Geben Sie hier einfach Ihren Namen und E-Mail Adresse an, um benachrichtigt zu werden, sobald eine Antwort zur Frage vorliegt:
| THEMA: Senioren | |
|---|---|
|
31.07.2012 Frage von |
Sehr geehrte Frau Minister! Die der Arbeitnehmerveranlagung beigelegte Aufstellung darüber was mit meinem Steuergeld passiert, finde ich sehr innovativ. So sieht man wenigsten wo das Geld hingeht, wenn ich auch mit manchen Positionen nicht einverstanden bin. Einen erklecklichen Anteil zahle ich für die Zinsen der Staatsschulden, die die Regierung und nicht ich bzw. die Steuerzahler verursacht hat und dass ich die Beamtenpensionen unterstütze macht mich fassungslos, angesichts der Tatsache, dass die ASVG Pensionisten, die in eine Betriebpension eingezahlt haben, ständig Geld verlieren. Ihre Novelle zum PK Gesetz ist leider ein weiterer Schlag ins Gesicht der Betriebspensionsempfänger. Ich frage Sie Frau Minister, warum lassen Sie es zu, dass eine bestimmte Gruppe an Staatsbürgern massiv an Einkommen verliert? Es gibt in Ö keine Einkommensgruppe, die derartige Verluste hinnehmen musste. Halten Sie das für gerecht? Würde diese Einkommensminderung alle Österreicher betreffen, wäre das Land wohl nicht mehr regierbar. Werden Sie sich daher für diese, offenbar nicht wahlrelevante Gruppe von Staatsbürgern, einsetzen? Mit freundlichen Grüßen |
|
07.08.2012 Antwort von Maria Fekter
|
Sehr geehrter Herr Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Juli 2012 an Frau Finanzministerin Dr. Maria Fekter zum Thema Senioren. Jede Kürzung einer laufenden Pensionsleistung ist sehr bedauerlich und die damit verbundenen Sorgen für die einzelne Leistungsberechtigte bzw. den einzelnen Leistungsberechtigten durchaus verständlich. Die außergewöhnlichen Umstände am Kapitalmarkt haben jedoch nicht nur die Pensionskassen sondern die Märkte generell getroffen und auch konservative Veranlagungsstrategien haben keinen ausreichenden Schutz vor Verlusten geboten. Im Mai 2012 wurde im Parlament eine Novelle des Pensionskassengesetzes, des Betriebspensionsgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen, mit der im Sinne der Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Finanzen, dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und den Sozialpartnern das Pensionskassensystem optimiert werden soll. Eckpunkte dieser Reform, die am 1. Jänner 2013 in Kraft treten wird, sind: - Mit einem Lebensphasenmodell wird der Anwartschaftsberechtigte eine begrenzte Anzahl an Entscheidungsmöglichkeiten für eine bestimmte Veranlagungsform haben. Damit soll dem Einzelnen eine Wahlmöglichkeit für risikoreichere oder risikoärmere Veranlagungsstrategien ermöglicht werden. - In der neuen „Sicherheits-VRG“ wird für Leistungsberechtigte zur Vermeidung von Pensionskürzungen die Anfangspension garantiert werden. - Die Informationsrechte der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sowie die Transparenz des Pensionskassensystems wird gestärkt bzw. verbessert werden. - Der Wechsel zwischen den unterschiedlichen Produkten Pensionskasse und betriebliche Kollektivversicherung wird auch auf individueller Basis möglich sein. Einmalig werden auch Leistungsberechtigte Wechselmöglichkeiten nutzen können. - Der laut Verordnung der Finanzmarktaufsicht höchstzulässige Rechnungszins wird nicht nur für neu abgeschlossene Pensionskassenverträge wirksam sein sondern auch für neu einbezogene Arbeitnehmer in bestehenden Pensionskassenzusagen gelten. Die angesprochene Absenkung des Rechnungszinses wird mittelfristig zur Vermeidung von Pensionskürzungen beitragen, da dieser von der Pensionskasse erwirtschaftet werden muss, um eine gleich bleibende Pensionshöhe zu gewährleisten. Je höher dieser Zinssatz gewählt wird, umso höher ist die Anfangspension mit einer höheren Wahrscheinlichkeit von Pensionskürzungen, je niedriger dieser Zinssatz gewählt wird, umso niedriger ist die Anfangspension mit einer höheren Wahrscheinlichkeit von Valorisierungen. Über den gesamten Zeitraum der Pensionsleistung gelangt aus versicherungsmathematischer Sicht unabhängig von der Höhe des Rechnungszinses immer der gleiche Gesamtbetrag zur Auszahlung. Eine Pensionskürzung bedeutet damit nicht generell einen Verlust des angesparten Kapitals sondern in erster Linie einen „Zinsverlust“. Insgesamt kann das Pensionskassensystem mit diesem Gesetzespaket gestärkt werden und wird für die Zukunft wieder an Attraktivität gewinnen. Betreffend Ihre Bedenken, dass Sie als Steuerzahler auch die Beamtenpensionen unterstützen, darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Es ist unbestritten, dass nicht nur im Beamtenpensionssystem, sondern in allen Pensionsbereichen die Ausgaben stärker steigen als die Einnahmen, und die Ausgaben daher tendenziell zu einem immer größeren Teil aus Bundesmitteln zu tragen sind. Das bedeutet, dass der Bund nicht nur bei den Beamtenpensionen, sondern bei allen Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, also auch bei den ASVG-Pensionisten, aus Steuermitteln die Differenz zwischen den laufenden Pensionsbeiträgen und den Pensionsleistungen trägt. Zur Finanzierung der steigenden Pensionszuschüsse des Bundes zu den Pensionen der Beamtinnen und Beamten wurde daher – im Gegensatz zu den übrigen Pensionsbereichen – ein sogenannter Pensionssicherungsbeitrag eingeführt: Durch Beiträge sowohl für Aktive als auch für Pensionisten können so die steigenden Pensionslasten in den Beamtenpensionssystemen deutlich gerechter verteilt werden. Nicht unerwähnt bleiben soll auch, dass in den Beamtenpensionssystemen für die Entrichtung von Pensionsbeiträgen keine Höchstbeitragsgrundlage vorgesehen ist, das heißt, dass – etwa im Gegensatz zu einem Versicherten nach dem ASVG – für die zu entrichtenden Pensionsbeiträge keinerlei Obergrenze besteht. Außerdem hat der Bund mit den Reformen des Pensionsrechts (einem Pensionsantrittsalter von 65 Jahren, einem Durchrechnungszeitraum von 40 Jahren und einer Gesamtdienstzeit von 45 Jahren) Maßnahmen gesetzt, die – wie auch der Rechnungshof bereits bestätigt hat - in hohem Maße zur künftigen Finanzierung der Beamtenpensionen beitragen. Die Pensionsreformen der vergangenen Jahre haben zur Folge, dass die Pensionsansprüche der heute aktiven Beamten und Beamtinnen tendenziell vergleichsweise geringer ausfallen, als die Pensionsansprüche jener, die sich derzeit schon im Ruhestand befinden. Die mit den Reformen einhergehende Reduzierung der Pensionsansprüche stellt somit einen deutlichen Beitrag der Bundesbeamten zur Sicherung der Finanzierbarkeit der eigenen Pensionen dar. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich sein und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft. Mit freundlichen Grüßen, Mag. Andrea Doczy BMF Kommunikation |
|
|
|