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| THEMA: Arbeit | |
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12.06.2013 Frage von |
S.g.Frau BM Stimmt es, dass Feuerwehr-Einsätze oder Hochwasser-Hilfen, wenn sie von öffentlich Bediensteten geleistet werden, als bezahlte Arbeitszeit gelten ? Danke für eine Antwort mfG Mag.F.Sagmeister |
| Antwort ist noch ausständig | |
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| THEMA: Arbeit | |
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12.06.2013 Frage von |
S.g.Frau BM Stimmt es, dass Feuerwehr-Einsätze oder Hochwasser-Hilfen, wenn sie von öffentlich Bediensteten geleistet werden, als bezahlte Arbeitszeit gelten ? Danke für eine Antwort mfG Mag.F.Sagmeister |
| Antwort ist noch ausständig | |
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| THEMA: Wirtschaft | |
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29.04.2013 Frage von |
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Ich erlaube mir die Frage von Herrn Schwaiger an Herrn Mag. Sobotka, v. 12.2.2013 nochmals an Sie zu stellen da dieser an einer Antwort scheinbar nicht interessiert ist und ich dazu doch ganz gerne Ihre Meinung wissen möchte. Die durchschnittlichen Gebühren für ein Lohn- und Gehaltskonto bei einer niederösterreichischen Bank betragen etwa 100 Euro pro Jahr. Unsere Landesbank, die Hypo Niederösterreich, wirbt in einem speziellen Folder für ein besonderes Gehaltskonto nur für Landesbedienstete. Landesbedienstete zahlen bei diesem Konto KEINE Kontoführungsgebühr KEINE Gebühr für Bankomatkarte KEINE Gebühren für Buchungszeilen KEINE Gebühren für i-banking Angehörige von Landesbediensteten bezahlen nur die halben Kontoführungsgebühren und ebenfalls KEINE Gebühren für Bankomatkarte, Buchungszeilen und i-banking. Finden Sie es gut und richtig, dass bei der Niederösterreichischen Landesbank, die doch allen Niederösterreichern gehört, nur die Landesbediensteten und ihre Angehörigen Privilegien genießen? Finden Sie es gut und richtig, dass alle anderen Landesbürger und Kunden der Niederösterreichischen Landesbank die Bankgebühren in vollem Umfang bezahlen und damit die Konten der Landesbediensteten mitfinanzieren? Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass diese Privilegien der Landesbediensteten erhalten bleiben? Oder werden Sie sich für mehr Gerechtigkeit im Land einsetzen? Mit freundlichen Grüßen |
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13.05.2013 Antwort von Erwin Pröll
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Sehr geehrter Herr Untenstehend darf ich Ihnen die Frage von Herrn Schwaiger beantworten: Im Zuge der Gesamtkundenkalkulation stehen betriebswirtschaftliches Handeln und Rentabilität im Vordergrund. Das Land NÖ ist nicht nur Eigentümer der HYPO NOE, sondern stellt - in Form der Landesbediensteten - für die Bank auch eine wichtige Kundengruppe dar. Wie auch in anderen Branchen üblich, bietet die HYPO NOE Landesbank für Landesbedienstete spezielle Basiskonditionen an, die als Anreiz für potenzielles Neugeschäft dienen sollen. Mit freundlichen Grüßen Karl Dietrich-Sprung Büro LH-Stv. Mag. Sobotka |
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