22.09.2012
Frage an Maria Fekter

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THEMA: Finanzen
22.09.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
zur vorwegbesteuerung von pensionen
Zum neuen Gesetz für die Pauschalbesteuerung der Zusatzpensionen frage ich an, ob diese Regelung für die Steuerfreiheit von 3/4 des weiteren Pensionsbezuges auch für eine spätere 60 % ige Witwenpension Gültigkeit hat ?
mfg
Vorname des Fragestellers Vorname des Fragestellers
04.10.2012
Antwort von Maria Fekter

Maria Fekter
Sehr geehrter Herr Frühwirth!

Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Pensionskassen und Vorwegbesteuerung bei Pensionskassenpensionen an Frau Finanzministerin Dr. Maria Fekter.

Aus pensionskassenrechtlicher Sicht ändert der Hinterbliebenenübergang am „Charakter“ der Deckungsrückstellung (aus Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerbeiträgen) nichts und daher bleibt auch die Art der Besteuerung unverändert.

Wird die Vorwegbesteuerung gemäß § 48b PKG in Anspruch genommen und nach Ableben eines Leistungsberechtigten die Hinterbliebenenversorgung entsprechend der Betriebsvereinbarung und des Pensionskassenvertrages in Verbindung mit dem Geschäftsplan der Pensionskasse neu berechnet, so ist der aus der Deckungsrückstellung aus Arbeitnehmerbeiträgen resultierende Anteil an der Hinterbliebenenleistung bei Besteuerung nur zu 25% zu erfassen.

Ich hoffe, ich konnte Sie ausreichend informieren und zur Klärung offener Fragen beitragen.

Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Johannes Pasquali
BMF Kommunikation
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