14.08.2012
Frage an Alev Korun

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THEMA: Familie
14.08.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrte frau mag. Korun

Ich bin osterreicher und seit vorigem jahr mit einer turkin verheiratet.
Vor 2 monaten ist unser gemeinsamer ehelicher sohn auf die welt gekommen,dadurch ist er auch osterreichischer staarsburger.der punkt ist das ich probleme mit der familienzusammenfuhrung habe weil meine frau Unter 21 ist und ich netto zu wenig einkommen habe.mein sohn ist erst 3 monate alt und braucht dringend seine mama,er ist momentan als tourist in der turkei mit einem 90 tage visa.da er ja osterreicher ist und seine mama dort ist.frau korun konnen sie mir sagen wie ich weiter vorgehen soll.gibt es einen weg oder brauch ich einen anwalt?
24.09.2012
Antwort von Alev Korun

Alev Korun
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers,

Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Da es für türkische Staatsangehörige aufgrund des Assoziationsabkommens der Türkei mit der EU ein Verschlechterungsverbot bei den Niederlassungsbestimmungen gibt, gilt die 21-Jahre-Regel beim Familiennachzug für diese Staatsangehörigen nicht (mehr).

Mehr Informationen können Sie telefonisch z.B. beim Beratungszentrum für MigrantInnen erhalten: 01/ 712 56 04

Mit freundlichen Grüßen

A. Korun
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