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| THEMA: Internationales und EU | |
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06.06.2012 Frage von |
Sehr geehrte Frau Lichtenberger ! Fällt der Schiebel Camcopter in der EU unter das Kriegsmaterialgesetz,welche Bestimmungen gelten bei Lieferungen in das Nicht EU-Ausland oder gibt es spezielle Dual - Use Bestimmungen . Lt. Nationalrat DR.Pilz ist das ein Fall für das Kriegsmaterialgesetz .(OTS 0175/02.03.2011 /Channel :Politik /Ausender :Grüner Klub im Parlament . Heinz Mayer Verfassungsjurist an der Universität Wien sieht hingegen einen Verstoß gegen das Kriegsmaterialgesetz .Es könnte außerdem als Neutralitätgefährdung geahnedet werden sagt er zum Standard (der standard Printausgbe 2.3.2011 ) Sehr geehrte Frau Lichtenberger das Kriegsmaterialgesetz ist zwar nicht Ihr Spezialfach ,aber vieleicht finden Sie unter Ihren Kollegen SPezialisten die Sie beraten können . Hochachtunsvoll H. |
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26.06.2012 Antwort von Eva Lichtenberger
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Sehr geehrter Herr Vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben Ihr Anliegen sofort nach Erhalt an unseren Experten weitergeleitet, welcher sich bei diversen Organisationen (SIPRI- weltbestes Institut für Waffenexporte /Schweden, sowie GRIP- belgisches Pendant) erkundigte. Der SIPRI Experte meinte, dass der Camcopter vielleicht in die Kategorie ML 10 der EU- Militärgüterliste fallen könnte. Genaueres konnte er uns leider nicht sagen, da dies mit der dafür zuständigen österreichischen Behörde geklärt werden muss. Nach weiterer Recherche und einer Anfrage an den Rat, wurden wir an die Abteilung C2/9 des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend verwiesen, an welche wir bereits eine Anfrage versendet haben. Sobald uns eine Antwort dieser Behörde vorliegt, werden wir Sie darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen, Eva Lichtenberger Member of the European Parliament |
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