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| THEMA: Finanzen | |
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24.05.2010 Frage von |
S.G. Heer Josef Pröll Am Samstag den 22.05.2010 Stand in der Kronen Zeitung ein Bericht über die lage der Budegte der Gemeinden. Die Frage wäre würden sie eine Erhöhung der Grundsteuer oder des Einheitswertes in Betracht ziehen damit die lage der Gemeinden etwas Entspannt werden kann? |
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25.05.2010 Antwort von Josef Pröll
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Sehr geehrter Herr Vielen Dank für die Zeit, die Sie sich genommen haben, um mir zu schreiben. Ich werde mich bemühen, Ihnen einen Einblick in die Hintergründe der derzeitigen Situation zu geben und Ihre Anliegen bestmöglich zu beantworten. Sie haben völlig Recht, dass in Österreich die Einheitswerte - die Ausgangsbasis für die Grundsteuerbemessung - 1973 das letzte Mal neu festgestellt wurden. Dazu muss ich aber anmerken, dass die Werte in D zuletzt 1964 erhoben wurden. Diese Werte entsprechen natürlich nicht mehr der Realität. Dennoch gab es seit 1973 mehrfach Anhebungen bei diesen Messgrößen, zuletzt wurde 1991 der max. Hebesatz von 420 auf 500 Prozent angehoben, was einer Grundsteuererhöhung um 17 Prozent gleich kam. Die Problematik einer Grundsteuerreform - welche für die Gemeinden zweifelsohne eine Entlastung bedeuten würde - liegt im Detail: Die Grundsteuer ist in Österreich als Sollertragssteuer konzipiert - das bedeutet, dass die Steuer aus den realistisch möglichen laufenden Erträgen bezahlt werden kann. Bei einer extremen Anhebung hätte die Grundsteuer vermutlich "konfiskatorische Wirkung" - das heißt, es würde ein schleichender Substanzverlust eintreten - und das ist verfassungswidrig. Hier ist vor allem die Land- und Forstwirtschaft stark betroffen, da eine Besteuerung nach dem Verkehrswert (also dem "echten Marktwert") in diesem Bereich generell problematisch ist. Denn im Verkehrswert stecken vielfach preisbeeinflussende Komponenten, die auf den landwirtschaftlichen Ertrag überhaupt keinen Niederschlag finden (z.B. die Möglichkeit einer anderen Nutzung in mittlerer Zukunft). Diese in die Besteuerung einzubeziehen könnte vielfach bedeuten, dass die Steuer aus dem laufenden bäuerlichen Ertrag nicht mehr finanzierbar wäre. Aus diesem Grund ist der Verkehrswert als Bewertungsmaßstab äußerst problematisch. Er mag bei Kapitalvermögen zutreffen, da davon noch eine entsprechende Verzinsungsmöglichkeit abgeleitet werden kann, nicht jedoch bei der Preisbildung bzw. Besteuerung von Grund und Boden. Eine Reform der Grundsteuer - wie sie auch seit längerem von der OECD vorgeschlagen wird - hätte gravierende Auswirkungen: Würden wir als Bewertungsgrundlage für die Grundsteuer das Marktniveau ansetzen, würde das in einigen Gebieten eine Verzwanzigfachung der Bemessungsgrundlage und natürlich auch der Grundsteuer bedeuten. Dies trifft vor allem auf extreme Wertsteigerungen rund um und in den Landeshauptstädten sowie Wien zu. Aber auch bei "normalem" Bauland würde es zu einer Versechs- bis Versiebenfachung der derzeitigen Grundsteuerleistung kommen. Lassen Sie mich dies an einem Beispiel demonstrieren: Für ein Einfamilienhaus in einer Landeshauptstadt (mit einem Verkehrswert von 500.000 Euro), bei dem ein derzeitiger Einheitswert von 43.000 Euro angenommen wird, kommt es derzeit zu einer jährlichen Grundsteuer von 366,15 Euro. Würde die Grundsteuer auf den Verkehrswert von 500.000 Euro erhoben, wären dies 5.000 Euro/Jahr. Das ist eine enorme finanzielle Belastung für alle Österreicherinnen und Österreicher, da diese Kosten auch auf Mieter überwälzt würden und nicht nur "Besitzer" von Häusern oder Wohnungen träfen. In Anbetracht dieser Informationen ist es nicht verwunderlich, dass Städte - wie vor allem Graz - aber auch einige Gemeinden eine Anhebung der Bemessungsgrundlage auf den Verkehrswert fordern, landwirtschaftlich dominierte Gemeinden und die Standesvertretung der Land- und Forstwirte diese jedoch massiv ablehnen. Da auch verfassungsrechtliche Probleme zu berücksichtigen sind, ist eine Reform der Grundsteuer bzw. eine Anhebung des Einheitswerts auf Marktniveau nicht so einfach wie es scheinen mag. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die zuständige Fachabteilung im Finanzministerium mit den Interessensvertretungen laufend in Kontakt ist und auch das Finanzproblem der Gemeinden sehr ernst nimmt. Dieses ist jedoch nicht ausschließlich vom Bund zu lösen, hier müssen auch die Länder, welche die Finanzsituation der Gemeinden mitzuverantworten haben, einen angemessenen Beitrag leisten. Ich hoffe, Sie mit dieser Darstellung ausreichend informiert zu haben und verbleibe mit besten Grüßen Ihr Vizekanzler Josef Pröll |
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