Geben Sie hier einfach Ihren Namen und E-Mail Adresse an, um benachrichtigt zu werden, sobald eine Antwort zur Frage vorliegt:
| THEMA: Demokratie und Bürgerrechte | |
|---|---|
|
24.07.2012 Frage von |
sehr geehrte Fr. NRPräsidentin Prammer, Herr Dr. Holzinger vom VfGh, fordert eine DemokratieReform, vor der nächsten Nationalratswahl. was verstehen sie unter einer DemokratieReform? müssen nur die direkten Elemente unserer Demokratie refomiert werden oder sehen sie auch in anderen Bereichen (Wahlrecht, Stärkung des Parlaments, Bürgerbeteiligungsprozesse usw.) Neugestaltungsbedarf? wie sollte, ihrer Meinung nach, die Demokratisierung der Demokratie organisiert werden? in den Hinterkammerln der Parteien oder eher öffentlich und unter intensiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger? ist es nicht auch ein Auftrag der Politik, die teilweise aus den Fugen geratene Demokratie, den Menschen wieder näher zu bringen, einen demokratiepolitischen Bildungsauftrag zu erfüllen und medial etwas zu unternehmen? wir freuen uns auf eine baldige Antwort, und die IG Demokratie |
|
03.10.2012 Antwort von Barbara Prammer
|
Sehr geehrter Herr vielen Dank für Ihre Nachricht, die aufgrund eines Versehens erst jetzt beantwortet wird, wofür ich Sie um Nachsicht bitte. Wie Sie es bereits selbst angesprochen haben, müssen Reformüberlegungen in verschiedensten Bereichen angestrengt werden. Die im Parlament tagende "Arbeitsgruppe Parlamentarismusreform", der ich vorsitze und der alle fünf Fraktionen angehören, hat sich daher ein umfangreiches Programm vorgenommen. Der Themenbogen ist weit gespannt, reicht vom Wahlrecht über Instrumente der direkten Demokratie; Geschäftsordnungsfragen und Anforderungen an die Infrastruktur werden ebenfalls diskutiert. Es geht nämlich um die grundsätzlichen Frage: Was braucht ein Parlament des 21. Jahrhunderts? Wir stehen vor der großen Herausforderung, den Parlamentarismus zu modernisieren. Aus diesem Grund werbe ich seit geraumer Zeit für einen "Superwahlsonntag". Soll heißen: Alle fünf Jahre wird an einem fixen Sonntag im Jahr der Nationalrat gewählt, exakt zur Halbzeit sind am gleichen Termin in allen Bundsländern Landtags- und Gemeinderatswahlen. Bedingung für eine solche Straffung des Wahlkalenders ist, dass es nach dem Vorbild Norwegen keine vorzeitigen Neuwahlen geben kann. Das Storting, das Parlament in Oslo, kann nicht vorzeitig aufgelöst werden. Das heißt, die Legislaturperiode kann nicht abgekürzt werden und es können Parteien oder eine Regierung nicht in Neuwahlen flüchten. Das Modell folgt einer simplen Logik: Scheitert eine Regierung, ist deswegen nicht automatisch auch der Nationalrat gescheitert. Vielmehr sollte sich in einem solchen Fall die politische Willensbildung mehr in das Parlament verlagern. Dort würden die Beschlüsse in der Folge mit anderen, auch wechselnden Mehrheiten gefasst, bis hin zur Möglichkeit einer Minderheitsregierung. Das Argument, dass es dadurch zu einem Demokratieabbau komme, lässt sich leicht widerlegen. In dem jährlich veröffentlichten "Democracy Ranking", das Staaten nach ihren demokratischen Standards bewertet und reiht, hat Norwegen 2011 Platz 1 belegt, gefolgt von Schweden. In Schweden gibt es ein vergleichbares System, dort kann das Parlament nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen vorzeitig aufgelöst werden. Ein Modell à la Norwegen würde das Parlament aufwerten, da es stabiler Faktor der Politik wäre. Zudem würde sich ihm viel zusätzlicher politischer Spielraum eröffnen, der allerdings von den Abgeordneten genutzt werden will. Selbstbewusstsein im Sinne des freien Mandats ist gefragt. Es geht um die oft zitierte gleiche Augenhöhe von Parlament und Regierung, die Balance zwischen Legislative und Exekutive. Darum ist - neben der Gesetzgebung - die Kontrolle der Exekutive zentrale Aufgabe des