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| THEMA: Demokratie und Bürgerrechte | |
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13.02.2011 Frage von |
Sehr geehrter Herr Strache, Mit grösster Überraschung und Bewunderung haben Sie mich erfüllt, als ich vor rund drei Wochen die Aussage aus den Medien entnahm, dass sie sich nicht an einer Klage mit dem BZÖ und den GRUENEN gegen das Budget beteiligen wollen, sondern sich lieber Richtung FPK halten. Kann man eigentlich davon ausgehen, dass die Zusammenarbeit mit der FPK überhaupt eine neue Linie der FPÖ öffnen wird? Auch Ihre Aussage in Richtung Martin Graf, der ja die Ausländergesetze verschärfen wolle, dass dies nicht in ihrem Sinn wäre, war für meine Begriffe bezeichnend. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die FPÖ für die Zukunft eines Kurs alla Todor Schifkow, Österreich zuerst aber nicht ausländerfeindlich gehen möchte? LG Pastor |
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15.02.2011 Antwort von Heinz-Christian Strache
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Sehr geehrter Herr Danke für Ihre Fragen. Nach Artikel 140 Bundesverfassungsgesetz kann unter anderem von einem Drittel der Nationalratsabgeordneten oder einer Landesregierung beantragt werden, dass bundesgesetzliche Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben werden sollen. Die drei Oppositionsparteien verfügen über ein Drittel der Nationalratsabgeordneten, es wäre also möglich gewesen, einen entsprechenden Antrag an den VfGH zu stellen. Nachdem die Kärntner Freiheitlichen über eine Mehrheit in der Kärntner Landesregierung verfügen, und auch dieser Weg zur Erreichung eines entsprechenden Antrags offen steht, haben wir uns gemeinsam mit unseren Kärntner Kooperationspartnern dazu entschlossen, diesen Weg gemeinsam zu wählen. Da es sich bei der steuerlichen Behandlung von Familien bei uns Freiheitlichen um eine Frage der Gerechtigkeit handelt, die Grünen dieses Thema jedoch als rein gesellschaftspolitisches Feld betrachten und in dieser Frage auch völlig andere Zielsetzungen (nämlich marxistische) verfolgen, wäre es sehr schwierig gewesen, eine gemeinsame Formulierung mit den Grünen zu finden. Die Grünen hätten all ihre bisherigen Aussagen, Vorstöße und ihre Parteiprogrammatik im Bereich der Familienbesteuerung über Bord werfen müssen, um unserer „Verfassungsklage“ (richtig Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit) die notwendige Anzahl an Unterschriften zu geben. Dass die Zusammenarbeit mit der Freiheitlichen Partei Kärntens zu einer neuen Linie der FPÖ führen würde, kann ich nicht bestätigen. An unserer inhaltlichen Ausrichtung hat sich durch den Kooperationsvertrag mit den Kärntner Freunden bei uns nichts geändert. Unser Kurs entspringt unserer Einstellung und Liebe zu Österreich und seinen Bürgern, einem ausgeprägten bodenständigen Hausverstand und unseren Wurzeln, die in der Freiheitsbewegung von 1848 zu finden sind. Wir geben weder Umfragen in Auftrag, um die Meinung der Bevölkerung zu gewissen Themenbereichen abzufragen, nur um dann den Kurs danach auszurichten, noch verändern wir unsere Einstellungen durch internationale Kontakte und Gespräche. Wir haben ein politisches Angebot, das der Wähler annehmen kann oder auch nicht. Dies ist auch unsere Stärke. Wir lassen uns in jeder Frage einzig und allein von unserer gefestigten Weltanschauung leiten, dies ist es ja, was die (gelenkten) politischen Mitbewerber und die (ebenso gelenkten) Medien so in Rage bringt. Wie auch die letzten Umfragen beweisen, ist eine Kurs-Korrektur nicht nötig. Zum Dritten Nationalratspräsidenten Dr. Martin Graf: Hier handelt es sich um ein Beispiel, wie zwei Halbsätze zweier freiheitlicher Politiker, die aus dem Zusammenhang gerissen wurden, von den Medien zu einer Art Richtungsstreit hochstilisiert werden. