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| THEMA: Soziales | |
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08.07.2012 Frage von |
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler. Wie kann es sein, dass ich geboren am 15.1.1955 10 Jahre länger arbeiten muss als eine gleichaltrige Frau um den vollen Pensionsanspruch zu erhalten? Laut derzeitiger Gesetzeslage muss ich bis zu Erreichung des 65. Lebensjahr arbeiten. Das heißt ich zahle im maximalen Fall 50 Jahre in die Pensionskasse ein. Eine gleichaltrige Frau muss aber nur 40 Jahre einzahlen um das Selbige zu erreichen. Wie erklären Sie Dies, wo doch der Verwaltungsgerichtshof den 5 jährigen Unterschied bereits als unvereinbar angemahnt hat und eine Gesetzesänderung gefordert hat? Wie oder wer kann den Verfassungsgerichtshof aufrufen, um den derzeitigen 10 Jahr Unterschied zu prüfen? Besten Dank für eine umfassende Antwort. |
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17.07.2012 Antwort von Werner Faymann
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Sehr geehrter Herr Danke für Ihre Anfrage, gerne werde ich kurz auf den Hintergrund der derzeitigen Gesetzeslage eingehen. Richtig ist, dass der Verfassungsgerichtshof 1991 die bis dahin geltende geschlechtsspezifische Regelung des Pensionsantrittsalters außer Kraft setzte. Als Reaktion darauf wurde von Frauenministerin Johanna Dohnal, gemeinsam mit allen anderen im Parlament vertretenden Parteien außer der FPÖ, im Jahr 1992 ein umfassendes Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Dieses sieht eine schrittweise Angleichung des Pensionsantrittsalters ab dem Jahr 2024 vor - unter der Prämisse, dass bis dahin Gleichstellung bei Entgelt, Weiterbildung und Aufstieg erreicht sind. Ein gleiches Pensionsantrittsalter ergibt also nur dann Sinn, wenn auch die Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt für Frauen besser und gerechter gestaltet sind. Bis heute haben wir das Problem, dass viele ältere Frauen arbeitslos sind, obwohl sie gerne arbeiten würden. Das liegt insbesondere daran, dass der Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einer Kinderpause oft nicht gelingt. Darüber hinaus mangelt es an altersgerechten Arbeitsplätzen und viele Unternehmen sind nicht bereit ältere ArbeitnehmerInnen einzustellen. Das bedeutet, dass eine sofortige Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen nicht selten zu einer Verschiebung von der Pensions- zur Arbeitslosenversicherung führen würde. Darüber hinaus möchte ich auch auf einige relevante Eckdaten hinweisen: Beim faktischen Pensionsantrittsalter beträgt die Differenz zwischen Männern und Frauen nur 1,4 Jahre. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter von Frauen liegt in Österreich bei 60 Jahren im Gegensatz zu jenem der Männer mit 65 Jahren. Ab dem Jahr 2024 ist eine stufenweise Angleichung vorgesehen, die 2033 abgeschlossen sein soll. In dieser Zeit wird nach der derzeitigen Rechtslage die reguläre Alterspensionsgrenze jährlich um sechs Monate erhöht werden, um das Antrittsalter der Frauen an jenes der Männer anzugleichen. Eine völlige Angleichung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von Frauen und Männern soll es daher erst dann geben, wenn es auch eine vollständige Gleichstellung in allen anderen Lebensbereichen gibt. Diese Ziele haben wir leider noch nicht erreicht. Bis es soweit ist, besteht die Aufgabe der Politik darin, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese Angleichung auch sinnvoll ist und nicht lediglich zu einer höheren Arbeitslosigkeit führt. Dementsprechend setze ich mich seit Jahren konsequent für die Gleichstellung von Frauen, sowie für mehr und bessere Arbeitsplätze ein. Mit freundlichen Grüßen Werner Faymann SPÖ-Bundesparteivorsitzender und Bundeskanzler |
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