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| THEMA: Arbeit | |
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15.09.2012 Frage von |
sg hr minister, ersuche um beantwortung ... 1.warum wird das ams nicht von der regierung verbessert (unterschied arbeitslosengeld- notstandshilfe) bzw auf einhaltung von gesetze und menschenrechte überprüft? 2.das ams ist ein service für unternehmen und sieht arbeitslose als kunden an warum gibt es keine interessensvertretung für arbeitslose bei konstant ca 300tausend betroffenen sowie eine private versicherung? 3.warum wird überhaupt beim ams nach 1 jahr noch eine geldsperre gemacht und nicht bei ALVG verstoß - stattdessen sozialarbeit für die dauer verhängt ? |
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26.09.2012 Antwort von Reinhold Mitterlehner
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Sehr geehrter Herr Ich darf wie folgt Ihre Fragen vom 15. September beantworten: 1.warum wird das ams nicht von der regierung verbessert (unterschied arbeitslosengeld- notstandshilfe) bzw auf einhaltung von gesetze und menschenrechte überprüft? Sie sprechen hier den Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Notstandshilfe an, der Gesetzgeber hält es nicht nur aus Budgetgründen für notwendig, sondern auch inhaltlich für sinnvoll nach einer gewissen Zeit die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu reduzieren, da damit Anreize zur Arbeitsaufnahme geschaffen werden. Die Arbeit des AMS wird selbstverständlich von einer ganzen Reihe von Organisationen immer wieder überprüft, so zB vom Rechnungshof. Aber auch die beruflichen Interessensvertretungen AK und WKÖ sowie die Aufsichtsministerien BMASK und BMF überprüfen im Rahmen der Kontrollorgane laufend die Arbeit des AMS. Sollte eine Entscheidung des AMS falsch sein, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit sich an ein Gericht zu wenden. 2.das ams ist ein service für unternehmen und sieht arbeitslose als kunden an warum gibt es keine interessensvertretung für arbeitslose bei konstant ca 300tausend betroffenen sowie eine private versicherung? Interessensvertretung der Arbeitslosen ist selbstverständlich auch die Arbeiterkammer. Sie bietet ihr Service auch arbeitslos gemeldeten Personen an. Bei Beschwerden kann natürlich auch die Volksanwaltschaft angerufen werden. 3.warum wird überhaupt beim ams nach 1 jahr noch eine geldsperre gemacht und nicht bei ALVG verstoß - stattdessen sozialarbeit für die dauer verhängt ? Geldsperren sieht der Gesetzgeber derzeit vor, Sozialarbeit sollte meiner Meinung nach nicht als Strafe verstanden werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Reinhold Mitterlehner |
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