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Tag: Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

Es sind 24 Fragen vorhanden:

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THEMA: Demokratie und Bürgerrechte
26.04.2013
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrter Hr. Dr. Cap,

kürzlich verfolgte ich kurz im TV (FS III) die Debatte über Direkte Demokratie. Sie antworteten auch auf die Frage, warum es in Österreich keine Volksabstimmung über den ESM gibt zusammengefasst:

1) Verfassungsrechtlich keine Abstimmung notwendig
2) Österreich profitiert durch ESM
3) Österreich hätte ohne ESM 500.000 Arbeitslose

Bitte um Erklärung, wie Sie auf diese Behauptungen kommen. Ich bin der Meinung, dass

1) Steuergelder dürfen für den ESM nicht ins Ausland fließen. Wo ist Demokratie, Rechtsstaat? Die „No-Bail-Out-Klausel“ des EU-Vertrages - eine der Vorraussetzungen für die Einführung des Euro - wurde einfach relativiert, ohne Zustimmung des Volkes. Die eigenen Verträge gebrochen. Es werden eklatante Verfassungsänderungen als keine Gesamtänderung dargestellt um einer Volksabstimmung nach dem B-VG nicht ansetzen zu müssen. Scheibchenweise verlieren wir überhaupt unseren Grundrechtsschutz.

2) Die Steuerzahler haften und zahlen letztlich für den ESM, bitte belegen sie warum Österreich davon profitiert. Wenn Banken profitieren, bitte Erklärung was das den Bürgern angeht?

3) Bitte auch um Erklärung dieser Arbeitslosenzahl durch Ablehnung des ESM. Beispielsweise ist die Schweiz nicht in der EU und ESM und ist einer der wohlhabendsten Staaten Europas und der Welt. Dort wird echte Demokratie gelebt.



Darüber hinaus belastet Österreich die „TARGET-Verbindlichkeiten“ (3,4 Milliarden mit Ende 2011) und neuerdings auch ein kommender "Rettungsschirm" von 50 Milliarden für Nicht-Euro-Länder Österreich (Darüber mehr aufhttp://eu-austritt.blogspot...u-schuldenunion.html )

Insgesamt verliert Österreich mit dem ESM teilweise die Souveränität über ihren Haushalt. Durch die Volksabstimmung im Jahre 1994 ist nicht jede EU-Entwicklung genehmigt worden. Die Verantwortung für die Übertragung der Hoheiten haben nämlich die Völker der Mitgliedstaaten und deren Regierungen.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname des Fragestellers Vorname des Fragestellers
25.05.2013
Antwort von Josef Cap

Josef Cap
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Die Gründung des ESM ist ein wichtiger Schritt hin zu einem gemeinschaftlich organisierten Schutz gegen Spekulanten und gegen eine irrational agierende Finanzindustrie, an dem sich Österreich aus Eigeninteresse beteiligt. Angesichts des finanziellen Beitrags, den Österreich hierbei leistet, ist es natürlich angebracht, jede Bestimmung des ESM-Vertrags („Vertrag über die Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus“) genau zu analysieren.

Lassen Sie mich im Folgenden auf die häufigsten Bedenken gegenüber dem ESM eingehen und kurz darlegen warum sich die Eurostaaten dazu entschlossen haben den gemeinsamen Europäischen Stabilitätsmechanismus zu schaffen. Ich hoffe, dass ich Ihnen die Befürchtungen, die Sie wegen des Vertrags hegen, nehmen kann und möchte auch darlegen, warum Österreich von der Schaffung des ESM profitiert.

Zunächst möchte ich hervorheben, dass der Gouverneursrat kein unabhängiges Gremium ist, das autonome Entscheidungen über europäische Steuergelder treffen kann. Der Gouverneursrat, der sich aus den FinanzministerInnen der Eurozone zusammensetzt, unterliegt selbstverständlich der demokratischen Kontrolle durch die nationalen Parlamente. Schließlich sind die FinanzministerInnen ihren jeweiligen nationalen Parlamenten Rechenschaft schuldig. Im Nationalrat haben wir eine Begleitnovelle verabschiedet, mit der sich das Parlament umfassende Mitwirkungsrechte sichert und die Tätigkeiten im ESM entsprechend kontrollieren kann. Die Begleitnovelle bindet die Finanzministerin in allen wichtigen Fragen an die Entscheidungen des Parlaments. Sie kann weder über die finanzielle Unterstützung eines Mitgliedslandes, noch über die Veränderung des genehmigten Stammkapitals oder andere wichtige Beschlüsse frei entscheiden. Eine Zustimmung zu solchen Beschlüssen ist nur zulässig, wenn auch der Nationalrat dem im Vorhinein zugestimmt hat. Da laut Art. 5 alle wichtigen Entscheidungen (Ausgabe neuer Anteile, Kapitalabrufe, Änderungen am Grundkapital, Gewährung von Finanzhilfen durch den ESM, etc.) im Gouverneursrat des ESM einstimmig gefällt werden müssen, besitzt der Nationalrat faktisch ein Vetorecht. Die Budgethoheit des Nationalrates ist also umfassend gewahrt.

