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| THEMA: Verkehr und Infrastruktur | |
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06.08.2012 Frage von |
Grüß sie Fr. Bures, liebes Verkehrministerium, täglich lesen wir über tödliche Motorradunfälle, warum wird hier nicht drastischer durchgegriffen...? war spricht gegen ein Verbot von Rennmaschinen im öffentlichen Verkehr...? könnte man die Rennfahrer nicht auf div. Rennstrecken mit Sturzzonen schicken? dort würde sie nur sich selbst, und nicht auch andere VerkehrsteilnehmerInnen gefährden... mfG |
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16.08.2012 Antwort von Doris Bures
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Sehr geehrter Herr Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06. August 2012 an Frau Bundesministerin Doris Bures, die die MitarbeiterInnen des Servicebüros gebeten hat, Ihnen zu antworten. Wir begrüßen Ihr Engagement Verkehrssicherheit betreffend. Das Thema Sicherheit im Straßenverkehr hat für Frau Bundesministerin Bures höchste Priorität. Regelmäßig werden weiterführende Schritte gesetzt und geprüft. Ganz allgemein gilt, dass im Rahmen der Lenkberechtigung der Klasse A das Lenken von Motorrädern auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zulässig ist. Diesbezüglich sind keine Änderungen geplant und aufgrund von europäischem Führerscheinrecht auch nicht möglich. Weiters bitten wir Sie zu beachten, dass es zudem für Motorräder eine EU-Betriebserlaubnis gibt, mit der diese im gesamten EU-Raum in dem Zustand der Genehmigung verwendet werden dürfen. Um die Zahl der Motorradunfälle EU-weit zu reduzieren, wurde jedoch mittels einer Richtlinie der Europäischen Union der Grundsatz des „stufenweisen Zugangs“ festgeschrieben. Beim stufenweisen Zugang wird ab 2013 das Sammeln von Erfahrung auf kleineren Motorrädern gefordert, bevor man auf größere Motorräder umsteigt. Dazu wurden zwei neue Fahrzeugklassen A1 und A2 geschaffen. Des Weiteren wird das Mindestalter für Lenkerinnen und Lenker, die keine Praxis aufweisen können, in der Kategorie der leistungsstärksten Motorräder auf 24 Jahre erhöht. Eine zentrale Maßnahme in Bezug auf die Senkung der Unfallzahlen ist Bewusstseinsbildung. Dieser wird im Zuge der Mehrphasenausbildung Rechnung getragen, auch werden RisikolenkerInnen durch das Vormerksystem systematisch erfasst. Was Lärmbelästigung und Geschwindigkeitsüberschreitungen durch MotorradfahrerInnen betrifft, so ist diesen mit Kontrollen zu begegnen. Wir ersuchen Sie aber um Verständnis, dass Verkehrskontrollen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallen, sondern der lokal zuständigen Behörde, welche sich hierfür der Mithilfe der Polizeiorgane bedient, obliegen. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnten und verbleiben mit freundlichen Grüßen Servicebüro der Frau Bundesministerin |
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