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mit Dr. Martin Graf im besten Einvernehmen bin. Dr. Martin Graf leistet mit seinen Mitarbeitern eine hervorragende Arbeit. Wir wollen, dass in der Ausländerpolitik endlich sämtliche Schlupflöcher, die den Missbrauch unseres Sozialsystems ermöglichen, gestopft werden. Insofern geht es nicht um eine Verschärfung, sondern um Klarstellungen, die eine Ausbeutung unseres schwer erwirtschafteten hohen sozialen Niveaus unterbinden. Einen Vergleich mit Todor Schifkow, dem ehemaligen Langzeit-Staatschef des kommunistischen Bulgariens, dem tausende Menschen zum Opfer fielen, verbitte ich mir. Sofern Sie auf einen, von Ihnen zitierten Ausspruch Schifkows ansprechen, nämlich: „In meinem Land kann sich ein jeder wohlfühlen, der unsere Kultur, unseren Glauben und unsere Hoffnung respektiert“ kann ich Ihnen mitteilen, dass dieses Zitat durchaus nicht unrichtig ist. Wir sind nicht ausländerfeindlich. Wir sehen es nur nicht gerne, wenn Menschen zu uns kommen, die sich im Grunde nicht für uns interessieren, hier unsere Kultur ablehnen, nicht bereit sind, einen Beitrag zu leisten, unser System ausnutzen und am Ende gar kriminell werden. Diese Einstellung teilen auch viele Zuwanderer mit uns, die sich bei uns integriert haben, unser Land und seine Leute lieben und ihren Beitrag für ein gedeihliches Zusammenleben leisten. Deshalb ist die FPÖ bei eingebürgerten Zuwanderern mittlerweile auch die stärkste Partei. Ich verbleibe mit besten Grüßen, Ihr Heinz-Christian Strache |
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| THEMA: Finanzen | |
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10.02.2011 Frage von |
Lieber Herr Strache ! Wie ist das möglich das eine Santander Bank die Kreditzinsen heuer gleich 2x erhöht und eine Bawag ebenfalls um 0,2% hinaufschnellt und dies obwohl eine EZB keine Erhöhung vorgenommen hat. Diese Banken es mit dem effekt. Jahreszinssatz begründen oder mit einer Anpassung. Wir mußten uns leider einen Kredit aufnehmen da wir Möbel und Elekrogeräte sowie verschiedenes brauchten.Ich habe diese Banken kontaktiert war aber keine Reaktion wert. Bei einer Bawag die Angestellten sowieso nur sehr frech sind egal ob in der Zentrale oder in einer Filiale ist egal ! Wann nimmt man diesen endlich die Macht denn so kann das nicht mehr weitergehen das die machen können und mit den Kunden umspringen wie es Ihnen gerade passt Man lommt sich oft vor wie der letzte Dreck. Liebe Grüße |
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07.03.2011 Antwort von Heinz-Christian Strache
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Sehr geehrte Frau Das Treiben der Banken ist uns seit langem ein Dorn im Auge. Wie Sie wissen, wurde auf unser Betreiben hin der Bankenuntersuchungsausschuss eingesetzt und Dr. Martin Graf als Vorsitzender dieses Untersuchungsausschusses gewählt. Leider wurde der Ausschuss, als die entscheidenden Fragen behandelt wurden, von der Koalition abgewürgt. Die FPÖ hat erst vor kurzem einen Antrag im Nationalrat eingebracht, der die Bundesregierung auffordert zu prüfen, ob die derzeitige Zinspolitik nicht gegen den Tatbestand des sogenannten „Geldwuchers“ verstößt und somit gemäß § 154 Strafgesetzbuch strafbar wäre. Hier der Antrag im Wortlaut: "ENTSCHLIESSUNGSANTRAG der Abgeordneten Jannach, Podgorschek und weiterer Abgeordneter betreffend Zinspolitik der österreichischen Banken In der Dezemberausgabe der Zeitschrift „Konsument“ wird aufgelistet, wie hoch die Sollzinsen eines Girokontos im Verhältnis zu den Habenzinsen sein können. Der Vergleich macht deutlich, dass die Guthabenzinsen mit durchschnittlich verschwindend geringen 0,125 % in keiner Weise in einem angemessenen Verhältnis zu den Sollzinsen mit bis zu 13,25 % stehen. Hinzu können noch Überziehungszinsen von 5 % kommen. Die Bankkunden haben als österreichische Steuerzahler massiv den Banken mit einem Milliarden-Euro-Bankenpaket aus der von ihnen verschuldeten Finanzkrise geholfen und werden jetzt für die Spekulationsmisswirtschaft der Banken mit unverhältnismäßig hohen Sollzinsen und teilweise skandalösen Kontobedingungen belastet. Die unterfertigten Abgeordneten fordern ein gesetzliches Limit und ein faires Verhältnis zwischen Soll- und Habenzinsen. Zu überprüfen wäre auch, ob die derzeitige Zinspolitik nicht gegen den Tatbestand des sogenannten „Geldwuchers“ grenzt und somit laut § 154 Strafgesetzbuch strafbar wäre. § 154 StGB Geldwucher Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Februar 