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Tag: Studierende

Es sind 3 Fragen vorhanden:

THEMA: Internationales und EU
18.09.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Guten Tag!
Bezüglich Ihrer Antwort vom 11.09.2012 auf die Frage nach kanadischen work & travel visa - Ich war letztes Jahr auf work & travel in Kanada für 1 Jahr. Das ganze hat sich SWAP genannt und ist im Prinzip dasselbe wie work & travel - also ich hatte eine 12 monatige offene Arbeitserlaubnis für Kanada (bei www.supertramp.at möglich.)
Ich würde das ganze jetzt auch gerne in Neuseeland machen. Ich habe bereits gelesen, dass die Work & Travel Visa weg sind.
Gibt es daher vielleicht SWAP-Visa für Neuseeland?
Wenn ja, wie kann ich mich dafür bewerben.
Wenn nein, warum nicht?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen, Vorname des Fragestellers Vorname des Fragestellers
27.09.2012
Antwort von Michael Spindelegger

Michael Spindelegger
Sehr geehrter Herr Vorname des Fragestellers!

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. September 2012 an Vizekanzler und Bundesminister Dr. Michael Spindelegger, die ich als Leiterin der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten wie folgt beantworten darf:

Nachdem - so wie auch Sie - zahlreiche junge Österreicher/innen den Wunsch geäußert haben, während eines Ferienaufenthaltes im Rahmen eines kulturell touristischen Aufenthaltes, spontan kurz befristete Arbeitsverhältnisse einzugehen und dabei praktische Berufserfahrungen im Ausland zu sammeln, ist man bemüht, dies durch entsprechende rechtliche Grundlagen zu ermöglichen. Neben dem Working Holiday Programm mit Neuseeland gibt es seit 17. September 2012 nun ebenfalls ein Working Holiday Programm mit der Republik Korea, das jungen Österreicher/innen im Alter von 18 bis 30 Jahren ermöglicht, während ihres Ferienaufenthaltes bis zu sechs Monate lang einer entsprechend entlohnten Beschäftigung nachzugehen, um damit zur Finanzierung ihres Aufenthaltes beizutragen. Des Weiteren gibt es Gespräche mit Australien und Kanada zum Abschluss zusätzlicher Working Holiday Programme. Ich kann Ihnen daher versichern, dass es dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ein großes Anliegen ist, die Kontakt- und Erfahrungsmöglichkeiten junger österreichischer Staatsbürger/innen im Ausland mit dem Abschluss weiterer Working Holiday Programme zu unterstützen.

Die Austauschprogramme SWAP Canada und International Experience Canada sind auf österreichische Student/innen, Universitätsabsolvent/innen, deren Studienabschlüsse maximal 12 Monate zurückliegen, und junge Österreicher/innen, die eine Festanstellung in einem österreichischen Unternehmen haben, beschränkt. Ein solches Programm besteht leider nicht mit Neuseeland, jedoch gibt es die Möglichkeit, als österreichische/r Student/in ein Studentenvisum für Neuseeland zu beantragen. Ferner wird es nächstes Jahr wieder ein neues Kontingent an Working Holiday Visa geben; Anträge dafür können ab dem 18. April 2013 gestellt werden. Mit einem Working Holiday Visum hätten Sie die Möglichkeit, die ersten sechs Monate in Neuseeland zu arbeiten.

Für weitere Auskünfte betreffend die Beantragung der Visa, Arbeitserlaubnis etc. wenden Sie sich bitte direkt an die neuseeländische Botschaft in Wien:

Botschaft von Neuseeland
Mattiellistrasse 2-4/3, 1040 Wien
Tel: (+43 / 1) 505 3021
Fax: (+43 / 1) 505 3020
E-Mail: nzemb@aon.at
Internet: www.nzembassy.com

