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| THEMA: Innere Sicherheit und Justiz | |
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21.03.2013 Frage von |
Sehr geehrte Frau Ministerin, nachdem bei der Volksbefragung am 20.1.2013 die Mehrheit für das Weiterbestehen der Wehrpflicht und des Zivildienstes gestimmt hat, ergibt sich für mich folgende Frage: Wenn man beim Bundesheer als untauglich eingestuft wird hat man in Österreich keine Möglichkeit mehr zur Polizei zu gehen. Frauen jedoch müssen weder Zivildienst noch Bundesheer ableisten und können sich bei der Polizei bewerben und werden trotz irgendwelchen Dingen, die sie beim Bundesheer evtl. untauglich machen würden, wenn die Arbeit als Polizistin nicht eingeschränkt ist (was ja auch das Wichtigste ist), bei der Polizei aufgenommen. Wo ist dann die Gleichberechtigung? Natürlich rede ich hier nicht von irgendwelchen schwereren Krankheiten, oder Dingen die einem an irgendeiner Arbeit behindern könnten. Ich treibe seit vielen Jahren Leistungssport, war immer ein guter Schüler und will seit meiner Kindheit zur Polizei. Ich unterziehe mich seit meinem 3. Lebensjahr jährlichen Routinekontrollen - und es gab noch nie Probleme. Nur weil man beim Bundesheer als "untauglich" eingestuft wurde, kann man seinem Berufswunsch nicht mehr nachkommen? Das Aufnahmekriterium abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst für Männer wird ja vom BMI selbst festgelegt, in letzter Zeit gab es ja doch einige Änderungen (Entfall der Mindestgröße etc) bei den Aufnahmekriterien. Ich finde es an der Zeit, weitere Veränderungen vorzunehmen, vor allem, da auch Frauen dieses Kritierum nicht vor sich haben. Mir geht es gar nicht um die Ableistung des Dienstes selbst, es ist auch klar, dass es vor der Aufnahme in den Polizeidienst eine Untersuchung geben muss, aber diese Möglichkeit hat man ja als "Untauglicher" gar nicht, was ich sehr schade finde. Ich würde mich über eine persönliche Antwort freuen, vielleicht haben Sie ja einen Lösungsvorschlag. Ich würde sehr gerne Polizist werden und ich denke ich spreche auch für viele andere Leute. Danke im Voraus für Ihre Bemühungen |
| Antwort ist noch ausständig | |
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| THEMA: Landesverteidigung | |
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23.01.2013 Frage von |
Sehr geehrter Herr Dr. Spindelegger, da die Wehrpflicht nun ja offenbar bestehen bleibt und meiner Meinung nach eine große Chance auf eine wirkliche Änderung im österreichischen Heer vertan wurde, frage ich mich, warum das derzeitige Wehrpflicht-/Stellungsalter (35 / 51) nicht schon längst reformiert wurde (herabgesetzt)? (als Beispiel sei Deutschland vor Abschaffung der Wehrpflicht genannt). Welchen Sinn hat es Mittdreißiger den Grundwehrdienst machen zu lassen? Ich spreche hier von verheirateten Familienväter, welche aus Ihrer Arbeit gerissen und eingezogen wurden. Die Unterhaltskosten für Kinder, Haus, Kredit, etc. werden zwar vom Staat getragen, sind aber natürlich ungleich höher wie bei jungen Grundwehrdienern. Ist es nicht sinnvoller bzw. effektiver - auch für den Staat - wenn diese weiterhin arbeiten und somit Steuern bezahlen können? Wieso wird immer von horrenden Personalkosten beim Heer gesprochen, wenn diese anscheinend doch keine so große Rolle spielen? Mit freundlichen Grüßen |
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13.02.2013 Antwort von Michael Spindelegger