2011) (1) Wer die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung, die der Befriedigung eines Geldbedürfnisses dient, insbesondere für die Gewährung oder Vermittlung eines Darlehens oder für die Stundung einer Geldforderung oder die Vermittlung einer solchen Stundung einen Vermögensvorteil versprechen oder gewähren lässt, der in auffallendem Mißverhältnis zum Wert der eigenen Leistung steht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine solche Forderung, die auf ihn übergegangen ist, wucherisch verwertet. (3) Wer Geldwucher gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. (4) Neben der Freiheitsstrafe kann in allen Fällen auf Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen erkannt werden. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden ENTSCHLIESSUNGSANTRAG Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, die die Zinspolitik der österreichischen Banken im Girokontobereich mit einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis gesetzlich regeln.“" Von den derzeitigen Regierungsparteien, die große personelle Überschneidungen mit der Bankenwelt aufweisen und wirtschaftlich von den Banken abhängig sind, ist jedenfalls kein Vorgehen gegen diese Zinsentwicklungen zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen Ihr Heinz-Christian Strache |
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| THEMA: Demokratie und Bürgerrechte | |
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03.12.2010 Frage von |
Uns werden immer neue Steuern aufgebrummt und wird immer vom einsparen geredet warum wird kein Antrag im Parlament gestellt das der Nationalrat verkleinert wird denn was man da in den Parlamentssitzungen verfolgen kann wie Desinteressiert manche Abgeordnete sich benehmen glaube ich da würde die Hälfte auch genügen und dann würde ich es auch verstehen das ich mehr Steuern zahle. Es wurde auch immer von einer Verwaltungsreform geredet das wäre einmal ein Anfang aber so kommt mir vor immer nur die kleinen sollen bezahlen. mfg. Erich |
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25.01.2011 Antwort von Heinz-Christian Strache
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Sehr geehrter Herr Herzlichen Dank für Ihre Frage. Betreffend den Eindruck, dass die Abgeordneten im Nationalrat nicht wirklich arbeiten, darf ich Ihnen ein wenig aus dem Tätigkeitsfeld eines Politikers berichten. Eigentlich wäre es die Aufgabe der Präsidentin des Nationalrats, die Öffentlichkeit über die Tätigkeit der Mandatare aufzuklären, da aus dieser Richtung aber leider nichts zu hören ist, folgende Zeilen: Ich möchte Ihnen näher bringen, warum bei Plenarsitzungen nicht immer alle auf ihren Stühlen sitzen, nicht immer voll konzentriert den jeweiligen Rednern zugehört wird und stattdessen in Papieren oder Zeitungen gelesen, SMS geschrieben oder in die Laptops geschaut wird. Zunächst ein Vergleich: Würde man bei einem Bäcker eine Kamera installieren, die nur auf den Backofen gerichtet ist, könnte man auch den Eindruck bekommen, er würde nicht wirklich viel arbeiten. Man könnte vermuten, er würde nur arbeiten, wenn er beim Entleeren und Befüllen des Ofens ins Bild kommt. Die Arbeit eines Politikers hat auch sehr viel mit Öffentlichkeitsarbeit zu tun. Dabei ist es wichtig, dass man am Laufenden ist. Oft werden ganz aktuelle Ereignisse noch in letzter Minute in Reden verpackt. Man muss ständig darüber informiert sein wie sich andere Fraktionen und Abgeordneten mittels Presseaussendungen zu bestimmten Themen äußern und schreibt auch selbst Presseaussendungen, die dann über die Presseagenturen und Zeitungen veröffentlicht werden. Oft werden telefonische Kurzmitteilungen (SMS) an Mitarbeiter versandt, weil man noch diese oder jene Kopie aus einem Bericht oder einer Zeitung benötigt, oft werden noch während der Sitzungen Interviews gegeben, und die Fraktion muss ständig über die Anträge, die während der Sitzung von anderen Fraktionen eingebracht werden, informiert sein. Dabei muss man noch während des selben Tagesordnungspunktes diese Anträge inhaltlich mit den jeweils zuständigen Abgeordneten (Bereichssprecher und