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Tag: Arbeitsvisum

Es sind 3 Fragen vorhanden:

THEMA: Arbeit
10.06.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Warum ist es einem als Österreicher so schwer einige Zeit im Ausland zu arbeiten? Sehr viele andere Länder (ja nahezu alle europäischen ausser die Schweiz, und viele nicht europäische) haben ihren jungen Staatsbürgern die Möglichkeit der Work and Holiday Visas gegeben. Warum ist so etwas in Österreich nicht möglich?
In Zeiten der Internationalisierung und immer stärker werdenden Vernetzung muss es doch möglich sein ohne riesigen Bürokratischen Aufwand einige Zeit im Ausland zu arbeiten und das Land kennen zu lernen.
Warum ist das dann einem Deutschen (und somit auch EU Bürger) möglich aber uns Österreichern nicht, bzw. nur in Neuseeland? Warum ist hier z.B. eine EU weite Lösung nicht möglich? Ansonsten kann man auch alles regeln...

mfg
Vorname des Fragestellers Vorname des Fragestellers
18.06.2012
Antwort von Michael Spindelegger

Michael Spindelegger
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers!

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Juni 2012 an Vizekanzler und Bundesminister Dr. Michael Spindelegger, die ich als Leiterin der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten wie folgt beantworten darf:

Nachdem - so wie auch Sie - zahlreiche junge Österreicher/innen den Wunsch geäußert haben, während eines Ferienaufenthaltes im Rahmen eines kulturelltouristischen Aufenthalts, spontan kurz befristete Arbeitsverhältnisse einzugehen und dabei praktische Berufserfahrungen im Ausland zu sammeln, ist man bemüht, dies durch entsprechende rechtliche Grundlagen zu ermöglichen. Österreich benötigte eine Lösung, die mit dem österreichischen Arbeits- und Ausländerbeschäftigungsrecht im Einklang steht. Anfang 2011 wurde daher die österreichische Ausländerbeschäftigungsverordnung dahingehend geändert, dass künftig Staatsangehörige Australiens und Neuseelands während eines längstens sechsmonatigen Ferienaufenthalts in Österreich unter den gleichen Voraussetzungen wie österreichische Staatsbürger/innen eine Beschäftigung aufnehmen dürfen.

Das erste und bisher einzige Working Holiday Programm von Österreich wurde mit Neuseeland am 15. Dezember 2011 unterzeichnet und ist seit 18. April dieses Jahres voll wirksam. Seit April können somit junge Österreicher/innen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren ein Working Holiday Visum beantragen und während eines längstens sechsmonatigen Ferienaufenthalts eine Beschäftigung in Neuseeland annehmen.

Zurzeit werden Verhandlungen mit der Republik Korea geführt, die sich bereits in der Abschlussphase befinden. Ferner gibt es Gespräche mit Australien und Kanada.
Ich kann Ihnen daher versichern, dass es dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ein großes Anliegen ist, die Kontakt- und Erfahrungsmöglichkeiten junger österreichischer Staatsbürger/innen im Ausland mit dem Abschluss weiterer Working Holiday Programme zu unterstützen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Dr. Brigitta Blaha
Gesandte
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THEMA: Internationales und EU
19.12.2011
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrter Herr Spindelegger!

Ich war sehr froh zu lesen, dass das Abkommen bezüglich eines Working - Holiday Visum mit Neuseeland positiv abgeschlossen wurde. Dennoch stellt sich mir die Frage, wieso es ein solches Abkommen nicht zwischen Österreich und Kanada oder Australien gibt. Denn ich würde sehr gern einige Zeit in den oben genannten Länder bleiben und deren Kultur kennen lernen, aber auch gleichzeitig Geld für meinen Lebensunterhalt dort verdienen. Was nur mit diesem Visum möglich ist. Wird es in nächster Zeit Verhandlungen mit diesen Ländern geben?

Hoffe auf baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Vorname des Fragestellers
23.12.2011
Antwort von Michael Spindelegger

Michael Spindelegger
Sehr geehrter Frau Vorname des Fragestellers!

