18.07.2012
Frage an Michael Spindelegger

Geben Sie hier einfach Ihren Namen und E-Mail Adresse an, um benachrichtigt zu werden, sobald eine Antwort zur Frage vorliegt:


Mit folgendem Link können Sie die Frage/Antwort direkt aufrufen:
THEMA: Demokratie und Bürgerrechte
18.07.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Der Präsident des österr. VfGH Holzinger hat offen in der Kronen-Zeitung (Printausgabe vom 12.07.12) eine Verfassungsänderung gefordert damit der österr. VfGH wie in Deutschland den ESM noch vor Gesetzwerdung auf Verfassungskonformität prüfen kann. Auch immer mehr Bürger unterschreiben eine Petition

http://www.avaaz.org/de/pet...fassungsgerichtshof)

in der genau dies gefordert wird. Wie stehen Sie zum Wunsch der Bürger bzw. des VfGH-Präsidenten und vor allem wie hoch schätzen sie den Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Politik ein sollte der VfGH nachträglich feststellen, dass der ESM verfassungswidrig ist und die in der Zwischenzeit an die maroden Staaten geflossenen Mittel uneinbringlich und damit verloren sind bzw. wenn der ESM trotz Verfassungswidrigkeit im Außenverhältnis gültig bleibt, da die Vertragspartner des völkerrechtlichen Vertrages von dem guten Glauben ausgehen konnten, dass von österr. Seite auf die Einhaltung der österr. Rechtsnormen entsprechend Rücksicht genommen wurde?

Wenn die Politik trotz Anlaufen einer Petition sowie berechtigter Änderungswünschen von Experten (hier z. B. der VfGH-Präsident Holzinger) über die Interessen des Volkes einfach drüberfährt stellt sich für mich die Frage, wie ernst nehmen sie bzw. ihre Partei echte Bürgermitbestimmung oder sind sie der Ansicht, dass die Bürger alle 4 - 5 Jahre wählen gehen sollen und während der Legislaturperiode die gewählten Mandatare quasi als Sachwalter der Bevölkerung fungieren?
29.08.2012
Antwort von Michael Spindelegger

Michael Spindelegger
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers Vorname des Fragestellers!

Danke für Ihre Anfrage vom 20. Juli 2012, in welcher Sie die Überprüfung des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) ansprechen.

Vorab sei gesagt, dass zum verfassungsmäßigen Zustandekommen des ESM seitens der dazu konsultierten Staatsrechtsexperten keine ins Gewicht fallenden Bedenken geäußert wurden. Im Parlament sprach sich eine Mehrheit für den ESM aus, und auch bei der Überprüfung durch die österreichische Präsidentschaftskanzlei kamen keine Bedenken hervor.

In der Öffentlichkeit wurde die Frage aufgeworfen, wieso der österreichische Bundespräsident nicht in ähnlicher Weise wie der Bundespräsident in Deutschland vorgehe; dieser hatte erklärt, die Genehmigungsgesetze betreffend ESM und Fiskalpakt nicht vor einer Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts über anhängige "Eilanträge" betreffend die Untersagung der Unterzeichnung auszufertigen.

Dazu ist festzuhalten, dass nach deutschem Verfassungsrecht das Bundesverfassungsgericht ein Genehmigungsgesetz für einen Staatsvertrag schon nach Vorliegen des Gesetzesbeschlusses - also noch vor Ratifizierung durch den Bundespräsidenten - prüfen kann. In Österreich hingegen kann der VfGH die Rechtmäßigkeit eines Staatsvertrags nur prüfen, wenn dieser für Österreich in Kraft getreten ist und im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde; dies wiederum setzt die Ratifikation des Bundespräsidenten voraus (sh. Beschluss des VfGH v. 30.9.2008, SV2/08, G80/08 u.a.).

Die Prüfung von bereit in Kraft getretenen und kundgemachten Staatsverträgen entspricht der allgemeinen Systematik der österreichischen Verfassungsgerichtsbarkeit, die nur bestehende Rechtsakte, nicht aber erst zu erlassende, auf ihre Gesetz- bzw. Verfassungswidrigkeit hin überprüft. Daher können auch Gesetze derzeit nicht vor ihrer gehörigen Kundmachung vom VfGH geprüft werden. Eine Prüfung von Rechtsakten vor ihrer Kundmachung würde eine maßgebliche Umgestaltung der Verfassungsgerichtsbarkeit bedeuten, der wohl eine breitere Diskussion vorangehen müsste.

Mit freundlichen Grüßen
Gesandte
Mag. Regina Figl, MA
Leiterin Referat III.2b
Drucken   E-Mail   Link
Facebook   Twitter
lesenswert (5) Empfehlungen
RSS-FEEDS
RSS Alle Fragen und Antworten
als RSS-Feed
NEWSLETTER

TERMINE

» Parteiveranstaltungen
» Parlamentssitzungen
» Ausschusssitzungen

«     Juli (2012)    »
      1  
2   3   4   5   6  7  8  
9   10   11  12  13  14  15  
16  17  18   19  20  21  22  
23  24  25  26   27  28  29  
30  31