Ausschussmitglieder) prüfen und für die Fraktion zu einer Entscheidung kommen, ob man den Antrag unterstützt oder ablehnt. Parallel dazu werden oft noch während der Sitzung eigene Anträge verfasst und eingebracht. Zusätzlich sind oft nur an Plenartagen Terminvereinbarungen mit Experten etc. möglich, da an solchen Tagen alle relevanten Abgeordneten im Haus sind. Daneben finden noch während der Sitzung Besprechungen mit anderen Fraktionen und teilweise Ausschusssitzungen statt. So eine Nationalratssitzung hat eine sehr lange Tagesordnung, auf der unterschiedlichste politische Bereiche behandelt werden. Beispielsweise Budgetfragen, Familienpolitik, Sicherheit, Wissenschaft, Rechnungshofberichte, etc. Nachdem die jeweils zu behandelnden Gesetzesänderungen schon innerhalb der Fraktion (Klubsitzung, Besprechungen der jeweiligen Bereichssprecher und Ausschussmitglieder mit unseren Mitarbeitern) behandelt wurden, ein- bis zwei Wochen vor der Nationalratssitzung die Vorlagen schon in den Ausschüssen behandelt wurden und schon sehr viel über die jeweiligen Standpunkte der Parteien in Zeitungen und Presseaussendungen bekannt gegeben wurde, sind die Reden zu den einzelnen Tagesordnungspunkten für die Abgeordneten selbst meist inhaltlich nicht überraschend. Oft wurden zu den Themen schon ganz ähnliche Reden im Ausschuss gehalten, sodass der Inhalt zumindest für die Ausschussmitglieder nichts neues birgt. Außerdem sind je nach Thema und zuständigem Ausschuss auch nur die jeweiligen Ausschussmitglieder wirklich eingehend mit der Materie befasst. Dies alles führt dazu, dass für Außenstehende die Abgeordneten während einer Parlamentssitzung wie eine Ansammlung desinteressierter Ignoranten erscheinen. Das ist aber nicht so. Trotzdem haben Sie natürlich recht, dass die Disziplin im Hohen Haus oft zu wünschen übrig lässt. Wir wirken in unserer Fraktion auf unsere Mandatare dahingehend ein, dass diese nur in den dringendsten Fällen ihre Plätze im Plenum verlassen und so bald als möglich wieder im Plenarsaal Platz nehmen. Im Vergleich zu anderen Fraktionen dürfte dies bei uns relativ gut funktionieren. Ich hoffe, dass ich Ihnen die Vorgänge während einer Sitzung näher bringen konnte. Sie gehen in Ihrem Schreiben auch auf eine mögliche Verkleinerung des Österreichischen Nationalrats ein. Die FPÖ steht einer Verkleinerung des Nationalrates prinzipiell positiv gegenüber, auch zur Frage der Zukunft des Bundesrates haben wir entsprechende (kostengünstigere) Vorschläge eingebracht. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass das Parlament neben der Aufgabe der Gesetzgebung auch die fast unbewältigbare Aufgabe der Kontrolle der Verwaltung über hat. Schon jetzt stehen einem Heer von über 100.000 Bundesbeamten und -bediensteten nur 183 Abgeordnete gegenüber, wobei die Kontrolle hauptsächlich durch Mandatare der Opposition ausgeübt wird. Diese machen derzeit gerade einmal 75 Mandatare (aufgeteilt auf drei Oppositionsparteien) aus. Eine Verkleinerung sollte daher mit einer deutlichen Stärkung von Kontroll- und Oppositionsrechten einher gehen. Zur Größe des Österreichischen Parlaments (183) im internationalen Vergleich: Belgien: 150 Dänemark: 179 Deutschland: 598 Finnland: 200 Frankreich: 577 Griechenland: 300 Großbritannien: 641 Irland: 166 Island: 63 Italien: 630 Luxemburg: 60 Niederlande: 150 Norwegen: 165 Österreich: 183 Portugal: 230 Schweden: 349 Spanien: 350 Schweiz: 200 Die von Ihnen angesprochene Verwaltungsreform wird auch von Seiten der FPÖ dringend eingefordert. Der Rechnungshof und der Verfassungskonvent haben hier sehr gute Vorschläge ausgearbeitet, die aus unserer Sicht dringend umgesetzt werden sollten. Nachdem die beiden anderen Mittelparteien SPÖ und ÖVP im Bereich der Beamtenschaft (noch) die größte Wählerunterstützung genießen und nicht auch noch diese Wähler verlieren wollen, ist nicht davon auszugehen, dass diese Regierung das Thema Verwaltungsreform ernsthaften in Angriff nehmen wird. Es wird wohl einer freiheitlichen Regierungsbeteiligung bedürfen, um hier den Reformstau zu lösen. Ich verbleibe mit den besten Grüßen, Ihr Heinz-Christian Strache |
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