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Sehr geehrter Herr vielen Dank für Ihre Frage. Das Ergebnis bei der Volksbefragung war eindeutig: Ein klares Ja zum bestehenden System, ein klares Ja zur Wehrpflicht und damit zur gemeinsamen Verantwortung – ebenso wie ein klares Ja zum Zivildienst. Hier hat eindeutig die Vernunft über Populismus gesiegt, es war ein Votum für die Sicherheit und gegen Experimente. Der Gewinner ist Österreich. Wir alle gewinnen damit weiterhin einen sicheren Weg in der Landesverteidigung, der Zivildienst bleibt erhalten und wir können auch künftig auf einen umfassenden Katastrophenschutz vertrauen. Aus diesem Ergebnis kann nicht herausgelesen werden, dass das System gänzlich geändert werden sollte. Der Grundwehrdienst ist eine Leistungserbringung für die Gesellschaft und hat damit eine wichtige Bedeutung. Zum bestehenden System gehören auch die jeweiligen Altersbestimmungen, es gibt keine Veranlassung, das zu verändern. Das Stellungsalter ist für die Sicherheit, für die Aufgabenerfüllung des Bundesheeres, wertvoll und bleibt erhalten. Der Grundwehrdienst muss aber jedenfalls moderner und attraktiver werden. Daran wird jetzt gearbeitet, die ersten Verhandlungsrunden mit dem Verteidigungsminister haben begonnen. Das Ziel der Volkspartei ist es, den Grundwehrdienst rasch zu reformieren, bereits im Herbst dieses Jahres sollen die ersten Grundwehrdiener davon profitieren. Wir unterstützen den zuständigen Verteidigungsminister in seinen Reformschritten gerne. Mit freundlichen Grüßen Dr. Michael Spindelegger |
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| THEMA: Landesverteidigung | |
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21.01.2013 Frage von |
Sehr geehrter Herr Bundesminister, aus liberaler Sicht bedauern wir, dass die Volksbefragung am 20. Jänner »pro Wehrpflicht« ausgegangen ist, müssen aber gleichzeitig anmerken, dass Ihr Modell einer Spezialistentruppe nicht geeignet war, eine militärische Behauptung der Österreichischen Souveränität umfassend sicherzustellen (was ja auch nicht Ziel und Inhalt Ihres Konzepts war). Österreich hat sich per Verfassungsgesetz verpflichtet, »Neutralität nach Schweizer Vorbild« zu leben. Auf die militärische Landesverteidigung umgelegt muss das wohl heißen, dass wir ähnliche Kapazitäten bereit stellen müssen. Und hier sieht ein Zahlenvergleich nicht gut aus (bitte entschuldigen Sie die technisch bedingt eher provisorische Anmutung): ___________________Schweiz_________Österreich Grundausbildung_____21Wo____________6Wo (danach 18Wo Dienst ohne Übungsbetrieb) Milizübungen _______ 2Wo/a bis 35.LJ ___null Flugzeuge__________rd.120____________15 (nur bei Tageslicht einsetzbar) Leopard 2 Panzer____132_______________74 (bei doppelter Fläche und wesentlich mehr als doppelt so viel »Panzergelände«) Budget [Mio$/a]______4000_____________2500 (bei doppelter Fläche und vergleichbarer Bevölkerungszahl) pro Kopf und Jahr [$]__500______________294 Dem Schweizer wird seine Ausrüstung inklusive Waffe und Munition nach Hause mitgegeben, dem Österreichischer dessen Rucksack. Da der Wähler sich nun klar dafür ausgesprochen hat, die Landesverteidigung durch Wehrpflicht darzustellen (obwohl die Argumente dafür eher »Katastrophenbekämpfung« und »zivile Sozialdienste« zu lauten schienen, wie der ersten Nachberichterstattung zu entnehmen war) lautet unsere Frage: Wie sehen die Pläne aus, dieses Zeitfenster, das sich in der Bevölkerungsstimmung gegenüber dem traditionell stiefkindlich behandelten Thema »Landesverteidigung« aufgetan hat, zu nutzen und einen vergleichbaren Zustand herbeizuführen? Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Österreich (Obmann) |
| Antwort ist noch ausständig | |
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