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Dr. Brigitta BLAHA
Gesandte
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THEMA: Soziales
13.09.2012
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Meine Tochter,die bei mir wohnt, beginnt heuer zu studieren. Da ich krankheitsbedingt Mindestpensionistin bin, freute ich mich über die mögliche finanzielle Entlastung durch die Studienbeihilfe, da ja für ein Studium doch einige Ausgaben zu tätigen sind.
Jetzt habe ich erfahren, dass die Studienbeihilfe zum Einkommen dazu gerechnet wird (betrifft GIS-Gebührenbefreiung, Wohnbeihilfe).
Ich dachte, dieses Geld sei dazu da, die für´s Studium notwendigen Ausgaben zu decken ?
Im ärgsten Fall könnte es ja passieren, dass ich dann , wenn die WB gestrichen wird, meiner Tochter dieses Geld zur Finanzierung der Miete und der GIS-Gebühren abnehmen müßte- das heißt, auf der einen Seite wird gegeben, auf der anderen genommen-wo ist da der Sinn?
25.09.2012
Antwort von Rudolf Hundstorfer

Rudolf Hundstorfer
Sehr geehrte Frau Vorname des Fragestellers!

Soziale Unterstützungsleistungen stellen zumeist auf das Familieneinkommen ab, ausgenommen davon ist z.B. die Familienbeihilfe. Bezieher/Innen von Unterstützungsleistungen haben daher, um unnötige Ärgernisse zu vermeiden, Änderungen der Lebens- und Einkommensverhältnisse bitte schriftlich nachweislich den Institutionen und Behörden zu melden von denen sie Unterstützungsleistungen beziehen.

Bezugnehmend auf Ihre Befürchtung, dass Ihnen die Gebührenbefreiung für Radio/Fernsehen entzogen wird, weil zum Haushaltsnettoeinkommen auch die Studienbeihilfe Ihrer Tochter gerechnet wird, gebe ich Folgendes zu bedenken: Sie beziehen lt. Ihren Angaben eine Pension rund um den Alleinstehenden-Ausgleichszulagenrichtsatz (= 773,26 Euro netto im Jahr 2012). Um die GIS-Gebührenbefreiung zu erhalten bzw. nicht zu verlieren, darf bei zwei im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen das Haushaltsnettoeinkommen (abzüglich Miete und abzüglich steuerlich anerkannter Sonderausgaben) im Jahr 2012 den Betrag von 1.368,28 Euro nicht übersteigen. Haben Sie Fragen dazu, so hilft Ihnen die GIS-Hotline, erreichbar unter 0810 001228, gerne weiter.

Ob Ihnen die Wohnbeihilfe der MA 50 bzw. die Mietbeihilfe für Pensionsbezieher/Innen der MA 40 aufgrund der Studienbeihilfe Ihrer Tochter aberkannt wird, kann ich nicht beurteilen, sondern ersuche ich Sie mit der MA 50 bzw. der MA 40 zu klären.

Ich gehe davon aus, dass Ihre Tochter auch Kindesunterhalt vom Kindesvater während des Studiums erhält, bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an den Familienservice unter 0800 240 262 oder die Justizombudsstelle unter 0800 800 440 11. Als Alleinverdienerin bzw. Alleinerzieherin mit Familienbeihilfenbezug können Sie auch jährlich im Rahmen des Steuerausgleichs den Alleinverdiener/Innen- bzw. Alleinerzieher/Innen-Absetzbetrag geltend machen. Das ist bis zu fünf Jahren rückwirkend bei Ihrem Finanzamt möglich. Selbst, wenn keine Steuerleistung erbracht wird, erhält man diesen in Form einer Negativsteuer ausbezahlt.

