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Tag: Arbeitslosigkeit

Es sind 14 Fragen vorhanden:

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THEMA: Bildung und Schulen
09.05.2013
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrter Herr Minister Hundstorfer!

Die Änderung der Bildungskarenz ab 01.07.2013 ist ein hartes Vorgehen gegen Mütter.
Sollte ich meinen Plan, nach der Elternkarenz noch eine Bildungskarenz anzuschließen (Master-Studium wurde von mir bereits erfolgreich in den letzten zwei Semestern betrieben) umsetzen wollen, müsste ich mit folgenden Hürden rechnen:
1.) Eine sechsmonatige Wiederaufnahme der Arbeit bedingt eine Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz für zwei Kleinkinder (1 und 2,5 Jahre), was für sechs Monate kaum möglich ist und auch nicht in meinem Interesse.
2.) Mein Arbeitgeber ist nicht erfreut, dass ich nach Wiederaufnahme der Arbeit bereits nach sechs Monaten wieder eine Unterbrechung aufgrund einer Bildungskarenz wünsche.
3.) Mein Arbeitgeber muss für mich für sechs Monate einen Computer-Arbeitsplatz einrichten sowie kurzfristige Aufgaben finden.
4.) Ich muss mich einarbeiten, um dann in Kürze wieder meine Kinderbetreuung und mein Studium fortzusetzen.
5.) Eine Fortsetzung des Master-Studiums zu einem späteren Zeitpunkt ist für mich nicht sinnvoll, da ich einerseits bereits in der Materie vertieft bin, andererseits das erworbene Wissen in der wiederaufgenommenen Arbeit umsetzen möchte.

Aus diesen Gründen hier meine Fragen:
1.) Welche Möglichkeit gibt es nun unter Bedachtnahme der oben genannten Punkte, doch eine Bildungskarenz direkt an eine Elternkarenz anzuhängen?
2.) Ist dies nun ein weiterer Schritt, Mütter zu benachteiligen, die beschließen die Betreuung der Kinder für einige Jahre selbst zu übernehmen und sich jedoch gleichzeitig für den Wiedereinstig fortbilden wollen?
3.) Als Alternative zur Bildungskarenz bietet sich die Kündigung und Beziehung von Arbeitslosengeld (ohne Weiterbildung) an. Ist dieser Weg erstrebenswert?

Mit der Bitte um Beantwortung und freundlichen Grüßen
Vorname des Fragestellers Vorname des Fragestellers
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THEMA: Demokratie und Bürgerrechte
26.04.2013
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrter Hr. Dr. Cap,

kürzlich verfolgte ich kurz im TV (FS III) die Debatte über Direkte Demokratie. Sie antworteten auch auf die Frage, warum es in Österreich keine Volksabstimmung über den ESM gibt zusammengefasst:

1) Verfassungsrechtlich keine Abstimmung notwendig
2) Österreich profitiert durch ESM
3) Österreich hätte ohne ESM 500.000 Arbeitslose

Bitte um Erklärung, wie Sie auf diese Behauptungen kommen. Ich bin der Meinung, dass

1) Steuergelder dürfen für den ESM nicht ins Ausland fließen. Wo ist Demokratie, Rechtsstaat? Die „No-Bail-Out-Klausel“ des EU-Vertrages - eine der Vorraussetzungen für die Einführung des Euro - wurde einfach relativiert, ohne Zustimmung des Volkes. Die eigenen Verträge gebrochen. Es werden eklatante Verfassungsänderungen als keine Gesamtänderung dargestellt um einer Volksabstimmung nach dem B-VG nicht ansetzen zu müssen. Scheibchenweise verlieren wir überhaupt unseren Grundrechtsschutz.

2) Die Steuerzahler haften und zahlen letztlich für den ESM, bitte belegen sie warum Österreich davon profitiert. Wenn Banken profitieren, bitte Erklärung was das den Bürgern angeht?

3) Bitte auch um Erklärung dieser Arbeitslosenzahl durch Ablehnung des ESM. Beispielsweise ist die Schweiz nicht in der EU und ESM und ist einer der wohlhabendsten Staaten Europas und der Welt. Dort wird echte Demokratie gelebt.



Darüber hinaus belastet Österreich die „TARGET-Verbindlichkeiten“ (3,4 Milliarden mit Ende 2011) und neuerdings auch ein kommender "Rettungsschirm" von 50 Milliarden für Nicht-Euro-Länder Österreich (Darüber mehr aufhttp://eu-austritt.blogspot...u-schuldenunion.html )

Insgesamt verliert Österreich mit dem ESM teilweise die Souveränität über ihren Haushalt. Durch die Volksabstimmung im Jahre 1994 ist nicht jede EU-Entwicklung genehmigt worden. Die Verantwortung für die Übertragung der Hoheiten haben nämlich die Völker der Mitgliedstaaten und deren Regierungen.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname des Fragestellers Vorname des Fragestellers
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THEMA: Arbeit
18.04.2013
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Philip,

Was sind deine Ziele für die kommende Legislaturperiode?

Liebe Grüße

Vorname des Fragestellers
19.04.2013
Antwort von Philip Wohlgemuth

Philip Wohlgemuth
Hallo Vorname des Fragestellers!

Vielen Dank für deine Anfrage. Durch meine langjährige Tätigkeit in der Gewerkschaft kenne ich die Probleme und Nöte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weshalb ich mich besonders für diesen Bereich einsetzen möchte. Es ist an der Zeit, dass in Tirol gerade die ArbeitnehmerInnen von Ihren Leistungen profitieren. Gerne würde ich mich für eine Verbesserung der Lebenssituation durch Erhöhung der Einkommen bei gleichzeitiger Senkung der Lebenshaltungskosten in Tirol einsetzen. Die hohe Arbeitslosigkeit, besonders unter Tirols Jugendlichen, ist mir ein Dorn im Auge. Ich setze mich für höhere Einkommen der Beschäftigten ein und setze alles daran, dass das Leben in Tirol leistbarer wird.

Liebe Grüße,
Philip
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