18.07.2012
Frage an Werner Faymann

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THEMA: Demokratie und Bürgerrechte
18.07.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Der Präsident des österr. VfGH Holzinger hat offen in der Kronen-Zeitung (Printausgabe vom 12.07.12) eine Verfassungsänderung gefordert damit der österr. VfGH wie in Deutschland den ESM noch vor Gesetzwerdung auf Verfassungskonformität prüfen kann. Auch immer mehr Bürger unterschreiben eine Petition

http://www.avaaz.org/de/pet...fassungsgerichtshof)

in der genau dies gefordert wird. Wie stehen Sie zum Wunsch der Bürger bzw. des VfGH-Präsidenten und vor allem wie hoch schätzen sie den Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Politik ein sollte der VfGH nachträglich feststellen, dass der ESM verfassungswidrig ist und die in der Zwischenzeit an die maroden Staaten geflossenen Mittel uneinbringlich und damit verloren sind bzw. wenn der ESM trotz Verfassungswidrigkeit im Außenverhältnis gültig bleibt, da die Vertragspartner des völkerrechtlichen Vertrages von dem guten Glauben ausgehen konnten, dass von österr. Seite auf die Einhaltung der österr. Rechtsnormen entsprechend Rücksicht genommen wurde?

Wenn die Politik trotz Anlaufen einer Petition sowie berechtigter Änderungswünschen von Experten (hier z. B. der VfGH-Präsident Holzinger) über die Interessen des Volkes einfach drüberfährt stellt sich für mich die Frage, wie ernst nehmen sie bzw. ihre Partei echte Bürgermitbestimmung oder sind sie der Ansicht, dass die Bürger alle 4 - 5 Jahre wählen gehen sollen und während der Legislaturperiode die gewählten Mandatare quasi als Sachwalter der Bevölkerung fungieren?
20.09.2012
Antwort von Werner Faymann

Werner Faymann
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers!

Zunächst einmal darf ich Sie darauf hinweisen, dass Österreich im Rahmen des ESM-Vertrages kein Geld an marode Staaten überweist. Die vereinbarten 2,2 Milliarden Euro (auf fünf Jahre verteilt, beginnend mit 2013) werden direkt an den ESM gezahlt, der über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt. Jede Auszahlung des ESM an einen Mitgliedstaat setzt einen einstimmigen Beschluss des Gouverneursrates, der sich aus den FinanzministerInnen der Mitgliedsstaaten zusammensetzt, voraus. Damit Maria Fekter, als österreichische Finanzministerin, einer solchen Auszahlung zustimmen kann, benötigt sie zuvor eine entsprechende Ermächtigung durch den Nationalrat. Ihre Frage zu einem etwaigen Vertrauensverlust der Bevölkerung kann ich daher schon deshalb nicht beantworten, da ich die Annahme, die Sie dieser Frage voraussetzen, nicht teilen kann.

Bezüglich Ihres Wunsches nach einer Vorprüfung von Gesetzen durch den VfGH ist anzumerken, dass nach derzeitiger Gesetzeslage Staatsverträge vom Verfassungsgericht erst geprüft werden können, nachdem sie ratifiziert und in Kraft gesetzt wurden. Sollten die Höchstrichter entscheiden, dass ein bereits in Geltung befindlicher Staatsvertrag verfassungswidrig ist, dann darf er innerstaatlich nicht mehr vollzogen werden. Ein Vertrag wie der ESM würde aber außenpolitisch weiter in Geltung bleiben. Die Regierung wäre dementsprechend im Außenverhältnis an die im Staatsvertrag gemachten Zusagen (etwa Haftungen und Zahlungen beim ESM) gebunden. Eine Prüfung im Nachhinein könnte also große Schäden verursachen.

Wir glauben daher, dass es Sinn macht, bei so großen Beschlüssen, wie völkerrechtlichen Abkommen oder EU-Verträgen, bereits am Beginn zu überprüfen. Auch Bundespräsident Heinz Fischer und unser SPÖ-Klubchef Josef Cap plädieren für eine Vorabprüfung von Staatsverträgen auch in Österreich. Wir werden uns daher bemühen, dass eine Vorabprüfung von Staatsverträgen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach deutschem Vorbild schon in den nächsten Monaten möglich sein kann.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Bundesregierung jüngst die Möglichkeit der elektronischen Zustimmung zu BürgerInneninitiativen geschaffen hat. Anders als bei Online-Umfragen, wie der von Ihnen verlinkten, kann hier sichergestellt werden, dass nur wahlberechtigte BürgerInnen mitstimmen und auch die Meinung der Bevölkerung richtig widergespiegelt wird. Die Anliegen dieser Bürgerinitiativen nehmen wir, eine entsprechende Zahl an Unterschriften vorausgesetzt, selbstverständlich sehr ernst.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Faymann
SPÖ-Bundesparteivorsitzender und Bundeskanzler
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