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Tag: Bachelor

Es sind 4 Fragen vorhanden:

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THEMA: Bildung und Schulen
26.03.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrte Frau Bundesminister!
Anfrage zur Novelle HSG 2005, Nachqualifizierung § 65a.
1. Ist mit der Novelle eine Nachqualifizierung in jenen Lehrämtern möglich, in deren Besitz man bereits ist? Kann ein HS-Lehrer den BEd im Rahmen des HS-Lehramtes erwerben oder ist dies nur in Verbindung mit einem neuen Lehramt möglich?
2. Sollte der Erwerb mit einem neuen Lehramt möglich sein: Ist es rechtlich möglich, um Aberkennung eines Lehramtes anzusuchen?
3. Die Landesschulräte NÖ/OÖ haben zur Änderung Stellung genommen.
NÖ: „Daher ist für uns die Absolvierung eines zusätzlichen berufsbegleitenden Ergänzungsstudiums und das Verfassen einer Bachelorarbeit ... nicht sinnvoll.“ OÖ: „Der akademische Titel eines Bachelors sollte vorrangig auf die Studiendauer (Semesterwochenstunden/Jahr) abgestimmt werden. Da Studierende der früheren pädagogischen Akademien wesentlich mehr Semesterwochenstunden nachzuweisen hatten ... erscheint das Ausmaß des berufsbegleitenden Lehrganges ... unverhältnismäßig hoch.“
Sie selbst schreiben: „Hauptanliegen ist die Verbesserung der Durchlässigkeit von Studien: Der akademische Grad "Bachelor of Education (Bed)" stellt heute die Grundlage für das weitere Studium dar.“
Glauben Sie, dass durch die Novelle die Durchlässigkeit wirklich erhöht werden konnte und dass die Dipl.Päd. dazu animiert werden, sich nachzuqualifizieren? Wurde wirklich eine praktikable Basis für weitere Studien gelegt?
5. Wie können die PHs einem möglichen Ansturm von Dipl.Päd. Stand halten? Geht man von 35.000 Lehrer/innen österreichweit aus (Quelle: PH Tirol, Hochschulbericht 2011), muss man sich die Frage stellen, welche Professoren/innen an den PHs die Bachelorarbeiten betreuen sollen und wie sich dieser Ansturm auf die Qualität der Angebote auswirkt. Masse statt Klasse?
Ich würde mich auch über die Möglichkeit eines Gespräches mit einem Ihrer Mitarbeiter freuen, um Klarheit betreffend Upgrading zu erhalten.
Hochachtungsvoll
Vorname des Fragestellers E. Vorname des Fragestellers
Bundeskoordinator pts.schule.at
03.05.2012
Antwort von Claudia Schmied

Claudia Schmied
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers!

Sie werden gerne zu einem Gespräch über den Letztstand des Upgradings in das BMUKK eingeladen.

Mit freundlichen Grüßen
Anneliese Koller

_______________________________________________
MR Dr. Anneliese Koller
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung I/7 - Lehrer/innenbildung
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THEMA: Wissenschaft und Universitäten
24.05.2011
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
liebe frau kaiser,

die letzten wochen konnte man vieles über die positionen der verschiedenen listen lesen und hören. leider habe ich in den medien von euch so gut wie gar nichts wahrnehmen können. wie sieht das wahlprogramm der "machs angewandt" aus? welche sind eure wichtigsten anliegen im bereich bildung und wissenschaft?

glg Vorname des Fragestellers
24.05.2011
Antwort von Olivia Kaiser

Olivia Kaiser
Lieber Vorname des Fragestellers

Wir sind eine kleine Liste, die nur auf der Universität für Angewandte Kunst kandidiert.
Wir haben die letzten 2 Jahre die Vorsitzende gestellt, sowie das Bundesmandat geführt.
Wir sind unfraktioniert, sind also auch nicht in dem Konglomerat der Fachschaftsliste - FLÖ, in der viele der kleineren Universitäten vertreten sind.

Wir werden uns in Zukunft sehr stark an unsere Aktivitäten der letzten 2 Jahre orientieren, bzw. diese weiter ausbauen!
Wir haben Präsentations- & Sprechtechnikseminare, sowie Schulungen für Studienkommissions und Berufungskommisionsmitglieder organisiert. Eine Psychosoziale Beratungsstelle eingeführt und wir konnten während der Hochzeit der Bildungsproteste 09/10 einen Sozial- & Arbeitsraum für die Studierenden erkämpfen, sowie zwei neue Mensaräumlichkeiten organisieren, welche die ÖH finanziert und selbstverwaltet weiter führt.
........................................

