeitgeber eine firmeninterne Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen. Diese sieht vor, dass mein Arbeitsverhältnis mit 28.2.2016 endet und mir einen nahtlosen Übergang in die Pension. Meine konkrete Frage: Auf Grund des Sparpaketes und den Diskussionen über Frühpensionen Verschiebt sich nun für mich der Pensionsstichtag für die Korridorpension nach hinten? Wenn ja um wieviel? Das würde für mich dann Arbeitslosigkeit bis zum Pensionsantritt bedeuten denn das Ende meines Dienstverhältnisses ist in der Altersteilzeitvereinbarung fixiert. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen |
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25.01.2012 Antwort von Rudolf Hundstorfer
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Sehr geehrter Herr Zu Ihrem Ersuchen um Mitteilung, ob es beim Zugangsalter zur Korridorpension zu einer Änderung kommen wird, darf ich Sie um Verständnis ersuchen, dass ich zu allfälligen pensionsrechtlichen Maßnahmen derzeit noch keine Aussage machen kann. Österreich muss in den kommenden Jahren sein Budgetdefizit reduzieren. Im Zusammenhang mit der Erstellung des im Frühjahr 2012 zu beschließenden Bundesfinanzrahmengesetzes 2013 bis 2016 werden derzeit Maßnahmen überlegt und geprüft, die geeignet wären dieses Ziel zu erreichen. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden im Frühjahr vorliegen. Mit besten Grüßen Rudolf Hundstorfer |
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