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| THEMA: Asyl und Integration | |
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10.04.2012 Frage von |
Ich habe Ihnen ein Mail geschickt - keine Antwort ist auch eine Antwort. +++ Der Inhalt meiner Frage zu war : Was sagen Sie zu dem Text, welchen ich als Kettenbrief erhalten habe ? Ist das richtig oder falsch? + + + Grün-Politikerin Korun fordert Mindestsicherung für Asylanten Seit Beginn ihrer politischen Karriere als Bezirksrätin im dritten Wiener Gemeindebezirk kennt die aus der Türkei zugewanderte nunmehrige Nationalratsabgeordnete Alev Korun nur ein Thema: Multikulti über alles. Österreich soll unbegrenzt Migranten und Asylanten aufnehmen und sie vom ersten Tag an mit allem versorgen, was unser Sozialstaat so zu bieten hat. Im Vertreter des Migrantenlobby-Vereins SOS Mitmensch, Rainer Klien, fand Korun an diesem Abend einen kongenialen Partner. Asylanten bekommen in Österreich eine Unterkunft und Verpflegung. Zusätzlich erhalten sie ein Taschengeld. Doch das ist der Grün-Politikerin Korun bei weitem nicht genug. Allen Ernstes forderte sie nun, dass Asylanten Anspruch auf Mindestsicherung haben sollten. Das wären für jeden Alleinstehenden 773,26 Euro, für Paare 579 Euro pro Person und zusätzlich 208 Euro für jedes Kind. Das würde bedeuten, dass jeder Asylant für seine bloße Anwesenheit mehr bekommen würde, als so manchem Rentner, der jahrelang gearbeitet und Pensionsbeiträge gezahlt hat, monatlich zur Verfügung steht. Ungeachtet dessen, dass Österreich bei Asylanten beliebtes Zielland ist und die Anerkennungsquoten im europäischen Vergleich hoch sind, verstieg sich Klien gar zur Unterstellung, die Asylpolitik in Österreich sei menschenverachtend und die zuständigen Asylbehörden würden bei der Feststellung des Asylstatus willkürlich agieren. |
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12.04.2012 Antwort von Alev Korun
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Sehr geehrter Herr Diese Kettenmail ist direkt der Homepage des FPÖ-Politikers Martin Graf entnommen, interessanterweise steht aber nicht dabei, dass die Behauptungen von der FPÖ kommen. Damit soll offensichtlich der Eindruck erweckt werden, die Behauptungen seien nicht parteipolitische Propaganda, sondern angeblich "neutral". Bereits nach der ersten Behauptung von Graf-Kollegen Christian Höbart habe ich im Februar (!) klargestellt: "Höbarts Unterstellungen sind schlicht falsch. Ich trete dafür ein, dass mittellose Asylwerber in Österreich menschenwürdig versorgt werden und dafür haben wir seit Jahren die Grundversorgung. Allerdings sind die diesbezüglich derzeit geltenden Beträge für Unterbringung seit Jahren nicht einmal an die Inflation angepaßt worden. Gleichzeitig dürfen Asylwerber nicht arbeiten, das bedeutet oft ein jahrelanges Leben weit unter der Armutsgrenze", stellt Korun fest. "Entweder man sollte den Menschen erlauben, für sich selbst zu sorgen, oder sie menschenwürdig versorgen. Der Versuch Höbarts, mit einer Neiddebatte bedürftige Österreicher gegen bedürftige Asylwerber auszuspielen, ist zum Schämen und Österreichs nicht würdig". Entsprechende Infos finden Sie auch auf meiner Facebook-Seite, wo ich ähnliche Anfragen wie Ihre mehrfach beantwortet habe. Gestern war übrigens im Morgenjournal ein Beitrag über genau diese Frage, nämlich dass die derzeitige Grundversorgung unzureichend ist und geändert gehört. Hier der Text des Beitrags: Ö1 Morgenjournal 07:00 vom 11.04.2012 Ö1 Morgenjournal 07:00 (07:00) - Kritik an Flüchtlingsbetreuung und -unterbringung Reiss Christl (ORF) Seit 2011 kommen wieder mehr Asylwerber nach Österreich. Gleichzeitig damit stellt sich wieder die Frage, wo und wie die Flüchtlinge untergebracht werden. Für Kost und Logis gibt es 17 Euro pro Tag und Flüchtling. Zu wenig, um die Menschen adäquat unterzubringen, kritisieren Hilfsorganisationen. So müssen die Flüchtlinge oft unter sehr schlechten Bedingungen auf das Ergebnis ihres Asylverfahrens warten, berichtet Beate Tomassovits: Tomassovits Beate (ORF) Winzige Zimmer, Schimmel an den Wänden, wenig ausgewogene Kost für Kinder, Schweinefleisch für Muslime - nur ein paar Beispiele, die Flüchtlingshilfsorganisationen aus der täglichen Praxis zu berichten wissen. Dazu kommt, dass sich viele Quartiere in einsamen Gegenden am Land befinden, die Flüchtlinge dürfen nicht arbeiten, sind von jeder Beschäftigung abgeschnitten, es bleibt nur das Warten und Nichtstun, sagt Herbert Langthaler von der Asylkoordination. Langthaler Herbert (asylkoordination Österreich) Das schlechteste was einem passieren kann ist, dass man in einer entlegenen Gemeinde untergebracht wird und auch noch der Quartierbetreiber selber kocht. Und man das essen muss, was auf