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| THEMA: Senioren | |
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31.12.2011 Frage von |
Sehr geehrter Herr Minister! Warum ist es nicht möglich, mein Guthaben aus der Valida-Pensionskasse, aus der ich seit 2007 eine bescheidene Zusatzpension beziehe, zur Gänze zu beheben? Ihre Antwort würde mich ssehr interessieren! MfG |
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25.01.2012 Antwort von Rudolf Hundstorfer
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Sehr geehrter Herr Ich danke für Ihr Schreiben vom 31.12.2011 und darf Ihnen dazu Folgendes mitteilen: Die Auszahlung Ihres in der Valida Pensionskasse angesparten Kapitals während des laufenden Pensionsbezuges aus der Pensionskasse ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Pensionskassengesetzes wie auch des Betriebspensionsgesetzes leider nicht mehr möglich. Die Pensionskassenzusage ist - wie bereits der Begriff "nahelegt" - als Altersvorsorge und nicht als Sparprodukt konzipiert. Dem entsprechend ist nach dem Pensionskassengesetz die Auszahlung des Kapitalbetrages nur dann zulässig, wenn der Betrag bei Pensionsantritt den im Pensionskassengesetz festgelegten Bar-Abfindungsgrenzbetrag nicht übersteigt (dieser beträgt für das Jahr 2007 € 9.900). Maßgeblich ist der jeweils zum Zeitpunkt des Pensionsantrittes geltende Barwert. Übersteigt der Kapitalbetrag aus Ihrer Pensionskassenzusage den zum Zeitpunkt Ihres Pensionsantrittes gültigen Abfindungsgrenzbetrag ist eine Auszahlung leider nicht möglich. Mit dieser Regelung soll - der Grundkonzeption der Pensionskassenvorsorge folgend - eine Auszahlung des Kapitalbetrages nur dann möglich sein, wenn nicht zu erwarten ist, dass aus dem Kapitalbetrag eine Pension resultiert, bei der die Auszahlung dieser Pension in einer Höhe erfolgt, die wirtschaftlich vertretbar ist. Die Auszahlung einer Pension in Höhe von zum Beispiel € 10,- pro Monat würde im Hinblick auf die dabei anfallenden Kosten wohl kaum wirtschaftlich sinnvoll sein. Eine Auszahlung des angesparten Kapitals soll damit bei dem (auch steuerlich sehr geförderten) betrieblichen Altersvorsorgemodell grundsätzlich nur in Form einer Pension erfolgen. Zu meinem großen Bedauern kann ich Ihrem Ersuchen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben leider nicht nachkommen und auch keine weitere Maßnahmen veranlassen. Mit besten Grüßen Rudolf Hundstorfer |
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