08.10.2012
Frage an Barbara Prammer

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THEMA: Demokratie und Bürgerrechte
08.10.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Liebe Frau Nationalratspräsidentin Prammer!

Warum haben Sie bei der letzten Nationalratssitzung für die Schließung des Korruptions-Untersuchungsausschusses gestimmt?
Werden damit nicht die Funktionen des Parlaments ad absurdum geführt (Selbstkontrolle)? Müssten Sie sich nicht als Nationalratspräsidentin für möglichst weitreichende Kontrollfunktionen des Parlaments einsetzen? Der Untersuchungsausschuss hat doch viele Korruptionsfälle ans Tageslicht gebracht. Wie begründen Sie Ihr Abstimmungsverhalten? Ist es parteipolitisch motiviert? Glauben Sie damit dem Vertrauen in die Politik/Politiker und in weiterer Folge der Demokratie dienlich zu sein?
Zweite Frage: Was halten Sie davon, wenn Abgeordnete zu wichtigen Anträgen (welche das sind, könnte das Parlament entscheiden) auch per Briefwahl ihre Stimme abgeben könnten? Es ist ja nicht selten, dass Politiker_innen den Sitzungssaal verlassen, bzw. sich krank melden, um an Abstimmungen nicht teilnehmen zu müssen, um so nicht gegen den Parteiwillen stimmen zu müssen (Klubzwang). Abgeordnete könnten dann, natürlich freiwillig, zb. innerhalb von 7 Tagen ihre Stimme abgeben.

Vielen Dank für eine ehrliche Antwort!

G.M.
16.10.2012
Antwort von Barbara Prammer

Barbara Prammer
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers!

Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Vorschlag zur Erweiterungen der Möglichkeiten der Stimmabgabe.

Es ist zutreffend, dass eine wesentliche Aufgabe des Parlaments die Kontrolle der Regierung ist. Der Untersuchungsausschuss stellt ein wichtiges Instrument zur Kontrolle der Vollziehung dar. Seine Aufgabe ist die Klärung politischer Verantwortung und das Aufzeigen erforderlicher gesetzlicher Änderungen. Gerade im Hinblick auf diese Aufgabe hat der jetzige Untersuchungsausschuss vieles bewirkt. So wurden bereits in den folgenden Bereichen Gesetze geändert bzw. neue Regelungen geschaffen:

Bezügebegrenzungs-BVG und Unvereinbarkeitsgesetz
• Meldepflichten für Mandatare werden vereinheitlicht und erweitert
• Bei den Meldungen sind in Form eines Stufenmodells die Einkünfte aus diesen Tätigkeiten bekannt zu geben – wie das etwa bereits in Deutschland Realität ist.

Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012
• Anfüttern „neu“: Verschärfung und Erfassung aller Mandatare. Das Kriterium für die Strafbarkeit des Anfütterns ist eine Beeinflussung der Amtsführung. Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren vorgesehen.
• Korruption im privaten Sektor (z.B. bei Banken) wird ebenfalls verschärft.

Parteiengesetz
• Verschärfung der Rechenschaftspflichten insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Parteien und der ihnen nahestehenden Organisationen.
• Die Schaffung neuer Bestimmungen zur Transparenz bzw. zum Verbot bestimmter Spenden an politische Parteien und ihnen nahestehende Organisationen.
• Die Begrenzung der Wahlwerbungskosten.
• Die Einbeziehung von wahlwerbenden Parteien, von Abgeordneten und Kandidaten in das Parteiengesetz.
• Schaffung eines wirksamen Sanktionsmechanismus

Lobbyistengesetz
• Eintragung von Lobbyisten in ein Lobbyistenregister. Lobbyisten haben einen Verhaltenskodex anzuwenden.
• Funktionsträger dürfen während ihrer Amtszeit nicht als Lobbyisten tätig sein.
• Scharfe Sanktionen bei Verstößen (bis zu 60.000 Euro Verwaltungsstrafe. Bei besonders schwerwiegenden und nachhaltigen Verletzungen ist die Streichung aus dem Register vorgesehen).

