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| THEMA: Kultur, Medien und Religion | |
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17.07.2012 Frage von |
Sehr geehrter Herr Klubobmann! Zum Thema der geplanten Haushaltsabgabe habe ich wiederholt gelesen, dass diese von JEDEM Haushalt abzuführen ist, auch wenn kein Fernseher vorhanden ist, da man heutzutage ja mittels PC oder Handy fernsehen könne. Da ich mich für Fernsehen in keiner Weise interessiere und als "Anti-Technik-Freak" zuhause keinen PC und bloß ein Uralt-Handy besitze, würde es mich interessieren, ob auch in diesem Fall diese Abgabe zu entrichten ist? Ich bezahle seit Jahren für meinen vorhandenen Radio die entsprechenden Gebühren - obwohl ich diesen extrem wenig nutze, aber ich sehe selbstverständlich ein, dass die Gebühr zu entrichten ist, wenn ein Empfangsgerät vorhanden ist. Bei meinem geringen Haushaltseinkommen würde es einen großen Unterschied für mich machen, ob ich wie bisher knapp € 7,- pro Monat zu zahlen habe oder 20, 30 oder womöglich noch wesentlich mehr für etwas, das ich NIEMALS nutze. Man schließt ja auch z.B. keine KFZ-Haftpflichtversicherung ab, wenn man kein Auto besitzt. Da ich ganz sicher nicht die einzige bin, die dieses Problem betrifft, ergeht meine eindringliche Frage an Sie, ob diese Änderung im Gebührenmodus wirklich wohlüberlegt ist. Es trifft in diesem Fall nämlich wieder genau jene, welche sich diese Gebühren nicht LEISTEN wollen oder sogar können. Es ist schlichtweg eine völlig ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, wenn man Bürger ohne jegliche Gegenleistung für etwas zur Kasse bittet. Um von den sicher nicht wenigen "Schwarzsehern" die berechtigten Gebühren einheben zu können, gibt es bestimmt wesentlich fairere Möglichkeiten, als wieder einmal von den Kleinen abzukassieren, die sich nicht gegen Gesetze und Verordnung wehren können. Mit dem Ersuchen diesen Aspekt einer genaueren Betrachtung zu unterziehen und bei der Verabschiedung eines Gesetzes zu berücksichtigen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen |
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20.08.2012 Antwort von Karlheinz Kopf
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Sehr geehrte Frau herzlichen Dank für Ihr E-Mail betreffend ORF und Gebühren. Wie Sie in Ihrem Schreiben selbst feststellen, können TV- und Radioprogramme längst nicht mehr nur via Fernsehapparat oder Radio empfangen werden. Auch unter diesen neuen technischen Gegebenheiten muss aber Fairness hinsichtlich der Gebühren bestehen. In meiner Antwort an Herrn Grestenberger und Herrn Watzek habe ich bereits festgehalten, dass ich zu einem fairen Nebeneinander des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der privaten Fernsehanbieter stehe. Die Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrags, den allein nur der ORF trifft, ist meist nicht kostenneutral und schon gar nicht durch private Drittmittel wie Werbung zu finanzieren. Daher trete ich auch für die Finanzierung des ORF durch die Seherinnen und Seher mit Gebühren ein. Selbstverständlich wird es aber für sozial Bedürftige, die sich die Gebühr nicht leisten können, auch weiterhin Ausnahmen geben. Mit freundlichen Grüßen ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf |
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