Möchten Sie, sehr geehrte Frau Vorname des Fragestellers, abklären, ob Sie alle für Sie möglichen Unterstützungsangebote im österreichischen Sozialsystem kennen, so wenden Sie sich bitte unter 0800 20 16 11 an das SozialTelefon, den Bürgerservice in meinem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Ihre Tochter kann sich bei offenen Fragen zu Unterstützungsangeboten für Student/Innen an das Sozialreferat der Österreichischen Hochschülerschaft an ihrer Universität wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Hundstorfer

BUNDESMINISTER FÜR
ARBEIT, SOZIALES UND
KONSUMENTENSCHUTZ
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THEMA: Wissenschaft und Universitäten
06.12.2011
Frage von Name des Fragestellers Name des Fragestellers
Sehr geehrter Herr Minister,

Sie sprechen im Zusammenhang mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Studiengebührenmodell auch von einem verbesserten Beihilfensystem um niemanden aus finanziellen Gründen vom Studium auszuschließen. Bisher haben Sie aber noch keine konkreten Vorschläge gemacht, wie dieses System aussehen soll.
Mit welchen Maßnahmen möchten Sie das Beihilfensystem verbessern?
13.12.2011
Antwort von Karlheinz Töchterle

Karlheinz Töchterle
Sehr geehrte Frau Vorname des Fragestellers!

Wir haben Ihre Anfrage von www.meinparlament.at bezüglich der sozialen Maßnahmen bei Einführung von Studienbeiträgen am 7. Dezember erhalten. Im Namen von Herrn Bundesminister o. Univ. Prof. Dr. Karlheinz Töchterle darf ich mich für diese bedanken und Ihnen wie folgt antworten.

Das Studienbeitragsmodell von Bundesminister Dr. Töchterle hat zahlreiche soziale Maßnahmen, auf welche ich hier kurz eingehen möchte. Im Beitragsmodell sind zahlreiche Ausnahmetatbestände vorgesehen, die somit Studierende von ihrer Beitragspflicht befreien würden. Keine Studienbeiträge bezahlen würden somit Studienbeihilfenbezieher/innen, Studierende in Mobilitätsprogrammen, Studierende, die verpflichtende Studien im Ausland absolvieren, Studierende von ausländischen Unis mit Partnerschaftsabkommen, Studierende, die nachweislich mehr als zwei Monate aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder Kinderbetreuung (bis zum 7. Geburtstag) nicht ihrem Studium nachgehen konnten, Studierende, die eine Behinderung haben (mind. 50 Prozent lt. Bundesgesetzlichen Vorschriften) und Studierende, die beurlaubt sind. Weiters ist zudem die Möglichkeit vorgesehen, dass die Universitäten per Verordnung weiteren Personengruppen den Beitrag erlassen.

Eine weitere soziale Maßnahme wäre, dass das Rektorat die Möglichkeit hätte, die Beiträge zu stunden. Studierende bekommen dadurch die Möglichkeit, ihren Studienbeitrag erst dann zu bezahlen, wenn sie bereits im Berufsleben stehen. Dies würde zwischen dem Rektorat und den Studierenden im Rahmen einer „Tilgungsvereinbarung“ vereinbart.

Wenn Studierende an mehreren Unis studieren, müssen sie den Beitrag nur einmal bezahlen (bei unterschiedlicher Höhe gilt der höchste Beitrag). Die Unis müssen den Beitrag untereinander aufteilen (Datenverbund der Unis).
Nach dem Modell von Bundesminister Dr. Töchterle müssten zehn Prozent der eingehobenen Studienbeiträge vom Rektorat im Einvernehmen mit der jeweiligen Hochschüler/innenschaft zugunsten der Studierenden verwendet werden. Besonderes Augenmerk soll dabei sozial bedürftigen Studierenden gelten.

Zudem wäre ein Ausbau der Studienbeihilfe vorgesehen. Dieser sieht vor allem die Anhebung der Einkommensgrenzen, die Anhebung der Freibeträge bei nicht selbständigen Einkünften, die Anhebung der Absatzbeträge studierender Geschwister und Ehegatten und die Anhebung der Grenzen für die Berücksichtigung des Ehegatten-Unterhalts vor.

Ich hoffe, diese Darlegung der zahlreichen sozialen Maßnahmen im Studienbeitragsmodell von Bundesminister Dr. Töchterle war für Sie hinreichend. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Magdalena Marhold
__________________________________
Referentin
Büro des Bundesministers o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle
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