Medien-Transparenzgesetz
• umfassende Transparenz bei der Vergabe von Werbeaufträgen und von Förderungen öffentlicher Stellen gewährleistet
• inhaltliche Anforderungen an Inserate
• Bei Verletzung der Bekanntgabepflichten betr. Inserate, Werbeaufträge und Förderungen sind Strafbestimmungen im Gesetz festgeschrieben

Ich möchte darauf hinweisen, dass seit langem klar ist, dass der Untersuchungsausschuss eine neue Verfahrensordnung braucht. Denn immer dann, wenn es zum Ende eines Ausschusses kommt, setzen aufgrund der zweifellos unterschiedlichen Interessen taktische Manöver ein, die oft in Eskalation enden. Hier fehlen uns bessere Instrumente.
Derzeit müssen wir aber mit der geltenden Rechtslage arbeiten. Ich bleibe daher bei meiner Haltung, mich als Präsidentin des Nationalrates nicht in die Entscheidungen und Arbeit des Untersuchungsausschusses einzumischen. Der Untersuchungsausschuss muss auf Grund der Fakten- und Aktenlage entscheiden, welche weiteren Verfahrensschritte er für seine Aufklärungsarbeit benötigt. Für mich stand selbstverständlich immer außer Zweifel, dass ich die Arbeit des Untersuchungsausschusses gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unterstützen und einen geschäftsordnungsgemäßen Ablauf garantieren werde. Ich habe daher die Entscheidung der Mehrheit des Untersuchungsausschusses zur Kenntnis genommen, dass keine weiteren Beweisaufnahmen zum Abschluss der Arbeiten mehr notwendig sind. Insofern habe ich am 5. Oktober 2012 dem Antrag dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen zur Berichterstattung eine Frist bis zum 16. Oktober dieses Jahres zu setzen zugestimmt.

Im Hinblick auf die notwendige Reform der Verfahrensordnung möchte ich anmerken, dass ich die Verhandlungen im Geschäftsordnungskomitee zum Thema U-Ausschuss im März 2011 mit dem Hinweis unterbrochen habe, dass ich die Sitzungen erst wieder einberufe, wenn der Wille aller Fraktionen zu einem lösungsorientierten Arbeiten vorhanden ist. Denn bei einigen Knackpunkten konnte keine Einigung erzielt werden. Dazu gehört unter anderem das Thema der Schiedsstelle im Untersuchungsausschuss. Es gibt Stimmen für eine Schiedsstelle außerhalb des Parlaments, was für andere unvorstellbar ist. Ich könnte mir eine Mischvariante vorstellen. In Deutschland gibt es eine Schiedsstelle für kleinere Fragen im Hause und bei großen Streitfragen ist ein Ermittlungsrichter oder das Bundesverfassungsgericht am Zug. Sobald die Fraktionen auf mich zukommen und für weitere Verhandlungen bereit sind, werde ich die Arbeiten des Geschäftsordnungskomitees wieder aufnehmen. Schließlich ist der Untersuchungsausschuss ein wesentliches Instrument der parlamentarischen Kontrolle, das für die Zukunft noch mehr gestärkt werden sollte.

Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich anmerken, dass die Geschäftsordnung eine grundsätzliche Verpflichtung der Abgeordneten zur Teilnahme an Nationalratssitzungen vorsieht. Ein weiteres Prinzip der Geschäftsordnung liegt darin, dass Abstimmungen so durchzuführen sind, dass die wahre Meinung der Mehrheit des Nationalrates zum Ausdruck kommt. Durch eine verspätete Stimmabgabe per „Briefwahl“ würde bei bestimmten Verhandlungsgegenständen nicht sofort feststehen, ob die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten erreicht wurde. Dies würde - insbesondere auch für die Bürgerinnen und Bürger – eine massive Verschlechterung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit parlamentarischer Entscheidungen bedeuten.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Geschäftsordnung ermöglicht, dass der Nationalrat auf Vorschlag der Präsidentin/des Präsidenten oder auf Antrag von 20 Abgeordneten eine geheime Abstimmung beschließen kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Barbara Prammer
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