Die begleitende Gesetzgebung garantiert zudem, dass auch die Öffentlichkeit über wichtige Entscheidungen im ESM informiert wird. Für alle wichtigen Entscheidungen ist eine öffentliche Debatte im Nationalrat verpflichtend vorgeschrieben. Eine solche hat auch eingehend zur Zypernhilfe stattgefunden. Außerdem müssen alle Informationen zum ESM vom Nationalrat öffentlich zugänglich gemacht werden. Davon ausgenommen sind lediglich Informationen, deren Bekanntwerden einen finanziellen Schaden für den ESM und Österreich bewirken können. Aber auch diese Informationen müssen später öffentlich gemacht werden, wenn ein solcher Schaden nicht mehr droht.

Ich möchte noch einmal betonen, dass der Gouverneursrat nicht befähigt ist, das Stammkapital beliebig zu erhöhen. Die 700 Mrd. Euro Gesamtkapital des ESM sind klar gedeckelt. Österreich und Deutschland haben sich in den Verhandlungen mit der Forderung durchgesetzt, dass eine Erhöhung des Gesamtkapitals nur nach der Genehmigung durch die nationalen Parlamente in Kraft treten kann (Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags). Das bedeutet, dass der Nationalrat einer Erhöhung des Stammkapitals sogar zweimal – einmal im Voraus und einmal im Nachhinein - zustimmen muss.

Der ESM kann nur in klar definierten Fällen auf die bei den Mitgliedstaaten verbliebenen Rücklagen (Rufkapital) zugreifen. Lediglich bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des ESM und somit zur Abwehr eines finanziellen Schadens ist laut Vertrag binnen sieben Tagen einzuzahlen. Hierdurch wird die erforderliche Glaubwürdigkeit des ESM gesichert, die er benötigt, um die beste Bonität (Triple-A) zu erhalten, was niedrige Finanzierungskosten für den ESM und damit niedrige Kosten für die SteuerzahlerInnen bedeutet. So verbleibt möglichst viel Kapital in Österreich und das österreichische Budget ist möglichst wenig belastet. Um auf die Rücklagen zurückgreifen zu können, benötigt es in der Regel Einstimmigkeit. Das heißt wiederum, dass ohne Zustimmung des Nationalrates kein Zugriff auf die Rücklagen stattfinden kann.

Dem ESM ist es nicht gestattet, Kredite in unbegrenzter Höhe aufzunehmen, um schwache Länder und ihre Banken zu finanzieren. Der ESM darf Gelder maximal bis zu einem vorgesehenen Ausleihvolumen von 500 Mrd. Euro vergeben. Für Österreich bedeutet dies, dass auch unser Anteil am ESM auf keinen Fall überschritten werden kann.

Österreich kann auch nicht für zusätzliche Verpflichtungen des ESM in Haftung genommen werden. Die Haftung jedes ESM-Mitglieds beschränkt sich auf seinen Anteil am Grundkapital. Mögliche Verluste werden in Zukunft vor allem die privaten Investoren tragen müssen, da in alle Anleihen von Euro-Staaten Umschuldungsklauseln aufzunehmen sind, die deren zwangsweise Beteiligung ermöglichen. Außerdem wurde sichergestellt, dass Forderungen des ESM bei der Rückzahlung bevorzugt werden und daher gegenüber den Forderungen privater Gläubiger vorrangig zu behandeln sind („preferred creditor status“).

Die Bestimmungen zur Immunität im ESM-Vertrag sind dem internationalen Recht entnommen und sind ident mit den Regeln anderer internationaler Institutionen, wie dem IWF oder der Europäischen Bank für Wiederaufbau. Anders als vielfach behauptet, besitzen der ESM und die Mitglieder seiner Gremien daher keine umfassende Immunität. Sie agieren nicht im rechtsfreien Raum und stehen auch nicht über dem Gesetz. Erstens ist die Immunität auf ihre amtliche Eigenschaft begrenzt (kriminelle Handlungen können nicht „in amtlicher Eigenschaft“ vorgenommen werden, da diese nicht zu den amtlichen Aufgaben zählen). Zweitens kann die Immunität durch Beschluss aufgehoben werden. Drittens sind die österreichischen VertreterInnen in ESM-Gremien an die österreichischen Gesetze gebunden. Die Immunität stellt seinen Träger nicht außerhalb des Gesetzes, sondern verfolgt einen sinnvollen Zweck – sie schützt das ESM-Kapital z.B. vor Schadenersatzklagen privater Gläubiger, die unter Umständen auf Teile ihrer Forderungen gegenüber in Not geratenen Staaten verzichten müssen. Der ESM und seine MitarbeiterInnen sollen in ihrer Arbeit allein den Interessen der Mitgliedsländer folgen und nicht dem Druck privater Investoren ausgeliefert sein. Die Immunität schützt also unsere Interessen und unser Steuergeld.

