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| THEMA: Soziales | |
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22.02.2012 Frage von |
Besteht ein anspruch auf Schwerarbeiterpension,wenn jemand einen nahen Angehörigen über zehn Jahre zu Hause pflegt und bei der PVA weiterversichert ist? |
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09.03.2012 Antwort von Rudolf Hundstorfer
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Sehr geehrter Herr im Hinblick auf die konkrete Anfrage ist festzuhalten, dass für die Qualifikation von Schwerarbeit nach § 1 Abs. 1 Z. 5 der Schwerarbeitsverordnung ein Pflegeberuf vorliegen muss. Die Ausübung dieses Berufes hat in einer entsprechenden Institution stattzufinden, wobei der Pflegeaufwand entscheidend ist. Die Pflege muss entweder stationär oder ambulant erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Hundstorfer |
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