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| THEMA: Demokratie und Bürgerrechte | |
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28.07.2012 Frage von |
Sehr geehrte Frau Doktor, im Zusammenhand mit dem derzeit laufenden Untersuchungsausschuss darf ich einige einfache Fragen stellen, die viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in den letzten Wochen bewegt haben: 1. Wie viele Stunden wurden von den Abgeordneten bisher (bis 15. Juli) für den Untersuchungsausschuss aufgewendet? 2. Wie viele Stunden wurden von parlamentarischen Mitarbeitern bisher (bis 15. Juli) für den Untersuchungsausschuss aufgewendet? 3. Wie hoch sind jeweils die Kosten, die dem Steuerzahler für die geleisteten Stunden lt. Fragen 1 und 2 erwachsen sind? 4. Wie viele Stunden wurden von Mitarbeitern in Ministerien für die Aufbereitung von Unterlagen für den Ausschuss aufgewendet? 5. Wie hoch sind die angefallenen Personalkosten für die Mitarbeiter von Ministerien (Frage4)? 6. Wie hoch sind die Gesamtkosten für den Untersuchungsausschuss bis 15. Juli – getrennt nach Aufwandsbereich? Mit bestem Dank für eine detaillierte Aufgliederung. Mit freundlichen Grüßen |
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02.08.2012 Antwort von Maria Fekter
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Sehr geehrter Herr Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Juli 2012 an Frau Finanzministerin Dr. Maria Fekter zum Thema Demokratie und Bürgerrechte. Betreffend Ihre Fragen 4 und 5 darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Von den Aufträgen des Nationalrates zur Übermittlung von Unterlagen zu den einzelnen Beweisthemen des Untersuchungsgegenstandes war unter anderem auch das Bundesministerium für Finanzen betroffen. In der Geschäfts- und Personaleinteilung unseres Hauses, welche auch auf unserer Homepage unter www.bmf.gv.at abgerufen werden kann, ist dazu nach den jeweils angesprochenen Themengebieten sehr genau geregelt, wer zu welchem einzelnen Beweisbeschluss Unterlagen zu prüfen und zu übermitteln hat. Diese Tätigkeit erfolgte dabei neben den laufenden Aufgaben, sodass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen hier keine Aufzeichnungen über die in Stunden ausgedrückte Vorbereitungsleistung zu führen hatten. Dementsprechend kann leider auch keine Aussage über dadurch angefallene Kosten im Bundesministerium für Finanzen getätigt werden. An dieser Stelle möchte ich aber betonen, dass es für uns eine Selbstverständlichkeit dargestellt hat, den Aufträgen des Nationalrates zu entsprechen und damit einen Beitrag zur Ausübung der demokratischen Kontrollrechte zu leisten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich sein und darf im Zusammenhang mit den übrigen Fragen auf das Parlament verweisen. Mit freundlichen Grüßen, Mag. Andrea Doczy BMF Kommunikation |
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