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| THEMA: Soziales | |
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16.03.2013 Frage von |
Sehr geehrte Frau Bundesminister! Nach entsprechender Anfrage an Sozialminister Hundstorfer Mitte 2012, der mich im Übrigen an Sie verwiesen hat, konnte ich nun feststellen, dass mit 01.01.2013 ein Annäherung (leider keine Angleichung) der Maximalabschläge bei Berufsunfähigkeitspension von Schwerarbeitern ab dem 57. Lebensjahr erfolgt ist. Jener für ASVG-Versicherte ist jedoch mit 11% nach wie vor niedriger als jener für einen Polizist im Außendienst (Schwerarbeiter gem. entsprechender Verordnung) mit 16,5% (bzw. 13,2 Prozentpunkten Abschlag von 80%iger Bemessungsgrundlage). Wenngleich diese Reduktion von vormals 22,5% auf nunmehr 16,5% ein erster Schritt in die richtige Richtung ist, ist es trotzdem eine Tatsache, dass ein Schwerarbeiter in der Privatwirtschaft, der vor dem 57. Lebensjahr gesundheitsbedingt pensioniert wird, mit maximal 13,8% Abschlägen sogar noch besser wegkommt, als ein Polizist der nach Vollendung seines 57. Lebensjahres bei gesundheitsbedingter Pensionierung unter denselben Voraussetzungen 16,5% Abschläge in Kauf nehmen muss. Wie rechtfertigen sie diese ungerechtfertigte Diskriminierung von Schwerarbeitern im öffentlichen Dienst bzw. welche Schritte für eine gebotene Gleichbehandlung gedenken sie zu setzen? |
| Antwort ist noch ausständig | |
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| THEMA: Senioren | |
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05.02.2013 Frage von |
Sehr geehrter Herr Minister Bundeskanzler! Als Beamter mit Geburtsjahrgang 1955 wird für mich eine Parallelrechnung bei Pensionsantritt durchgeführt. Sollte ich die Hacklerregelung 62/42 in Anspruch nehmen, gilt dann für mich ebenso wie für ASVG-Pensionisten (für Geburtsjahr 1955 1,5 % Maximalverlust) ein Deckel, um Verluste die sich aus der Parallelrechnung ergeben, abzufangen. Mit freundlichen Grüßen |
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13.02.2013 Antwort von Werner Faymann
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Sehr geehrter Herr Der von Ihnen zitierte "Deckel" stammt offenbar aus den laufenden Umsetzungsmaßnahmen für die Kontoerstgutschrift aus dem Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung im ASVG. Diese Deckelung bezieht sich ausschließlich auf die Umstellung von der Parallelrechnung auf das Pensionskonto. Für BeamtInnen Ihres Jahrgangs ist diese Umstellung aufgrund der strukturellen Verschiedenheiten nicht anwendbar. Für weitere Fragen empfehle ich Ihnen, sich direkt an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (http://www.bva.at ) zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Werner Faymann SPÖ-Bundesparteivorsitzender und Bundeskanzler |
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| THEMA: Senioren | |
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14.01.2013 Frage von |
Sehr geehrte Frau Bundesminister ! In meiner Anfrage an BK. Warum bezahlen z.B.OeNB Pensionisten die vor 1993 in das Unternehmen eingetreten sind und noch nach der alten Pensionsregelung mit 85 Prozent des Letztbezuges nach 35 Dienstjahren pensioniert wurden,überhaupt keinen PVB ? Diese Personen hatten nämlich Einzelverträge genauso wie wir,der Unterschied war nur der,dass in unsere Verträge sehr wohl eingegriffen wurde ( ÖVP/FPÖ Regierungszeit)und in jene der OeNB Bediensteten nicht.Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und ich ersuche Sie höflichst, dem bitte nachzugehen. mit lieben Grüßen aus der Steiermark |
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07.02.2013 Antwort von Gabriele Heinisch-Hosek
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Sehr geehrter Herr Vielen Dank für Ihr Anfrage. Die Bediensteten der Österreichischen Nationalbank sind keine Bundesbediensteten, mein Ressort hat daher keine Zuständigkeit für die für sie geltenden Pensionsregelungen. Die von Ihnen angesprochenen Pensionsansprüche sind auch nicht gesetzlich, sondern durch Einzelverträge geregelt. Für nähere Information zu den in diesem Bereich gesetzten Maßnahmen ersuche ich Sie, sich direkt an die Nationalbank beziehungsweise das Finanzministerium zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Gabriele Heinisch-Hosek Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst |
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