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Tag: Blockzeitvereinbarung

Es sind 10 Fragen vorhanden:

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THEMA: Soziales
08.11.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrte Damen und Herrn!

Ich habe eine Frage zu Arbeiten über den frühesten Pensionsstichtag hinaus:
Ich bin am 23.8.1956 geboren und befinde mich seit 23.8.2009 in eine Altersteilzeitregelung (60%). Durch Nachkauf von Schulzeiten habe ich eine aus der Hacklerregelung begründeten Pensionsstichtag 1.9. 2013. Ich möchte gerne länger arbeiten und will gerne meine Altersteilzeit "verlängern". Nun habe ich von der Arbeiterkammer erfahren, dass eine Verlängerung auf insgesamt 5 oder sogar 7 Jahre rechtlich nicht möglich sei. (Ich weiß, dass man kein Anrecht auf Altersteilzeit hat.)
Ich würde Sie ersuchen, diese Aussage zu überprüfen. ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Sinne des Gesetzgebers und der Allgemeinheit ist, dass ich länger im Arbeitsprozess verbleibe, wobei mir das Beibehalten der Altersteilzeit wesentlich ist.

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Vorname des Fragestellers Vorname des Fragestellers
22.11.2012
Antwort von Rudolf Hundstorfer

Rudolf Hundstorfer
Sehr geehrte Frau Vorname des Fragestellers,

nach § 27 Abs. 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG) in geltender Fassung gebührt dem Arbeitgeber für Personen, die eine Leistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung aus einem Versicherungsfall des Alters beziehen oder die die Anspruchsvoraussetzungen für eine solche Leistung erfüllen, kein Altersteilzeitgeld.

Dieser Regelung lag bei ihrer Einführung die Überlegung zu Grunde, dass mit dem Altersteilzeitgeld Anreize zur Aufrechterhaltung bestehender Beschäftigungsverhältnisse bis zur möglichen Inanspruchnahme einer Alterspension durch den/die ältere/n Arbeitnehmer/in geboten werden sollen, um Arbeitslosigkeit am Ende der Erwerbskarriere möglichst zu vermeiden. Folgerichtig wurde der Anspruch auf Altersteilzeitgeld mit dem frühestmöglichen Pensionsantritt begrenzt.

Im Zuge der Bemühungen der Bundesregierung zur Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters wurde zwischenzeitig eine Änderung dieser Bestimmung beschlossen: Für Altersteilzeitvereinbarungen, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, wird die Inanspruchnahme des Altersteilzeitgeldes bei kontinuierlicher Arbeitszeitreduktion, im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage, künftig bis zum gesetzlichen Pensionsalter (dies ist für Frauen 60 Jahre, für Männer 65 Jahre), jedoch nicht länger als für fünf Jahre, möglich sein. Ebenso können kontinuierliche Altersteilzeitvereinbarungen, die vor dem 1.1.2013 begonnen haben und zu diesem Zeitpunkt noch bestehen, über den frühestmöglichen Pensionsantritt hinaus, höchstens jedoch auf insgesamt fünf Jahre, verlängert werden.

Wird die Altersteilzeit aber als Blockzeitvariante vereinbart, bleibt die Inanspruchnahme des Altersteilzeitgeldes auch künftig mit dem frühestmöglichen Anspruch auf eine Alterspension begrenzt.
Damit wird erreicht, dass bestehende Arbeitsverhältnisse nicht bloß deswegen beendet werden, weil der/die Altersteilzeitnehmer/in bereits einen Pensionsanspruch hätte. Allerdings wird der kontinuierlichen Arbeitszeitreduktion vor einer geblockten Altersteilzeit der Vorzug eingeräumt, weil sie der mit diesem Instrument verfolgten Absicht eines Ausgleitens aus dem Erwerbsleben mehr entspricht.
Für den Bezug des Arbeitslosengeldes gilt indessen auch weiterhin, dass darauf mit der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf eine Alterspension (ausgenommen unter bestimmten Umständen eine Korridorpension) kein Anspruch mehr besteht. Dies steht auch nicht in Widerspruch zur Intention, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben, weil dieses Ziel – wie bei den Regelungen zur Altersteilzeit – mit der längeren Aufrechterhaltung bestehender Beschäftigungsverhältnisse und nicht mit länger andauernden Arbeitslosigkeitsepisoden erreicht werden soll.

Da in meinem Haus die Abklärung der Anspruchsvoraussetzungen mangels Vorliegen aller Unterlagen nicht erfolgen kann, empfehle ich Ihnen im Hinblick auf die neue Rechtslage, mit Ihrem Dienstgeber und der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice wegen einer eventuell möglichen Verlängerung der Altersteilzeit Kontakt aufzunehmen und wünsche Ihnen persönlich alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen,
Rudolf Hundstorfer
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THEMA: Senioren
02.07.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Guten Tag, Hr. Lipitsch!

Bezugnehmend auf unser kurzes Gespräch am 1. Mai in Feffernitz ersuche ich dich mir den Gesetzesentwurf betreffend der Altersteilzeit - Blockregelung Neu zukommen zu lassen. Ab 2013 soll es angeblich eine Änderung geben.

Viel Erfolg im Parlament wünscht dir Vorname des Fragestellers Vorname des Fragestellers
05.07.2012
Antwort von Hermann Lipitsch

Hermann Lipitsch
Sehr geehrter Herr Ing. Vorname des Fragestellers!

Anbei der gewünschte Gesetzestext (Bestimmungen zur Altersteilzeit finden Sie auf den Seiten 45-46).

MfG

Hermann Lipitsch
Abgeordneter zum Nationalrat


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THEMA: Senioren
07.05.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
am 20.2.12 haben an Fr. Aloisia Schaber eine interessnte Antwort gesendet, auf eine Frage vom 13.2.2012, die Hacklerregelung betreffend. Interessant für mich deshalb, weil mein Fall ähnlich liegt. Lt. schriftlicher Info der PVA aus 2010 kann ich mit 1.12.2014 die Pension per Hacklerregelung in Anspruch nehmen. Dementsprechend habe ich mit meinem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag (Blockvariante) abgeschlossen, der zu diesem Zeitpunkt endet. Verunsichert durch die Sparpaket-Diskussionen habe ich die PVA um Bestätigung der Berechnung aus 2010 gebeten. Die Antwort war in etwa: "Dzt. können wir Ihnen nicht mit Sicherheit sagen, ob sich 2014 etwas ändern wird und sie betroffen sein werden, da noch keine Beschlüsse vorliegen." Wie kann ich nun meine nächsten Jahre planen? Da ich sehr viel Urlaub habe (einige Monate) und meine Blockzeit im Feb. 2013 beginnen könnte, ist mein Arbeitgeber sehr interessiert zu wissen, was ich vor habe. Abgesehen davon, wenn ich meinen Vertrag mit dem Arbeitgeber einhalte und zum vereinbarten Zeitpunkt in die Blockphase gehe, was passiert danach, im Falle einer Änderung?
Danke im Voraus für eine konkretere Information, denn ich bin ziemlich verunsichert - Vorname des Fragestellers Vorname des Fragestellers
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