25.09.2012
Frage an Maria Fekter

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THEMA: Demokratie und Bürgerrechte
25.09.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrte Frau Finanzministerin !

Meine Frage : Wie werden die erflogenen Bonusmeilen bei Dienstreisen von Beamten u.Politikern verwendet . Gibt es ein Meilenmanagement um die Dienstreisenkosten zu senken ,oder werden die Bonusmeilen privat verwendet .

Hochachtungsvoll
Vorname des Fragestellers Vorname des Fragestellers
31.10.2012
Antwort von Maria Fekter

Maria Fekter
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers!

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. September 2012 an Frau Finanzministerin Dr. Maria Fekter zum Thema Bonusmeilen. Ich darf Ihnen dazu Folgendes mitteilen:

Im gesamten Ressortbereich des Bundesministeriums für Finanzen ist die Regelung betreffend Bonusmeilen auf das Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 23. Jänner 2008, GZ BKA-123.800/0001-I/2/2008, basierend auf dem Ministerratsbeschluss 40/70 vom gleichen Tage, abgestellt.

Mit Ministerratsvortrag 40/70 vom 23. Jänner 2008 sowie einem darauf fassenden Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen ist es untersagt, dass anlässlich von Dienstreisen im Rahmen personenbezogener Bonusprogramme erworbene Prämien privat in Anspruch genommen werden dürfen. Die Umsetzung der diesbezüglichen Bestimmungen erfolgt durch die jeweiligen Vorgesetzten, die interne Revision sowie im Wege des Reiserechnungskompetenzcenters.

Herr Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ist im Besitz einer Bonuskarte eines Vielflieger-Bonusprogramms. Da die Bonuskarte ihm als Privatperson zur Verfügung gestellt wurde, betrifft dies daher keinen Gegenstand der Vollziehung.

Frau Finanzministerin Dr. Fekter verfügt über eine Miles & More Karte, Status Frequent Traveller und eine Flyingblue Karte der Air France. Ihre Karten wurden im Bundesministerium für Finanzen noch nicht benutzt.

Generell ist anzumerken, dass Bonusprogramme der Privatsphäre der Bediensteten zuzurechnen sind. Über dienstlich erflogene Meilen, die auf Grund des zuvor zitierten Ministerratsbeschlusses sowie dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen ausschließlich wiederum für dienstliche Flüge verwendet werden, bestehen keine gesonderten Statistiken.

Ich hoffe, ich konnte mit diesen Ausführungen zur Klärung offener Fragen beitragen.

Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Susanne Thier
BMF Kommunikation
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