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| THEMA: Soziales | |
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21.02.2013 Frage von |
Sehr geehrter Herr Ing. Lugar Laut Fachverband der Pensionskassen sind nur wenige Pensionisten mit hohen Rechenzinsen von den Pensionskürzungen betroffen. Unsere Umfrage ergibt ein völlig anderes Bild: o Von den Pensionskürzungen sind alle Pensionskassen-Pensionisten mit beitragsorientierten Verträgen betroffen o die Pensionskürzungen liegen zwischen 1,5 % und 53,3 % o der Kaufkraftverlust beträgt im Extremfall 79,3 % Details dazu auf http://www.stoppdempensions...enflop.at/verlierer/ Dieses System ist als 2. Säule der Altersvorsorge völlig ungeeignet. Wir ersuchen Sie daher um Vorschläge, wie das marode österreichische Pensionskassen-System endlich saniert werden kann. |
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08.03.2013 Antwort von Robert Lugar
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Sehr geehrter Herr Vielen Dank für Ihre Email-Anfrage und Ihr Interesse an unserer Position. Wir vom Team Stronach halten die Aufrechterhaltung des bestehenden 3- Säulen Pensionssystems als Übergang zu unserem Modell des Pensionskontos für sinnvoll, wenn die Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden. 1. Die staatliche Pension Das österreichische Pensionssystem steht bedauerlicherweise vor dem Zusammenbruch. Es gibt immer mehr Pensionisten und weniger Beitragszahler. Zusätzlich hat die Regierung einen großen Schuldenberg angehäuft, die Mittel die der Bund an die Pensionskassen zuschießen muss belaufen sich auf 8 Milliarden €. 9 Milliarden zahlen wir Österreicher an Zinsen für unsere Schulden. Ein Abbau der Staatsschulden muss zur Sanierung des Pensionssystems mit dem Ziel des Überganges in ein Pensionskonto erfolgen. Dieses System entspricht den Wertevorstellungen des Team Stronach: Der Staat übernimmt die „Grundversorgung“, die Firmen kümmern sich um ihre Arbeitnehmer – wie folgt: 2. Die „Abfertigung Neu“ - die „verpflichtende“ Betriebspensionskasse Die Veranlagung hat stets defensiv bis konservativ und so risikoavers wie möglich zu erfolgen! Wir wollen, dass hier in österreichische Staatsanleihen investiert wird! Wir vom Team Stronach befürworten die Veranlagung der Betriebspensionen in einem leistungsorientierten Pensionskassenmodell in das auch Mitarbeiter mehr einzahlen können wenn sie es wollen. Aber wie gesagt, auf die Veranlagung kommt es an. Wir verspekulieren kein Geld der Mitarbeiter! 3. Die private Vorsorge Darüber hinaus ist jeder im Sinne der Eigenverantwortlichkeit gefordert, privat vorzusorgen. Auch Firmen sorgen oft als Bonus für ihre Mitarbeiter „privat“ vor. 2012 hatten insgesamt etwa 815.500 Menschen in Österreich Anspruch auf eine Zusatzpension bei einer Pensionskasse - das ist rund jeder vierte Erwerbstätige. Das Modell, für die betriebliche Vorsorge der Mitarbeiter (das hat nichts mit der 2. Säule der „Abfertigung neu“ zu tun) eigene Pensionskassen zu schaffen, hat sich international schon seit langem durchgesetzt, da es Unternehmen und Begünstigten langfristig guten Ertrag, hohe Sicherheit, Transparenz und Mitspracherechte bietet. In Ländern mit längerer Tradition bei betrieblicher Vorsorge werden bereits weit höhere Summen verwaltet als in Österreich. Der internationale Vergleich zeigt aber das große Potenzial für die weitere Entwicklung in Österreich und auch die Bedeutung dieses Sektors. Waren es 2010 in der Schweiz 621 Mrd. CHF/ 505 Mrd. € nach heutigem Kurs, die von den Pensionskassen verwaltet wurden, so waren es in Österreich 14,9 Mrd. € . Sowie in der Schweiz soll die staatliche Pension der Existenzsicherung, die berufliche und private Vorsorge der Erhaltung des Lebensstandards dienen. Bei Pensionskassenverträgen (Betriebskassen) zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Pensionskassen monatlich Beiträge ein, die später in der Pension verzinst ausbezahlt werden. Die Veranlagung hat stets defensiv bis konservativ und so risikoavers wie möglich zu erfolgen! Wir vom Team Stronach befürworten die Veranlagung der Betriebspensionen in einem leistungsorientierten Pensionskassenmodell. Im leistungsorientierten Modell werden die Pensionshöhe und eine allfällige jährliche Wertanpassung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pensionsvereinbarung festgelegt. Dem späteren Pensionisten stehen dann die zugesagte Höhe der Pension und eine vereinbarte Wertanpassung zu. In diesem Fall liegen Chancen und Risiken der Kapitalmarktentwicklung beim Arbeitgeber. Jedoch hat die Veranlagung so zu erfolgen, dass sie so unabhängig wie möglich von den Schwankungen am Kapitalmarkt zu erfolgen. Wir hoffen Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen im Namen von KO Robert Lugar Mag. Denise Aichelburg Klubreferentin |
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| THEMA: Finanzen | |
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26.06.2012 Frage von |
Sehr geehrte Frau Bundesminister, dem Vernehmen nach sind sie an einer weitgehenden Vereinfachung bzw. Anpassung des Beamtendienstrechts im Sinne einer anzustrebenden Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer stark interessiert. Ich begrüße dies grundsätzlich, weil mir Gerechtigkeit schon aus beruflichen Gründen ein Anliegen ist. Als langjähriger eingeteilter Polizeibeamter musste ich bereits durch unzählige Pensionsreformen zur Kenntnis nehmen, dass ich die mir vormals in Aussicht gestellte Beamtenpension nicht mehr erhalten werde. Auf Grund meines Geburtsjahres unterliege ich mittlerweile dem APG und bekomme somit bereits zum Teil eine Pension nach ASVG-Recht. Nach § 11 Pensionsgesetz habe ichnun die Möglichkeit auf meinen "Ruhegenuss" als Altpensionsanteil zu verzichten. Meine Frage nun: Ist es daher richtig, dass ich dann bei meiner Pensionierung (1.) eine reine Kontopension erhalten würde und (2.) auf Grund der Bestimmung nach § 26/1 Gehaltsgesetz auch eine Abfertigung zu bekommen habe? Auch stellt sich für mich dabei die Frage, ob ich die bereits bezahlten "höheren" Pensionsbeiträge" in diesem Fall rückerstattet bekommen würde. Mit freundlichen Grüßen und besten Dank für ihre Bemühungen für ein gerechtes Österreich. |
| Antwort ist noch ausständig | |
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| THEMA: Finanzen | |
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19.02.2012 Frage von |
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Mag. Fekter, 1) Wird im Rahmen des Konsolidierungspaketes auch an eine steuerliche Erhöhung der Abfertigungen gedacht? 2) Ist bei der Berechnung der Jahreseinkünfte auch die Abfertigung hinzuzuzählen? |
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27.02.2012 Antwort von Maria Fekter
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Sehr geehrte Frau Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Reformpaket im Zusammenhang mit „Abfertigungen“. Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich bei der Besteuerung von „Abfertigungen“ keine Änderungen auf Grund des Stabilitätsgesetzes ergeben. „Abfertigungen“ zählen im Allgemeinen zu den sonstigen Bezügen und somit zu den Einkünften. Diese sonstigen Bezüge sind unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt (6 %) besteuert. Im Falle einer Veranlagung bleiben allerdings diese begünstigt besteuerten sonstigen Bezüge bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte außer Ansatz. Ich hoffe, ich konnte damit zur Klärung Ihrer Fragen beitragen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Finanzministerin Dr. Maria Fekter |
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