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Dezember 2011 an Vizekanzler und Bundesminister Dr. Spindelegger, die ich als Leiterin der Abteilung für sozial-, arbeits- und gesundheitspolitische Angelegenheiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten wie folgt beantworten darf:

Die sogenannten bilateralen "Working Holiday Visa"-Abkommen sind eine spezifische Form von Abkommen, die nur wenige Staaten kennen. Nachdem - so wie auch Sie - zahlreiche junge Österreicher/innen den Wunsch geäußert haben, während eines Ferienaufenthaltes im Rahmen eines kulturell-touristischen Aufenthalts, spontan kurz befristete Arbeitsverhältnisse einzugehen und dabei praktische Berufserfahrungen im Ausland zu sammeln, hat auch Österreich entsprechende rechtliche Grundlagen dafür geschaffen. Anfang 2011 wurde die österreichische Ausländerbeschäftigungsverordnung dahingehend geändert, dass künftig Staatsangehörige Australiens und Neuseelands während eines längstens sechsmonatigen Ferienaufenthalts in Österreich unter den gleichen Voraussetzungen wie österreichische Staatsbürger/innen eine Beschäftigung aufnehmen dürfen.
Mit Neuseeland wurde eine diesbezügliche Gemeinsame Erklärung am 15.Dezember unterzeichnet, die Anfang März wirksam werden wird.
Australien unterzieht derzeit sein System der Arbeitsmarktverwaltung einer generellen Überprüfung, sodass der Zeitpunkt einer Vereinbarung betreffend Working Holiday Arrangements momentan nicht absehbar ist. Die österreichische Bereitschaft zum Abschluss eines Abkommens wurde Australien signalisiert.

Zwischen Österreich und Kanada gibt es eine Vielzahl bilateraler Abkommen, unter anderem in den Bereichen soziale Sicherheit, Kultur, Wissenschaft oder Technik. Zusätzlich besteht mit Kanada seit 1998 ein Ressortübereinkommen über die „unternehmensinterne und bei Partnerunternehmen durchgeführte Ausbildung und den Austausch von Jugendarbeitskräften“ (BGBl. III Nr. 175/1998), dessen zweiter Teil („Jugendarbeitskräfte-Austausch“) einen ähnlichen Zweck erfüllt wie ein „Working Holiday Visa“-Abkommen. Der Abschluss eines "Working Holiday Visa"-Abkommens mit Kanada ist derzeit nicht geplant.

Ich kann Ihnen versichern, dass es dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ein großes Anliegen ist, die Kontakt- und Erfahrungsmöglichkeiten junger österreichischer Staatsbürger/innen im Ausland zu unterstützen.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und stehe Ihnen für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüssen

(Dr. Brigitta Blaha)
Gesandte
Leiterin der Abteilung für
sozial-, arbeits- und gesundheitspolitische Angelegenheiten
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THEMA: Internationales und EU
22.02.2010
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrter Herr Dr. Michael Spindelegger,

Wissen Sie, ob Oesterreich in Verhandlungen mit Australien und/oder Kanada ist betreffend eines Arbeitsvisums?

09.03.2010
Antwort von Michael Spindelegger

Michael Spindelegger
Sehr geehrte Frau Vorname des Fragestellers!

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die sogenannten bilateralen "Working Holiday Visa"-Abkommen sind eine spezifische Form von Abkommen, die nur wenige Staaten (u.a. Australien, Neuseeland und Kanada) kennen. Derartige Abkommen berühren grundsätzliche Fragen des Ausländerbeschäftigungs- sowie des Aufenthaltsrechts, sodass ein Abschluss durch Österreich aus rechtssystematischen Gründen schwierig erscheint.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten unterstützt die Kontakt- und Erfahrungsmöglichkeiten junger österreichischer Staatsbürger/innen im Ausland und ist bemüht, mit dem hauptverantwortlichen Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie dem mitbefassten Bundesministerium für Inneres zu einer Lösung der Frage zu gelangen, die den Vorgaben der österreichischen Rechtslage entspricht.

Aktuell wird mit Neuseeland nach einer für beide Vertragspartner gangbaren Lösung gesucht. Australien unterzieht sein "Working Holiday Programm" derzeit einer innerstaatlichen Überprüfung und Überarbeitung, weshalb im derzeitigen Stadium nicht vorausgesagt werden kann, ob bzw. wann es zu einer bilateralen Vereinbarung kommen wird.

Für StudentInnen gibt es derzeit die Möglichkeit im Rahmen des "Student Work Abroad Programs" (SWAP) in Kanada zu arbeiten. Informationen dazu sowie zu weiteren Jugendaustauschprogrammen in Kanada finden Sie auf der Website der österreichischen Botschaft in Ottawa:http://www.bmeia.gv.at/bots...jugendaustausch.html

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen einen Überblick verschafft zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Gesandte Dr. Brigitta BLAHA

Leiterin der Abteilung IV.3
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