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| THEMA: Finanzen | |
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08.08.2012 Frage von |
Sehr geehrte Frau Minister, meine Frau ist zu 70% behindert, erhält eine Berufsunfähigkeitspension, könnte laut Steuerhandbuch sehr vieles absetzen, bekommt aber nix, weil sie wegen ihrer geringen Pension auch keine Steuern bezahlt. Mir wurde gesagt, dass ich als voll Berufstätiger sehr wohl die außergewöhnlichen Belastungen geltend machen könnte, da eine Invaliditätspension nicht als Einkommen über € 6000,- gewertet werde. Stimmt das? Oder bekommen die Freibeträge nur die Personen, die eh so viel verdienen, dass sie die Freibeträge auch noch erhalten? Danke für Ihre Antwort im Voraus. Mit freundlichen Grüßen |
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23.08.2012 Antwort von Maria Fekter
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Sehr geehrter Herr Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema steuerliche Absetzmöglichkeiten von Krankheitskosten an Frau Finanzministerin Dr. Maria Fekter. Ich darf Ihnen dazu Folgendes mitteilen: Die von Ihnen geschilderte Situation ist bestimmt nicht einfach für Sie und verlangt Ihnen viel persönlichen Einsatz ab. Die angesprochene Übernahme von Krankheitskosten für einen einkommensschwachen (Ehe)Partner kann zu abzugsfähigen Kosten aus dem Titel außergewöhnliche Belastung führen. Wenn ein Ehepaar mehr als sechs Monate verheiratet ist, nicht dauernd getrennt lebt und die Einkünfte des Ehepartners im Kalenderjahr 6.000 Euro nicht übersteigen, können ab der Veranlagung 2011 behinderungsbedingte Aufwendungen und behinderungsbedingte Freibeträge für den Ehepartner geltend gemacht werden. Übersteigt das Einkommen des erkrankten Partners den Betrag von 6.000 Euro, stellen derartige Kosten beim zahlenden Partner dann eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn die Krankheitskosten das Einkommen des erkrankten Partners derart belasten würden, dass sein verbleibendes Einkommen geringer als das steuerliche Existenzminimum von 11.000 Euro im Jahr wäre. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein und zur Klärung offener Fragen beitragen. Mit freundlichen Grüßen, Mag. Johannes Pasquali BMF Kommunikation |
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