Parlaments. Faktum ist jedoch, dass es diese Balance in der Realität nicht gibt. Dieses Modell ist neben anderen Fragen des Wahlrechts (Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts, Änderung der Wahlkreise, etc.) Gegenstand der Diskussionen in der Arbeitsgruppe Parlamentarismusreform. Und: Mehr direkte Demokratie braucht das Land! An sich verfügt Österreich auf Bundesebene mit Volksbegehren, Volksabstimmung und Volksbefragung durchaus über taugliche direkt demokratische Elemente, die allerdings unterschiedlich oder gar nicht genutzt werden. Dadurch herrscht die Meinung vor, dass sich Bürgerinnen und Bürgerinnen nicht ausreichend einbringen bzw. deren Aktivitäten nur wenig bewirken könnten. Das führt zur Frustration und Demokratieverweigerung. Wir müssen deshalb mehr Demokratie wagen, sprich: die Möglichkeiten der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ausbauen. Als Vorbild taugt die Volksgesetzgebung, die es seit 1998 in allen deutschen Bundesländern gibt. Dieses dreistufige Modell sieht vor, dass per Volksinitiative konkrete Gesetzesentwürfe in das Parlament eingebracht werden können und dort, wie jedes andere Gesetz, behandelt werden. Kommt es zu keiner politischen Einigung, kann mit entsprechender Unterstützung in Form von Unterschriften ein Volksbegehren initiiert werden, dem zuletzt ein Volksentscheid folgen kann, dessen Ergebnis für die Politik bindend ist. Erfahrungen in Deutschland zeigen, dass in den meisten Fällen nicht alle drei Stufen durchlaufen werden, sondern bereits im Zuge des parlamentarischen Prozesses ein Kompromiss gefunden wird. Die Frage lautet nicht, repräsentative oder direkte Demokratie, denn sie sind kein Widerspruch, sondern ergänzen einander. Verschiedene Initiativen in Österreich fordern mehr direkte Demokratie und beschäftigen sich derzeit unter anderem auch mit dem deutschen Modell und möglichen Varianten für Österreich. Ich begrüße diese Bestrebungen und wünsche mir auch seitens der Politik eine unvoreingenommene und offene Diskussion; am besten natürlich gleich von Beginn an mit der Zivilgesellschaft und sicher nicht - wie Sie in Ihrer Anfrage meinten - im Hinterkammerl und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine Untergruppe der Arbeitsgruppe Parlamentarismusreform hat daher bereits Anfang Juli mit Experten und Vertretern verschiedener Initiativen eine Diskussionsrunde abgehalten, in der viele Vorbehalte, juristische Fragen aber auch praktische Beispiele thematisiert wurden. Für mich steht außer Zweifel, dass sich die Volksgesetzgebung im gleichen gesetzlichen Rahmen wie der Nationalrat bewegen muss. Gegen verfassungs- und völkerrechtliche Regeln darf daher genauso wenig verstoßen werden wie gegen europarechtliche Vorgaben. Die Arbeiten dieser Untergruppe werden daher fortgesetzt werden und auch der Bereich Wahlrecht steht auf Tagesordnung der Arbeitsgruppe Parlamentarismusreform im Herbst. Das Parlament der Zukunft, wie ich es mir wünsche, ist selbstbewusst genug und so gut ausgestattet, dass es den Anforderungen in einem sich permanent wandelnden Umfeld gerecht werden kann. Es ist der Ort des Ausgleichs zwischen den unterschiedlichen politischen, sozialen und ökonomischen Interessen, der Ort, an dem gesellschaftliche Konflikte ausgetragen und gute, tragfähige Kompromisse erstritten werden. Es kommt seiner Kontrollaufgabe nach und versteht sich als Zentrum zwischen Europa auf der einen, Ländern und Gemeinden auf der anderen Seite. Und es ist ein in jeder Beziehung offenes Haus, das dem wachsenden Bedürfnis nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungsprozesse gerecht wird, das Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an Demokratie motiviert. Kurzum: das Parlament als Garant für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Mit freundlichen Grüßen, Barbara Prammer |
|
|
|