*Unsere Anliegen:*
Die ÖH hat einen Bildungspolitischen und Gesamtgesellschaftlichen Auftrag.
Wir ziehen keine Grenzen und vertreten nur partikulare Interessen. Ohne der Hilfe der ÖH würde es vielen sozialen und zivilgesellschaftliche Organisationen und NGO´s an dringender Hilfe fehlen.

Wir sind vehement gegen eine Umstellung der Diplomstudien in Bachelor und Master, im Bereich der künstlerischen Studien scheint uns eine solche Anpassung als sinnlos. Diplomstudien garantieren umfassende Studienmöglichkeiten, gerade in Kunststudien sind praktische Erfahrung und Vertiefung essentiell, ein Bachelorstudium ist vergleichsweise beschränkt.

Wir fordern dass Feministische Schwerpunkte als Querschnitts Kriterien in allen Studienzweigen als eigenes Fach vertreten sein.
Die Gleichberechtigung der Frau ist einer der wesentlichen Gesellschaftspolitischen Fragestellungen.

Wir sehen ein Grundstipendium für Studierende als einzig sinnvoll an, da es am ehesten eine adäquate Absicherung der Studierenden unabhängig vom Geldbörsel der Eltern gewährleistet. Das Stipendium System in Österreich ist antiquiert und unterdotiert.

Wir fordern eine Viertel Paratitätische Aufteilung des Senates. Weg von der Unternehmerischen Hochschule zu mehr Demokratie.
Lebendige Gremien zusammengesetzt aus allen Mitgliedern der Universität.

Die HochschülerInnnenschaft vertritt die Anliegen der Studierenden, breit getragene Forderungen wie die der "uni brennt"-Bewegung müssen unterstützt werden.

Prekär Angestellte im Bereich der Kreativ Branche sind Gang und Gebe. Wir sind gegen eine "Generation Praktikum" bei der Studierende im Sinne unter dem Vorwand ihrer Ausbildung immer mehr ausgebeutet werden und ihr Studium zwangsweise zurückstellen müssen! Wir sind für eine Arbeitsrechtliche Absicherung von PraktikantInnen bei einem fairen Gehalt. Wir wollen das ÖH Gütesiegel Praktikum in der Creative Industry bekannt machen.

Ich hoffe ich habe dir einen Einblick in unsere Positionen geben können.

Schöne Grüsse
Olivia Kaiser
Liste mach's angewandt
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THEMA: Wissenschaft und Universitäten
19.05.2011
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
hallo angelika

du hast heute im standard.at chat kurz die probleme des bachelor/master system angesprochen. welche vorschläge habt ihr dazu und wie sieht das vsstö orientierungsphasenmodell aus?

danke und alles gute
Vorname des Fragestellers
20.05.2011
Antwort von Angelika Gruber

Angelika Gruber
hallo Vorname des Fragestellers,

Danke für deine Frage! Im Chat war es dann doch schwer, alles detailiert zu beantworten ;)

Die Bachelor/ Masterproblematik ist sehr vielseitig. Sehr viele Probleme entstehen vorallem durch die schlechte Umsetzung:

• (verschulte) Studienpläne: Viele Bachelorstudienpläne sind einfach nicht "studierbar", weil einfach Diplomstudienpläne hergenommen wurden und versucht wurde diese in das Bachelorsystem reinzupressen. Sehr oft wurden einfach die Wahlfächer rausgestrichen- was für uns Studierende natürlich bedauernswert ist. Es bleibt kaum die Möglichkeit, sich kritisch mit den Lehrinhalten zu beschäftigen oder mal über den Tellerrand hinaus zu schauen und Lehrinhalte aus anderen Perspektiven zu diskutieren. Ich glaube gerade auf dieser Ebene ist es wichtig Studienpläne völlig neu zu gestalten. Wichtig ist, dass diese mit der Beteiligung von Studierenden ist. (Anmerkung: dazu braucht es eine Demokratisierung der Hochschulen, um vor allem die studentische Mitbestimmung zu stärken!)

