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| THEMA: Soziales | |
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24.09.2012 Frage von |
S.g. Frau Bundesminister In der parlamentarischen Anfrage zum Pensionskassen-Gesetz vom 6.7. (Antwort am 6.9.:http://www.parlament.gv.at/...3/imfname_268067.pdf ) sind Sie mit der Transparenz des PK-Systems zufrieden. Die PK-Berechtigten erhalten also weiterhin statt klaren Aussagen zur weiteren Pensionsentwicklung nur die unüberprüfbaren Marketingaussagen des PK-Verbandes zur Performance der Veranlagung. Auskünfte über die Pensionsentwicklung anderer VRG´s bzw. PK´s sind weiter nicht vorgesehen. Ist ja auch nicht notwendig, weil sie ja sowieso nicht wechseln können. Meine Fragen dazu: 1. Warum unterstützt eine Partei die für Transparenz und Wettbewerb eintritt, dieses undurchschaubare, monopolistische System ? 2. Was unternimmt die Regierung um die Berechtigten für die Verluste wirklich zu entschädigen ? Die Vorwegbesteuerung zur Sanierung der Volksbanken ist bestenfalls ein Tropfen auf dem heißen Stein und bringt manchen sogar finanzielle Verluste (Quelle:http://www.pvoe.at/?pid=400&id=4447 ) 3. Was unternimmt die Regierung, um eine nachhaltige Sanierung des verunglückten PK-Systems sicherzustellen? Die verunglückte Novelle zum PKG ist es nicht, weil Sicherheitspension und betriebliche Kollektivversicherung mit weiteren gravierenden Pensionskürzungen erkauft werden müssen und keine wirkliche Sicherheit bieten. So ist z.B. kein Inflationsschutz vorgesehen. |
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04.10.2012 Antwort von Maria Fekter
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Sehr geehrter Herr Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Pensionskassen und Vorwegbesteuerung bei Pensionskassenpensionen an Frau Finanzministerin Dr. Maria Fekter. In der angesprochenen Anfragebeantwortung wurde auf § 19 Abs. 5a Z 2 PKG idF BGBl. I Nr. 54/2012 (Inkrafttreten am 1. Jänner 2013) hingewiesen, wonach die Pensionskasse den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten auf deren Verlangen für jene VRG, Sub-VG oder Sicherheits-VRG, in der die Pensionskassenzusage verwaltet wird, binnen angemessener Frist in Papierform für höchstens die letzten drei Geschäftsjahre einen repräsentativen Performancevergleich anzugeben hat. Ebenfalls wurde angemerkt, dass die Performance von der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) auf Basis einer zivilrechtlichen Vereinbarung mit den Pensionskassen quartalsweise berechnet wird. Diese Berechnung kann keinesfalls als unseriös bezeichnet werden und ist unseres Wissens auch in Fachkreisen anerkannt. Auch die Performance der Investmentfonds wird nach diesem System von der OeKB berechnet. Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wurde im Pensionskassengesetz die Möglichkeit vorgesehen, dass bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Vorwegbesteuerung in Anspruch genommen werden kann. Damit sollen Pensionskürzungen, die in den vergangenen Jahren aufgrund der negativen Entwicklung auf den Kapitalmärkten vorgenommen worden sind, durch eine geringere laufende Steuerbelastung teilweise abgefedert werden. Eine zusätzliche Minderung jener Verluste, die bei der Veranlagung der ergänzenden Altersvorsorge erlitten wurden, ist im derzeit zur Verfügung stehenden engen budgetären Rahmen leider nicht möglich, wofür ich Sie um Verständnis ersuche. Die Option in die Vorwegbesteuerung ist für Sie von Vorteil, wenn Sie sich mit Ihrem Einkommen über der Besteuerungsgrenze befinden und daher Einkommensteuer zahlen. Ab einer ASVG-Pension von 1.100 Euro/Monat wird daher die Option in die Vorwegbesteuerung für alle Pensionskassenbezieher (unabhängig von der Höhe der Pensionskassenpension) vorteilhaft sein. Nachdem Sie in die Vorwegbesteuerung optiert haben, erhalten Sie bereits mit der ersten Auszahlung im Jänner 2013 netto mehr an Pension im Vergleich zur alten Besteuerungsvariante. Ich hoffe, ich konnte mit diesen Ausführungen zur Klärung offener Fragen beitragen. Mit freundlichen Grüßen, Mag. Johannes Pasquali BMF Kommunikation |
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