Der ESM-Vertrag sieht vor, dass der Abschluss des ESM von unabhängigen, externen Abschlussprüfern geprüft wird. Der Vertrag sieht außerdem einen Prüfungsausschuss vor, in dem neben dem Europäischen Rechnungshof auch abwechselnd immer zwei Vertreter nationaler Rechnungshöfe vertreten sind.

Für ihre Tätigkeiten beim ESM erhalten die FinanzministerInnen und alle übrigen MitarbeiterInnen der Mitgliedstaaten kein Gehalt. Die Gehälter der Bediensteten des ESM unterliegen einer internen Steuer. Auch dies ist in allen internationalen Organisationen üblich.

Abschließend möchte ich noch einmal auf den Grund zurückkommen, warum der Euro-Schutzschirm sowohl in unserem eigenen Interesse als auch im Interesse jener Staaten ist, die den Schutzschirm zukünftig in Anspruch nehmen könnten bzw. bereits in Anspruch genommen haben (Zypern): innerhalb der Eurozone sind eine Reihe von Staaten im Zuge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise in eine wirtschaftliche und finanzpolitische Schieflage geraten. An den Finanzmärkten wird vehement auf eine Pleite dieser Staaten gesetzt, um daraus Profite zu erzielen. Die betroffenen Staaten müssen sich bislang, wie alle übrigen Länder auch, in regelmäßigen Abständen auf den Finanzmärkten refinanzieren, um laufende Kosten zu decken und alte Schulden zurückzuzahlen. Dabei sehen sie sich im Augenblick jedoch mit horrend hohen Zinsen konfrontiert. Dabei spielen auch die großen Ratingagenturen eine Rolle, die es sich zur Angewohnheit gemacht haben, negative Bewertungen der Staaten immer dann zu veröffentlichen, wenn diese sich rekapitalisieren müssen. Damit treiben sie die Zinsen genau für diesen Zeitpunkt nach oben. Gewinner sind die Spekulanten, Verlierer die Staaten. In der Folge steigt die Verschuldung dieser Länder trotz der großen Sparmaßnahmen weiter an. Der ESM soll diesen Staaten die Möglichkeit bieten, sich zu angemessenen Zinsen Geld besorgen zu können. Als Gegenleistung verpflichten sich die Länder zu Maßnahmen, um ihre Gesamtverschuldung zu senken. Damit hilft der ESM diesen Ländern aus dem Teufelskreis aus höheren Schulden und wachsenden Zinsen auszubrechen und eine Staatspleite abzuwenden.

Eine Pleite wäre jedoch nicht nur für den betroffenen Staat eine Katastrophe, sondern für die gesamte Eurozone. Denn ihre Auswirkungen drohen um ein Vielfaches schlimmer zu werden, als die Pleite der Bank Lehman Brothers 2008. Aktuelle Zahlen zeigen, dass die Krise in den OECD-Staaten insgesamt 13 Mio. Arbeitsplätze gekostet hat. Eine weitere derartige Entwicklung muss daher unbedingt verhindert werden, insbesondere innerhalb der Eurozone, in die Österreich stark eingebunden ist. Immerhin kommen 60 Prozent der Wirtschaftsleistung Österreichs aus dem Export, davon geht mehr als die Hälfte in die Eurozone. Eine Million ÖsterreicherInnen arbeiten im Exportsektor. Österreich muss daher ein hohes Interesse daran haben, alle Maßnahmen zu unterstützen, die die volle Funktion der EU, der Wirtschafts- und Währungsunion und des Euro gewährleisten.

Wie schnell es gehen kann, dass ein Land zum Spielball der Finanzmärkte zu werden droht und auf den Beistand der übrigen EU-Länder angewiesen ist, hat Österreich im Übrigen bereits selbst erfahren dürfen. Als die Finanzmärkte 2009 aufgrund des Engagements österreichischer Banken in den krisengeschüttelten Staaten Ost- und Südosteuropas drohten, gegen Österreich zu wetten, griffen die übrigen EU-Staaten und der IWF stützend ein. Mit dem ESM stellen wir sicher, dass die Staaten der Eurozone in Zukunft nicht zu einer Zielscheibe von Finanzspekulanten werden können. Durch die Einführung des ESM verringert sich daher auch nicht die Souveränität der Mitgliedsstaaten, wie gerne behauptet wird – ganz im Gegenteil. Mit Hilfe des ESM behaupten wir die Souveränität der Euroländer gegenüber der Finanzindustrie und stellen sicher, dass wir auch in Zukunft nicht durch die Finanzmärkte erpressbar sein werden.