den Tisch kommt. Tomassovits Beate (ORF) Nicht weil der Wirt so schlecht koche, sondern weil Flüchtlingen auch noch die einzige Möglichkeit zur Selbstbestimmung genommen werde. Österreich habe es versäumt, eine moderne Struktur für die Flüchtlingsbetreuung aufzubauen, kritisiert Christoph Riedl, Flüchtlingsbeauftragter der Diakonie: Riedl Christoph (Diakonie) Der netteste Wirt ist einfach kein Sozialarbeiter. Das muss man einfach ganz klar dazusagen. Da hinkt einfach eine Betreuungsstruktur schon viele viele Jahre eigentlich den Erfordernissen, die eine moderne Betreuung bieten sollte, hinterher. Tomassovits Beate (ORF) Wobei die Betreuung je nach Bundesland unterschiedlich ist, sagt Riedl. Riedl Christoph (Diakonie) Wo halt gerade in Ostösterreich man sehr stark auf diese alten Strukturen gesetzt hat und die einfach weiter geführt hat. Die große Ausnahme ist hier mit Sicherheit Wien, wo man das neu in einer Ausschreibung dann auch geregelt hat. Tomassovits Beate (ORF) So wie in Wien liegt auch in Vorarlberg die Betreuung in den Händen von Spezialisten von NGOs. Helfen könnte mehr Geld für die Flüchtlingsbetreung. Derzeit liegt der Tagsatz bei 17 Euro, unverändert seit mehr als zehn Jahren. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hat Anfang des Jahres eine Erhöhung auf 19 Euro angekündigt. Verhandelt aber seither mit den Ländern, ohne Ergebnis. Wobei eine Erhöhung um zwei Euro auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein wäre, aber trotzdem ein dringend notwendiger, sagt Riedl. Riedl Christoph (Diakonie) Was wir erleben ist, das jetzt immer mehr gut geführte Quartiere eigentlich vom Netz gehen, weil es sich die Organisationen die sie betreuuen oder betreiben einfach nicht mehr leisten können und sagen, bevor wir ganz schlechte Arbeit machen und nur noch ganz schlecht betreuuen, da hören wir lieber auf damit. Tomassovits Beate (ORF) Für derzeit rund 18000 Flüchtlinge stehen 170 Millionen Euro zur Verfügung. 40 Prozent davon kommen vom Bund, 60 Prozent zahlen die Länder. Mit freundlichen Grüßen A. Korun |
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| THEMA: Asyl und Integration | |
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19.10.2010 Frage von |
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, in der aktuell durchgeführten Asyldebatte ist folgender Sachverhalt über das Ö1-Mittagsjournal verlautbart worden: Asylbewerber sollen möglichst für ihren Lebensunterhalt aufkommen um ein Bleiberecht zu erwirken, gleichzeitig aber sind sie vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen! Wie stellt sich der Gesetzgeber vor, dass diese einander widersprechenden Forderungen erfüllt werden sollen? Bitte erklären Sie einem einfachen Staatsbürger, wie Parlament und Regierung mit den zur Verfügung stehenden Rechtsexperten eine solche Gesetzeslage herbeiführen können? |
| Antwort ist noch ausständig | |
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| THEMA: Asyl und Integration | |
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26.07.2010 Frage von |
Herr Strache,Sie kennen sicher diesen Bescheid,warum fordern Sie dann immer wieder die Abschiebung von ALLEN straffälligen Asylanten,wenn das lt.Gesetz nicht möglich ist? Im Erkenntnis vom 6.10.1999, Zl: 99/01/0288, führte der Verwaltungsgerichtshof aus: "Es genügt sohin nicht, dass ein Asylwerber bzw. ein anerkannter Flüchtling ein abstrakt als schwer einzustufendes Delikt verübt hat. Die Tat, bzw. Taten müssen sich im konkreten Einzelfall als objektiv und subjektiv besonders schwer wiegend erweisen, wobei Milderungsgründe, Schuldausschließungsgründe und Rechtfertigungsgründe Schuldausschließungsgründe und Rechtfertigungsgründe zu berücksichtigen sind. Nur gemeingefährliche Straftäter dürfen in den Heimat- oder Herkunftsstaat verbracht werden. Besteht für das zukünftige Verhalten des Täters eine günstige Prognose, darf § 13 Abs. 2 AsylG iSd Art. 33 Abs. 2 GFK nicht angewendet werden." In seinem Erkenntnis vom 03. Dezember 2002, Zahl: 99/01/0449, führt der Verwaltungsgerichtshof illustrativ an, dass in Deutschland für die Qualifikation einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines besonders schweren Verbrechens das Erfordernis einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren normiert wurde und diese Grenze wegen der "vergleichbaren Traditionen in der Strafrechtspflege" auch auf Österreich übertragbar sei. Sollten Sie diesen Text wirklich noch nicht kennen,hier die Quelle: Gericht Asylgerichtshof Dokumenttyp Rechtssatz Entscheidungsart Erkenntnis Geschäftszahl B16 236036-0/2008 Entscheidungsdatum 05.12.2008 Norm AsylG 1997 §13 Abs2 GFK Art33 Rechtssatz Rechtssatz 5 bitte um Antwort |
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