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| THEMA: Innere Sicherheit und Justiz | |
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05.06.2012 Frage von |
Sehr geehrter Herr Außenminister ! Leider war die Auskunft vom 4.Juni 2012 unzureichend ,das Wirtschaftsministerium wird kau über Untersuchungsergebnisse im Außenministerium berichten können .Sie haben im März 2011 anläslich der Pilz Rede zu Lieferungen von Schiebel Camcopter nach Libyien eine Unersuchung der Affäre in Ihrem Ministerium angeordnet . Zitate aus verschiedenen Medien :Außenminister Spindelegger sagte,nichts voneiner Drohnenlieferung zu wissen und küdigt eine Überprüfung an .(austrienwing 2011/03 ) VP -Außenminister Spindelegger zeigt sich in der Plenardebatte andem Fall interesiert und will die Pilz -Unterlagen einer Überprüfung unterziehen ! "Wenn es sich als richtig erweist hat es Konsequenzen "(Die Prese com 1.3.2011 ) Heinz Mayer Verfassungsjurist an der Universität Wien ,sieht hingegen einen Verstoß gegen das Kriegsmaterialgesetz.Es könnte außerdem als "Neutralitätsgefährdung geahndet werden " sagte er zum Standard . Außenminister Spindelegger will die Sache prüfen lassen . (der standard 2.3.2011 ) Meine konkreten Fragen ; 1. Wurde eine Überprüfung durchgeführt , 2.Wie lauten die Ergebnisse der Untersuchung Hochachtunvol H. |
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22.06.2012 Antwort von Michael Spindelegger
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Sehr geehrter Herr Herzlichen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Vizekanzler und Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, Dr. Michael Spindelegger, betreffend den Export von Camcoptern der Fa. Schiebel nach Libyen. Vizekanzler Spindelegger hat in der Sitzung des Nationalrates vom 1. März 2011 Herrn Abg. Dr. Peter Pilz zugesichert, nach Vorlage entsprechender Unterlagen durch Abg. Dr. Peter Pilz den Sachverhalt einer Überprüfung zu unterziehen. Abg. Dr. Peter Pilz hat diese Unterlagen am 2.3.2011 an den Herrn Vizekanzler übermittelt. Im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten wurde der Geschäftsfall unmittelbar einer internen Überprüfung unterzogen, die folgendes Resultat gebracht hat: • Schiebel Camcopter werden nicht als Kriegsmaterial eingestuft, da sie in erster Linie einen zivilen Verwendungszweck haben, sondern als Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use Güter) gem. Dual-Use-VO, Ausfuhrlistenposition 9A012 „unbemannte Luftfahrzeuge“ (UAVS). • Die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck unterliegt gem. Außenhandelsgesetz 2005 (AußHG) iVm Dual-Use-VO (VO [EG] 428/2009) einer Genehmigungs- bzw. Meldepflicht. Für die Vollziehung des AußHG ist das BMWFJ zuständig, das BMeiA wirkt aber durch Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen jedes einzelnen Ausfuhrantrages aus außenpolitischer und völkerrechtlicher Sicht mit (gem. § 24 Abs 1 AußHG in Verbindung mit 5 Abs 1 AußHG und unter Berücksichtigung des EU Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP - bis Dezember 2008 der nur politisch verbindliche EU-Verhaltenskodex). • Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheit hat in seinen Stellungnahmen an das BMWFJ zu keiner Zeit den Export von Drohnen der Firma Schiebel nach Libyen befürwortet. Für darüber hinausgehende Informationen zu konkreten Geschäftsfällen ersuche ich Sie, sich an das für die Bewilligungserteilung nach dem AußHG zuständige BMWFJ zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Mag. Alexander Kmentt Botschafter Leiter Abteilung II.8 Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten |
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