Fragen

Geben Sie hier einfach Ihren Namen und E-Mail Adresse an, um benachrichtigt zu werden, sobald eine Antwort zur Frage vorliegt:


Mit folgendem Link können Sie die Frage/Antwort direkt aufrufen:

Fragen werden nach folgenden Kriterien gefiltert:

Tag: Finanzämter

Es ist 1 Frage vorhanden:

THEMA: Verwaltung und Föderalismus
11.07.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrte Frau Minister,

meiner Erfahrung nach sind Außenstände an Steuern und Gebühren zu 90 Prozent auf diverse Schwächen des Rechnungswesens der Betriebe zurückzuführen.

Warum bieten die Finanzämter den Steuerpflichtigen nicht die Instrumente Einzugsermächtigung oder Abbuchungsverfahren zusätzlich an?
Das würde der Verwaltungsvereinfachung dienen, Säumniszuschläge ersparen und die allseits beklagten Steuerrückstände reduzieren helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname des Fragestellers Vorname des Fragestellers
17.07.2012
Antwort von Maria Fekter

Maria Fekter
Sehr geehrter Herr Kren!

Vielen Dank für Ihre Überlegungen zum Thema Abgabenentrichtung.

Die von Ihnen angeregte Form der Abgabenentrichtung ist aus grundsätzlichen Überlegungen nicht vorgesehen und wäre auch mit Schwierigkeiten verbunden. Dies deshalb, weil mit Einziehungsaufträgen verbundene Abbuchungsaufträge sich auf alle fälligen sowie fällig werdenden Abgaben beziehen müssten. Ein Zahlungsaufschub (Ratenbewilligung, Stundung bzw. Aussetzung der Einhebung im Zusammenhang mit einer Berufung) wäre durch die „automatische“ Abbuchung vom Bankkonto der Abgabepflichtigen am Fälligkeitstag insoweit problematisch, als die Abgabepflichtigen zeitgerecht Sorge tragen müssten, den betreffenden Einziehungsauftrag zu stornieren.

Einziehungsvorgänge könnten sich mit Umbuchungen oder Überrechnungen unvermeidbar überschneiden. Auch im Fall von geltend gemachten Abgabengutschriften von beispielsweise UVAs könnte es zu ungerechtfertigten Einziehungsvorgängen kommen, die von den betreffenden Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht gewollt und auch nicht mehr beeinflussbar wären. Weiters wäre die Entrichtung von selbst zu berechnenden Abgaben (Umsatzsteuervorauszahlungen) im Einzugsweg für Abgabenpflichtige mit zusätzlichem Aufwand verbunden, weil dem Finanzamt stets einige Tage vor der sich aus den jeweiligen Steuergesetzen ergebenden Fälligkeit die Höhe der abzubuchenden Abgabe bekannt gegeben werden müsste.

Wo die Fälligkeit von einer Bescheidzustellung abhängig ist, könnte es in jenen Fällen, wo eine Zustellung nicht bewirkt wurde (Urlaub, etc.) zu ungerechtfertigten Abbuchungen kommen. Diese Fehlbuchungen müssten mit beträchtlichem Aufwand sowohl durch betroffene Abgabepflichtige als auch die Finanzverwaltung rückgängig gemacht werden.

Darüber hinaus wären die Abgabepflichtigen von ihrer Pflicht, für die fristgerechte Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten Sorge zu tragen, insoweit nicht enthoben, als auf eine im maßgeblichen Zeitpunkt ausreichende Deckung des Bankkontos Bedacht zu nehmen wäre.

An dieser Stelle darf ich anmerken, dass es durch Erweiterungen von FinanzOnline um zwei neue Funktionalitäten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie Parteienvertreter noch einfacher und bequemer ist, Abgaben zu melden und Zahlungen an die Finanzbehörde zu leisten. Diese sind:

- Meldung von Selbstbemessungsabgaben zur Zahlung
- eps Online-Überweisung

Durch diese neuen Funktionalitäten können die von Parteienvertretern zur Zahlung gemeldeten Selbstbemessungsabgaben, aber auch Vorauszahlungen und alle anderen auf dem Abgabenkonto gebuchten Abgabenschuldigkeiten, jederzeit eingesehen und darüber hinaus zur Zahlung beauftragt werden.

Die Durchführung der Überweisung erfolgt – durch Nutzung der Schnittstelle eps (e-payment standard) – im gewohnten Internetbanking-System.

Genaue Details und auch ein e-learning-Programm finden sie unter folgendem Link:
https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/html/eps.htm

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen zur Klärung offener Fragen beitragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzministerin
Dr. Maria Fekter
Drucken   E-Mail   Link
Facebook   Twitter
lesenswert (1) Empfehlung