• soziale Lage: das Beihilfensystem wurde nie an die Bachelor-Masterstruktur angepasst, zusätzlich wurde gerade die Familienbeihilfe gekürzt. Deshalb fordert der VSStÖ:

>> StudFG an die Realität der Universitäten anpassen: Die Autonomie der Universitäten und das Bologna-System haben zu einem Auseinanderdriften des Studienförderungsgesetzes und der Studienrealität geführt. So kann es beispielsweise vorkommen, dass ein im Ausland erworbener Masterabschluss zwar nicht automatisch zur Studienberechtigung in Österreich führt, da das Universitätsgesetz dafür ein dreijähriges Studium vorsieht und daher eine Studienberechtigungsprüfung fordert; für diese Studienberechtigungsprüfung aber kein Anspruch auf Studienbeihilfe besteht, da das Studienförderungsgesetz den im Ausland erworbenen Masterabschluss als abgeschlossenes Studium anerkennt. Das Studienförderungsgesetz soll bzgl. seiner Begrifflichkeiten und Definitionen an das Universitätsgesetz sowie diverse europäische Rechtsakte (z.B. Lissabon-Abkommen) angepasst werden.

>> Beihilfen Unabhängig vom Alter ausbezahlen: Die Familienbeihilfe und alle damit verbundenen Absetzbeträge sollen in Zukunft direkt an Studierende ausbezahlt werden (=250 Euro Grundsicherung). Studierende sollen diese Grundsicherung unabhängig vom Alter, orientiert an der durchschnittlichen Studiendauer erhalten! Auch die Studienbeihilfe soll
sich nicht am Alter sondern an der durchschnittlichen Studiendauer orientieren.

>> Verlängerung der Anspruchsdauer : Wird in Bachelor- (aber auch anderen) Studien ein Prüfungstermin versäumt (z.B. durch kurzfristige Krankheit) oder eine Beurteilung durch die Lehrveranstaltungsleitung zu spät eingetragen oder der Besuch einer Pflichtlehrveranstaltung aus Platzgründen verwehrt, kommt es auf Grund der aktuellen Gestaltungen der meisten Curricula (zweisemestriger Rhythmus bei LV-Angeboten, Voraussetzungsketten, etc.) zu einer Studienzeitverzögerung von einem Jahr

>> Streichung der Übergangsfristen: Übergangsfristen (man muss mindestens 6 Monate nach Abschluss des Erststudiums ein weiterführendes beginnen, sonst verliert man für dieses den Anspruch auf Studienbeihilfe). Diese Regelung hindert Leute daran, zwischen Abschluss des Bachelor- und Beginn des Masterstudiums Berufserfahrung zu sammeln und sollte abgeschafft werden.

>> Stärkere Förderung internationaler Mobilität: Derzeit ist es möglich, durch die Studienbeihilfe Auslandssemester bzw. durch das Mobilitätsstipendium einen Studienabschluss im Ausland gefördert zu bekommen.
Keine Berücksichtigung finden hier diverse „Summer-Schools“ und ähnliches, da diese kürzer als ein Semester dauern. Im Studienplan vorgesehene Auslandssemester führen derzeit zu keiner Verlängerung der Anspruchsdauer. Auslandsaufenthalte jeder Dauer sind entsprechend zu fördern, wenn dort für das geförderte Studium anrechenbare ECTS-Punkte erworben wurden. Auch verpflichtende Auslandssemester sollen zu einer Verlängerung der Anspruchsdauer führen.

• Mastergarantie: Sehr viele Studierende planen nach dem Bachelor auch noch ein Masterstudium zu beginnen (über 80% laut Studierendensozialerhebung). Für den VSStÖ ist wichtig, dass alle Bachelorabsolvent_innen die Garantie auf einen Masterplatz haben! Die qualitativen Beschränkungen und mangelnde soziale Absicherung führt zu einem "zwei-Klassen-System", das nur einigen wenigen den Master ermöglicht. Wir fordern daher, dass der Masterzugang frei sein soll und das Masterangebot ausgebaut wird (aktuelles Beispiel: der Master internationale Entwicklung, der auf Grund von Finanzierungsproblemen, nicht angeboten werden soll).

Beim Orientierungsphasenmodell geht es uns um echte Orientierung und nicht um ein Knock- Out Semester, wie das die Regierung gerade beschlossen hat:
Sie setzt sich im wesentlichen aus 2 Phasen zusammen: Die erste Phase findet schon in der Schule statt. Dabei soll Studien- und Berufsberatung verpflichtend im Lehrplan vorgeschrieben ist. Denn sehr viele Maturant_innen wissen gar nicht über das Studienangebot bescheid. An der Hochschule sollen Studierende dann im ersten Semester aus mindestens 3 Studienrichtungen Vorlesungen wählen, erst nach diesem Orientierungssemester, entscheiden sich Studienanfänger_innen für ihre Studienrichtung. Details zum genauen Modell und Umsetzung findest du unter:http://home.vsstoe.at/inhal.../orientierungsphase/

Solltest du weitere Fragen haben oder es Unklarheiten geben, dann freue ich mich über weitere mails von dir!

alles Liebe,
Angi
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