Da Sie insbesondere die Schweiz ansprechen – für die Schweiz ist es gerade sehr teuer, ihre Währung auf dem jetzigen Niveau zu halten. Sie profitiert von ihrer Lage und ihrer Teilhabe am Europäischen Wirtschaftsraum.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Cap
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THEMA: Finanzen
12.11.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Nach vielen unabhängigen Ökonomen und auch österreichischen Parteien, wobei das BZÖ eine Vorreiterrolle inne hatte, ist nunmehr auch die EZB (http://diepresse.com/home/m...klink=/home/index.do ) der Ansicht, dass Griechenland entweder einen massiven Schuldenschnitt braucht oder die Eurozone verlassen muss, wobei in beiden Fällen erhebliche Belastungen auf die österreichische Steuerzahler zukommen. Wäre es nicht somit an der Zeit die Österreicher über das wahre Ausmaß der Kosten der Eurorettung zu informieren und Alternativen zu überlegen, wenn nunmehr auch bereits die EZB, die einen ausgezeichneten Einblick in die Finanzen Griechenlands hat eine notwendige Entscheidung der Politik zwischen GREXIT und Schuldennachlass fordert?
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THEMA: Finanzen
12.11.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Nach vielen unabhängigen Ökonomen und auch österreichischen Parteien, wobei das BZÖ eine Vorreiterrolle inne hatte, ist nunmehr auch die EZB (http://diepresse.com/home/m...klink=/home/index.do ) der Ansicht, dass Griechenland entweder einen massiven Schuldenschnitt braucht oder die Eurozone verlassen muss, wobei in beiden Fällen erhebliche Belastungen auf die österreichische Steuerzahler zukommen. Wäre es nicht somit an der Zeit die Österreicher über das wahre Ausmaß der Kosten der Eurorettung zu informieren und Alternativen zu überlegen, wenn nunmehr auch bereits die EZB, die einen ausgezeichneten Einblick in die Finanzen Griechenlands hat eine notwendige Entscheidung der Politik zwischen GREXIT und Schuldennachlass fordert?
10.12.2012
Antwort von Josef Bucher

Josef Bucher
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage via meinparlament.at.
Ich gebe Ihnen völlig recht, wenn Sie meinen, dass es an der Zeit wäre die Österreicherinnen und Österreicher auf die wahren Kosten der Euro-Rettung hinzuweisen. Die Vertreter des BZÖ weisen schon seit Beginn der Rettungsaktion darauf hin, dass die Kosten, die in der Öffentlichkeit bekannt werden, viel zu niedrig angesetzt werden. So werden die Kosten immer mehr in die Höhe lizitiert, ohne dass entsprechende nachvollziehbare Fakten mitgeliefert werden. War am Anfang noch von 4 Mrd. Euro die Rede, die uns die Rettung Griechenlands kosten wird, so belaufen sich die Kosten inkl. Anteil am ESM schon auf nahezu 60 Mrd. Euro. Dabei sind aber die versteckten Schulden, wie etwa die CDS oder die Target2-Schulden noch nicht berücksichtigt.
Die Wahrheit ist, dass die Euro-Retter schon lange die Kontrolle über die Entwicklung verloren haben und die Vertreter der Banken, welche die Finanzpolitik in Europa bestimmen, in dem sie die Entscheidungen herbeiführen, die für die Banken Vorteile bringen. Somit wird Griechenland so lange im Euro gehalten werden, bis sich die beteiligten Banken ihr Kapital zurückgeholt haben.
Es ist nicht die Frage, ob Griechenland den Euro verlässt oder ob es zu einem Schuldenschnitt kommt, es wird wahrscheinlich beider Maßnahmen bedürfen, um Griechenland mittel- und langfristig zu helfen. Es macht aus meiner Sicht wenig Sinn die Drachme einzuführen, solange erhebliche Schulden in Euro bestehen, ebenso löst ein Schuldenschnitt ohne Austritt aus der Eurozone das Problem der griechischen Wirtschaft - nämlich Strukturschwäche, wenig exportfähige Produkte und eine hoffnungslos veraltete Tourismuswirtschaft - nicht, sondern führt nur zu einer ständigen Notwendigkeit von staatlichen Hilfen im Rahmen der EU.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Bucher
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