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| THEMA: Demokratie und Bürgerrechte | |
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25.07.2012 Frage von |
werte Fr. Dr. Glawischnig-Piescek, Herr Dr. Holzinger vom VfGh, fordert eine DemokratieReform, vor der nächsten Nationalratswahl. was verstehen sie unter einer DemokratieReform? müssen nur die direkten Elemente unserer Demokratie refomiert werden oder sehen sie auch in anderen Bereichen (Wahlrecht, Stärkung des Parlaments, Bürgerbeteiligungsprozesse usw.) Neugestaltungsbedarf? wie sollte, ihrer Meinung nach, die Demokratisierung der Demokratie organisiert werden? in den Hinterkammerln der Parteien oder eher öffentlich und unter intensiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger? Ist es nicht auch ein Auftrag der Politik, die teilweise aus den Fugen geratene Demokratie, den Menschen wieder näher zu bringen, einen demokratiepolitischen Bildungsauftrag zu erfüllen und medial etwas zu unternehmen? wir freuen uns auf eine baldige Antwort, und die IG Demokratie |
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17.10.2012 Antwort von Eva Glawischnig-Piesczek
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Sehr geehrter Herr Schartlmüller, sehr geehrte IG Demokratie, es tut mir sehr leid, dass Ihr Email aus Versehen so lange unbeantwortet blieb. Die Grünen treten ein: - für den Ausbau der direkten Demokratie (siehe grüner Entschließungsantrag http://www.parlament.gv.at/.../A_01689/index.shtml und Positionspapier im Anhang - für die Ausweitung des Kreises der Wahlberechtigten (zumindest auf Gemeindeebene um MigrantInnen, die schon eine gewisse Zeit lang in Österreich wohnen), - für eine gendergerechte Stärkung der Vorzugsstimmen sowie Zurückdrängung der oder Verzicht auf die Regionalwahlkreise, - für ein Minderheitenrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, - für die Wahl der Regierungsmitglieder durch das Parlament (ähnlich den Kommissionsmitgliedern durch das Europäische Parlament), - für einen möglichst breiten Zugang zu staatlichen Dokumenten, - für den Ausbau der Partizipation bei staatlichen Einzelentscheidungen (zB Betriebsanlagengenehmigung) bzw bei Verordnungen und Planungsakten - für den Zugang zum Recht zur Wahrung des Umweltrechts (siehe Art 9 Abs 3 Aarhus-Konvention), siehe hiezu die grüne Entschließung: http://www.parlament.gv.at/.../A_01979/index.shtml - für klar und sinnvoll abgegrenzte Gesetzgebungszuständigkeiten von Bund und Land unter Stärkung der Bundeszuständigkeiten, um die wesentlichsten Aspekte einer Demokratiereform aus grüner Sicht zu benennen. Vorgangsweise: Die Reform ist im Wechselspiel von gesetzgebenden Körperschaften und BürgerInnen zu erarbeiten. Die Erfahrungen mit dem Österreich-Konvent, wo sehr gute Ideen und Texte produziert wurden, aber letztlich die Regierungsfraktionen sich zu nichts durchgerungen haben, lassen mir folgendes Procedere sinnvoll erscheinen: Zunächst müssen die Parlamentsfraktionen wie auch die Bundesratsfraktionen ihre ernst gemeinten Vorschläge auf den Tisch legen, die dann einem ausführlichen Hearing mit Gegenvorschlägen der Zivilgesellschaft und der ExpertInnen unterzogen werden. Dann wäre der formelle Gesetzgebungsprozess in Gang zu setzen, um zu entsprechenden Gesetzen zu kommen. Eine Volksabstimmung wäre von Verfassungswegen für die Einführung der sogenannten "Volksgesetzgebung" zwingend. Bezüglich des Themas Gläserne Parteikassen und Korruptionsbekämpfung verweise ich auf die grünen jüngsten Verhandlungserfolge. Siehe: http://www.gruene.at/weiter...artikel/lesen/84476/ Mit besten Grüßen, Eva Glawischnig Anhänge: |
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