25.06.2012
Frage an Doris Bures

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THEMA: Verkehr und Infrastruktur
25.06.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrte Frau Bures!
Als Vielfahrer stelle ich mir des öfteren die Frage, der Sinnhaftigkeit mancher Tempolimits auf Österreichischen Autobahnen und Schnellstrassen. Warum die Kontrolldichte auf Autobahnen wesentlich höher ist als in Ortsgebieten konnte ich mir auch noch nicht erklären.
Gerade innerorts, wo es viele Gefahrenstellen gibt, wird vielerorts selten bis gar nicht kontrolliert. Warum kontrolliert man nicht genauer vor Schulen, Kindergärten ect.? Dort wird leider viel zu oft einfach durchgerast. Hält man sich an die vorgegebenen 30km/h wird man oft übelst bedrängt. Gerade innerstädtisch gehört der Verkehr meines Erachtens entschleunigt. Gerade in Innenstädten könnte man ruhigen Gewissens auf 30km/h reduzieren. Auf größeren Hauptstrassen könnte man natürlich bei den 50km/h bleiben, gegebenenfalls auch auf 60km/h erhöhen. Gleichzeitig natürlich die Kontrolldichte anheben und die Strafen erhöhen.
Das nächste Problem sind die Österreichischen Bundesstrassen. Wir haben dort ein generelles Tempolimit von 100km/h. Dies wird leider viel zu oft auch bei Strecken angewandt, die maximal 80km/h vertragen. Auf anderen Stellen wird 70km/h vorgeschrieben wo wiederum 100km/h kein Problem darstellen würden. Gerade auf den Bundesstrassen ist es was Tempolimits betrifft oft ein heilloses Chaos. Ich empfehle Ihnen einmal die B320 im Ennstal zu fahren. Dort kennt man sich nach wenigen Kilometern wegen Tempolimits und Aufhebungen nicht mehr aus. Man müsste eigentlich fast jeden Kilometer Bundesstrasse in Österreich überdenken und die Tempolimits dort logischer anordnen. So das man sie als Fahrer nachvollziehen kann.

Der letzte Punkt sind die Österreichischen Autobahnen. Könnte man dort nicht ein variables Leitsystem einführen, das das Tempolimit nach Wetter und Verkehrsaufkommen regelt? Variabel von 60 - ohne Limit? Gerade auf gut ausgebauten Autobahnen wie der A1 stellen hohe Geschwindigkeiten kein Problem dar. (wenn Verkehrsaufkommen mitspielt)

Freundliche Grüße
M.St
10.07.2012
Antwort von Doris Bures

Doris Bures
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers!

Vielen Dank für Ihr Schreiben an Frau Bundesministerin Doris Bures, die mich gebeten hat, Ihnen zu antworten.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Folgendes zum Bereich "Fahrgeschwindigkeit" festgelegt: LenkerInnen von Fahrzeugen dürfen im Ortsgebiet grundsätzlich nicht schneller als 50 km/h, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h und auf den übrigen Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren, sofern die Behörde nicht eine geringere Höchstgeschwindigkeit erlässt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt (vgl. §20 Abs. 2 StVO).

Es gibt keine Bestimmung in der Straßenverkehrsordnung, die der Behörde vorschreibt, in welchem Ausmaß oder auf welchen Wert der Fahrgeschwindigkeit beschränkt werden soll. Einer von der Behörde verordneten Geschwindigkeitsbeschränkung (oder einer anderen Verkehrsbeschränkung) liegt grundsätzlich ein Gutachten eines/einer Verkehrssachverständigen zugrunde, welches immer die individuellen örtlichen Verhältnisse berücksichtigt.

Was die Durchführung der von Ihnen angesprochenen Verkehrskontrollen betrifft, so bitte ich Sie zu beachten, dass diese nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fällt, sondern dem ausführenden Organ obliegt.

In Art. 11 des Bundesverfassungsgesetzes ist festgehalten, dass der Bund in Bezug auf die Straßenpolizei für die Gesetzgebung zuständig, die Vollziehung jedoch Landessache ist. Die Organe der Bundespolizei werden in diesem Sinne funktionell als Hilfsorgane des Magistrates beziehungsweise des Landes tätig.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Kühschelm
Referentin der Bundesministerin
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