18.07.2012
Frage an Josef Bucher

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THEMA: Demokratie und Bürgerrechte
18.07.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Der Präsident des österr. VfGH Holzinger hat offen in der Kronen-Zeitung (Printausgabe vom 12.07.12) eine Verfassungsänderung gefordert damit der österr. VfGH wie in Deutschland den ESM noch vor Gesetzwerdung auf Verfassungskonformität prüfen kann. Auch immer mehr Bürger unterschreiben eine Petition

http://www.avaaz.org/de/pet...fassungsgerichtshof)

in der genau dies gefordert wird. Wie stehen Sie zum Wunsch der Bürger bzw. des VfGH-Präsidenten und vor allem wie hoch schätzen sie den Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Politik ein sollte der VfGH nachträglich feststellen, dass der ESM verfassungswidrig ist und die in der Zwischenzeit an die maroden Staaten geflossenen Mittel uneinbringlich und damit verloren sind bzw. wenn der ESM trotz Verfassungswidrigkeit im Außenverhältnis gültig bleibt, da die Vertragspartner des völkerrechtlichen Vertrages von dem guten Glauben ausgehen konnten, dass von österr. Seite auf die Einhaltung der österr. Rechtsnormen entsprechend Rücksicht genommen wurde?

Wenn die Politik trotz Anlaufen einer Petition sowie berechtigter Änderungswünschen von Experten (hier z. B. der VfGH-Präsident Holzinger) über die Interessen des Volkes einfach drüberfährt stellt sich für mich die Frage, wie ernst nehmen sie bzw. ihre Partei echte Bürgermitbestimmung oder sind sie der Ansicht, dass die Bürger alle 4 - 5 Jahre wählen gehen sollen und während der Legislaturperiode die gewählten Mandatare quasi als Sachwalter der Bevölkerung fungieren?
24.07.2012
Antwort von Josef Bucher

Josef Bucher
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers!

Gern beantworte ich Ihre Frage, die tatsächlich von wesentlicher Bedeutung ist. Unabhängig davon, wie man zu den Inhalten des ESM steht - das BZÖ lehnt diesen bekanntlich ja dezidiert als den völlig falschen Weg ab -, kann die Vorgehensweise zu seiner Umsetzung ohne die notwendige Mitbestimmung der Bürger keinesfalls gutgeheißen werden. Es handelt sich beim ESM um, wie Sie richtig schreiben, einen völkerrechtlichen Vertrag mit weit reichenden und schwer wiegenden Konsequenzen, der im Konnex mit dem Fiskalpakt einer tief greifenden Änderung der Bundesverfassung entspricht. Daher ist das Volk darüber zu befragen, daher kämpft das BZÖ auch mit einer entsprechenden Verfassungsklage dafür.

Mit meinen besten Wünschen und mit freundlichen Grüßen
Josef Bucher
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